DPolG Besoldungsklage
Anhörung zum Besoldungsgesetz: DPolG Hessen warnt vor neuen Verfassungsklagen
Heute (am 23. Juni) wurde im Hessischen Landtag der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 beraten. Die DPolG Hessen nutzte die Anhörung, um auf erhebliche verfassungsrechtliche Risiken des Entwurfs hinzuweisen.
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die grundsätzlich positiv zu bewerten sind. Dazu gehören die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Verbesserungen bei verschiedenen Zulagen sowie Anpassungen im Besoldungsrecht.
Gleichzeitig enthält der Entwurf jedoch eine Regelung, die aus Sicht der DPolG Hessen erhebliche rechtliche Fragen aufwirft: die Anrechnung eines sogenannten fiktiven Partnereinkommens bei der Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation.
Vereinfacht gesagt stellt sich dabei eine zentrale Frage:
Darf die Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung von einem Einkommen abhängen, das möglicherweise gar nicht existiert?
Nach Auffassung der DPolG Hessen muss die amtsangemessene Alimentation aus dem Beamtenverhältnis selbst heraus gewährleistet werden. Sie ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Dienstherrn und darf nicht von hypothetischen privaten Einkommensverhältnissen abhängig gemacht werden.
Mit ihrer schriftlichen Stellungnahme und ihrem Wortbeitrag in der Anhörung machte die DPolG Hessen deutlich, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Risiken bestehen. Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen forderte die Abgeordneten auf, diese Bedenken ernst zu nehmen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent zu beachten.
Dabei handelt es sich keineswegs um eine isolierte Position der DPolG Hessen. Auch andere Teilnehmer des Anhörungsverfahrens haben erhebliche Zweifel geäußert, ob der Gesetzentwurf tatsächlich die angestrebte Rechtssicherheit schaffen kann. Mehrere Stellungnahmen weisen darauf hin, dass die vorgesehene Systemumstellung neue Widersprüche und Klageverfahren nach sich ziehen könnte.
Für die DPolG Hessen geht es dabei um mehr als eine technische Änderung im Besoldungsrecht. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Hessen nach den erfolgreichen Besoldungsklagen der vergangenen Jahre erneut Regelungen beschließt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits heute von vielen Seiten kritisch bewertet wird.
Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Alexander Glunz, brachte die Position der Gewerkschaft in seinem Wortbeitrag auf den Punkt:
„Rechtstreue ist keine Einbahnstraße. Was der Staat täglich von seinen Beamtinnen und Beamten erwartet, muss auch für den Gesetzgeber selbst gelten.“
Nun liegt die Entscheidung beim Hessischen Landtag.
Die DPolG Hessen wird das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine verfassungskonforme, nachvollziehbare und amtsangemessene Besoldung einsetzen. Die Interessen der hessischen Beamtinnen und Beamten werden wir auch weiterhin mit Nachdruck vertreten.
Weiteres zu dem Thema ist auf der DPolG Sonderseite zur Besoldungsklage hinterlegt: Sonderseite DPolG Besoldungsklage

