Landtagswahl 2023 - Die Prüfsteine der DPolG Hessen für die Parteien
Du hast die Wahl !
Liebe Mitglieder und Interessierte,
die DPolG Hessen steht für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, für eine wertschätzende und gerechte Zukunft. Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl haben wir eure Anliegen und Fragen an die Parteien herangetragen und Antworten eingefordert.
Wir haben den im Landtag vertretenen Parteien in Hessen eine Reihe Fragen aus den Bereichen Polizei, Beamte und Tarif gestellt. Die Fragen zielen darauf ab, die Positionen der Parteien zu Themen der Sicherheit unserer Polizeibediensteten, der Ausstattung und Finanzierung unserer Polizei sowie der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im innerdienstlichen Bereich zu ergründen.
Unsere Anliegen betreffen nicht nur die Polizeibediensteten selbst, sondern auch die Sicherheit und das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Wir laden Euch ein, die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zu lesen. Damit könnt ihr euch ein Bild über die einzelenen Ziele / Herangehensweisen im Bereich der inneren Sicherheit für die nächsten 5 Jahre machen.
Die Informationen sollen helfen eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, welche eure Ziele und Interessen am besten unterstützen. Die gemeinsam mit unserem Dachverband dbb Hessen durchgesetzte Entscheidung vor dem VGH in Kassel zur verfassungskonformen Besoldung beschäftigt uns weiterhin bis zur vollständigen Umsetzung, genauso sind uns Arbeitszeit und weitere Themen zur Steigerung eines attraktiven, sicheren und nachhaltigen Berufsbild bei der hessischen Polizei wichtig.
Die DPolG Hessen setzt sich weiterhin entschlossen für die Belange, Rechte und Interessen aller hessischen Polizeibediensteten ein. Wir wollen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Parteien, um die besten Lösungen für unsere Polizei und die Bürgerinnen und Bürger in Hessen umzusetzen.
Unser Fragenkatalog:
Wahlprüfstein Personal
Der öffentliche Dienst steht derzeit insgesamt im Fokus hinsichtlich der personellen und zukünftigen Aufstellung mit Fachkräften. Gleichfalls werden in dem dynamischen Prozess der Fortentwicklung einer modernen und digitalen Verwaltung nahezu täglich neue Aufgaben und Themen entwickelt und dem bestehenden Personalkörper auferlegt. Der Bereich der Polizei ist hiervon nicht ausgenommen, sondern stellt sogar einen Schwerpunkt dar. Wir wertschätzen den Aufwuchs an Personal in den letzten Jahren, gleichwohl wir hier die retrograde personelle Vorfinanzierung der neu geschaffenen Bereiche und hinzugekommener Aufgaben zunächst abarbeiten. Aus unserer Sicht muss ein Zuwachs in allen Bereichen stattfinden, nur mit einem funktionierenden administrativen Background sind wir handlungsfähig.
Frage 1: Wie sehen Sie die Entwicklung des Personals in den nächsten 5 Jahren bei dem Anstieg an Aufgaben und Herausforderungen in der Hessischen Polizei? Wir bitten hier zu unterscheiden zwischen Vollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifpersonal?
Frage 2: Welche besonderen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Attraktivität zu steigern, um Menschen für den Bereich der Polizei zu gewinnen? (maximal 3 Punkte)
Frage 3: Nennen Sie uns drei Gründe warum die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Polizei und Ordnungsbehörden Ihre Partei wählen sollten?
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Antwort CDU
Frage 1: In Hessen leben, heißt besonders sicher leben. Das verdanken wir zu einem großen Teil den vielen engagierten Polizistinnen und Polizisten und unterstützenden Kräften in der Hessischen Polizei.
Bereits heute befinden sich so viele Polizistinnen und Polizisten wie noch nie im Dienst der Landespolizei. Dies ist ein großer Erfolg der CDU-geführten Landesregierung und Ausweis der besonderen politischen Schwerpunktsetzung, die für uns als CDU Hessen seit jeher wichtig ist. Diese Zahl werden wir weiter ausbauen und den Weg der kontinuierlichen Steigerung der im Dienst befindlichen Kräfte fortsetzen. So werden 2025 mehr als 16.000 Kräfte im Polizeidienst tätigt sein.
Der Sicherheitshaushalt Hessens wurde kontinuierlich gesteigert. Alleine im Vergleich zur letzten Wahlperiode haben wir dieses Jahr eine halbe Milliarde Euro mehr in die Polizei investiert. Insgesamt haben wir von 2017 bis zum aktuellen Doppelhaushalt über 13 Milliarden Euro bereitgestellt. Dass wir diesen Schwerpunkt setzen können, ist nicht selbstverständlich, sondern setzt eine solide vorausschauende Finanzpolitik voraus.
Diese Anstrengungen umfassen ausdrücklich alle Bereiche des Polizeidienstes unabhängig von Laufbahn, Anstellung oder Einsatzort. Zudem möchten wir die steigende Zahl der Beamtinnen und Beamten maßgeblich entlasten. Konkrete Maßnahmen in diesem Bereich sind die Einstellung von Verwaltungsassistenzen, die allgemeine Verwaltungstätigkeiten übernehmen und die weitere Stärkung der Bereitschaftspolizei und der Wachpolizei. Hier sehen wir Chancen, um unsere Polizistinnen und Polizisten noch zielgenauer einzusetzen und damit auch die Überstundenbelastung zu reduzieren.
Wichtig ist uns dabei auch, dass die Polizistinnen und Polizisten ihren Einsatz gut und effektiv leisten können. Wir wollen dafür die nötigen Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellen, für eine moderne Ausstattung sorgen, die Digitalisierung voranbringen und so dafür sorgen, dass die Beamtinnen und Beamten ihre Kraft und Kompetenz optimal für unsere Sicherheit einsetzen können.
Frage 2: Ein starker und leistungsfähiger Staat braucht kompetentes und motiviertes Personal. Wir wollen, dass das Land auch zukünftig ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, der neben sinnstiftenden Aufgaben und sicheren Arbeitsplätzen auch gute Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven sowie eine gute und leistungsrechte Bezahlung bietet. Das gilt für den staatlichen Kernbereich des Polizeidienstes in besonderem Maße.
Um die besten Kräfte für diese wichtige Aufgaben zu gewinnen, wird ein attraktives Arbeitsumfeld immer wichtiger. Wir verfolgen dabei einen vielschichtigen Ansatz. Reduziert auf drei wesentliche Punkte ist uns wichtig:
1) Wir wollen in einem umfassenden Konzept für die Nachwuchsgewinnung werben und die Vorzüge des Polizeidienstes in Hessen herausstellen. Dazu gehören unter anderem eine gute und leistungsgerechte Bezahlung, optimale Ausbildungsbedingungen, höchste Arbeitsplatzsicherheit und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Care-Arbeit und Beruf.
2) Wir stehen für mehr Respekt und Anerkennung der Polizei und einen unbedingten Schutz der Einsatzkräfte. Dafür machen wir uns auch gegen gesellschaftliche Kritik stark.
3) Wir werden die Polizei weiter auf dem Weg der Digitalisierung unterstützen. Unser Ziel ist die smarteste und erfolgreichste Polizei Deutschlands – im Netz und der realen Welt. Mit der Vollausstattung unserer Polizei mit Smartphones und der Errichtung der „Polizei-Cloud“ haben wir die Grundlagen für eine digitale und moderne Polizei geschaffen. Darauf bauen wir auf und setzen diesen Prozess fort. Die Entwicklung von leistungsstarken Applikationen zur Arbeit am Einsatzort treiben wir über das „Innovation HUB 110“ weiter voran. In diesem Kontext überprüfen wir die bisherigen Prozesse der polizeilichen Datenaufnahme und -übermittlung und werden diese soweit möglich digitalisieren.
Und wir haben noch viel vor: Wir haben über die o.g. Punkte hinaus umfassende und detaillierte Vorschläge für weitere Verbesserungen und Pläne formuliert, die Sie in unserem Wahlprogramm unter https://www.cduhessen.de/programm/ nachlesen können.
Frage 3: Die CDU Hessen ist die Partei der Inneren Sicherheit und seit jeher Partner der Polizei. Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen und ist Kernanliegen der CDU Hessen. Keine andere hessische Partei bietet der Polizei und den Ordnungsbehörden den Rückhalt, den sie benötigen und verdienen.
Dies zeigt sich in praktischer Politik. Wir als CDU Hessen stehen dafür, unserer Polizei den Rücken zu stärken. Wir stehen ein für Respekt gegenüber der Polizei und Anerkennung ihrer Leistung. Jedem Angriff und jeder Diffamierung der Polizei stellen wir uns entgegen – stattdessen wollen wir Partner der Polizei sein.
Das betrifft die Ausstattung der Polizei auf allen Ebenen. Polizei muss technisch und organisatorisch mindestens auf Augenhöhe mit den Tätern agieren können. Deshalb werden wir weiter für eine bestmögliche Ausstattung sorgen – personell, sachlich und rechtlich.
Neben Ausrüstung und persönlicher Schutzausstattung und der Vollausstattung unserer Polizei mit Smartphones, sowie der Errichtung der „Polizei-Cloud“ und modernsten Applikationen heißt das für uns auch: Bereitstellung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine effektive Strafverfolgung. Wir schaffen moderne und an die digitale Welt angepasste Rechtsgrundlagen im HSOG und wollen eine rechtskonforme Nutzung von HessenDATA, Künstlicher Intelligenz, den Zugriff auf kryptierte Telekommunikation sowie vorhandene Maut- und sonstige Verkehrsüberwachungsdaten und eine Vorratsdatenspeicherung, die die Verfolgung schwerer Verbrechen ermöglicht.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Mit dem Sicherheitspaket II haben wir von 2020-2023 über 1050 zusätzliche Stellen u.a. im Bereich des Polizeivollzugsdienstes, der Polizeihochschule, bei den technischen Diensten, in der Verwaltung oder auch bei der Wachpolizei geschaffen. Um Öffentlichen Sicherheit weiter auszubauen und um ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen, werden wir die Stellen bei der Polizei bis 2025 auf über 16.000 Personen erhöht haben. Dieser Personalaufbau soll auch in den kommenden 5 Jahren weiter fortgesetzt werden. Da sich im Zuge von Automatisierung und Digitalisierung Berufsbilder stark verändern werden und sich damit auch die Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig erhöhen, muss mit einem größeren Investitionsbedarf in Aus- und Weiterbildung gerechnet werden. Das ermöglicht es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Altersstufen bei diesem Anpassungsprozess mitzunehmen und gleichzeitig neue Fachkräfte für die Hessische Polizei zu gewinnen.
Frage 2: Wir wollen die technische Ausrüstung der Hessischen Polizei weiter verbessern und eine angemessene Ausstattung mit Schutzkleidung sicherstellen. Wir werden die Polizeistreifen und Polizeistationen stärken und die Betreuung nach schwierigen Einsätzen verbessern. Darüber hinaus werden wir mit der/dem Bürger- und Polizeibeauftragten zukünftig eine oder einen unabhängige/n Ansprechpartner/in für alle Polizeimitarbeiterinnen und Polizeimitarbeiter zur Verfügung stellen, an die oder den sie sich in belastenden Situationen vertrauensvoll wenden können. Zudem werden wir die Empfehlungen der Expertenkommission weiter umsetzen und das neue Leitbild der Polizei konsequent realisieren und dafür sorgen, dass rechtsextremistische Tendenzen in der Hessischen Polizei keinen Platz haben.
Frage 3: Wir werden uns für eine besser ausgestattete, noch vielseitiger aufgestellte Polizei einsetzen und die zukünftige Polizeiausbildung stärker mit der Wissenschaft verzahnen. Wir möchten die Arbeitsbedingungen für die Hessischen Polizistinnen und Polizisten verbessern, die psychosoziale Betreuung bei belastenden Einsätzen ausbauen und die Führungskräfte noch stärker für die Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten sensibilisieren. Wir betrachten die Polizei als lernende Organisation und wollen eine Fehlerkultur, die es zulässt, dass jede und jeder Einzelne vertrauensvoll und ohne Sanktionen jedweder Art befürchten zu müssen, sich an Vorgesetzte wenden kann. Das neue Leitbild der Polizei werden wir konsequent umsetzen und regelmäßig evaluieren.
Antwort SPD
Frage 1:
Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte
Wir brauchen mehr Polizeivollzugsbeamte in der Fläche, dies beantragen wir wiederkehrend in den Haushaltsberatungen. Der noch im letzten Jahrzehnt vollzogene Stellenabbau der Hessischen Landesregierung war ein fataler Fehler, der dazu führte, dass nun nicht ausreichend Personal vorhanden ist und nicht auf Knopfdruck ausgebildet werden kann. Hier hat die Weitsicht erkennbar gefehlt.
Tarifbeschäftigte
Wir brauchen eine Höhergruppierungsoffensive für die Tarifbeschäftigten. In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Aufgaben hinzugekommen. Diese müssen finanziell abgebildet werden.
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
Die Verwaltungsbeamtinnen und –beamte müssen beim Ausbau der Digitalisierung mitgenommen werden. Sie haben eine wichtige Rolle der organisatorischen Unterstützung der Polizeiarbeit.
Frage 2: Dies haben wir mit unserem Aufbauprogramm Nachwuchsgewinnung, welches wir auch mit unseren Haushaltsanträgen abgebildet haben, deutlich gemacht:
1. Wohnheim für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter:
Eine effektive Nachwuchsgewinnung für die hessische Polizei kann nur gelingen, wenn das Angebot für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter deutlich attraktiver gestaltet wird. Dabei spielt besonders die Frage von bezahlbarem Wohnraum eine große Rolle. Anders als Rheinland-Pfalz stellt Hessen den Anwärterinnen und Anwärtern keinen Wohnraum zur Verfügung, was angesichts der Lage des Wohnungsmarktes im Rhein- Main Gebiet die Entscheidung beeinflussen kann. Es soll daher Wohnraum für Studierende geschaffen werden.
2. Stellenaufwuchs im Polizeivollzug
Ein für junge Menschen attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich dadurch aus, dass er einen für die bestehenden Aufgaben ausreichenden Personalkörper beschäftigt. Dies trifft auf das Land Hessen und insbesondere auf die Hessische Polizei nicht zu. Es fehlt vor allem an Personal in der Fläche. Die von der Landesregierung für den Haushalt vorgesehenen neuen Stellen sind bereits laut Einzelplan zweckgebunden. Wichtig ist jedoch, Personal auch in den Polizeistationen und Revieren sicherzustellen, um die gerade in schweren Zeiten noch vielfältigeren Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten erledigen zu können. Mit dem HH-Antrag werden 100 Stellen für das Jahr 2023 geschaffen. Für das Jahr 2024 werden weitere 100 Stellen eingestellt
3. Höhergruppierungsoffensive Tarifbeschäftigte Hessische Polizei
Im Ringen um die besten und geeignetsten Köpfe muss der Polizeiberuf attraktiver werden. Dazu gehört auch die Verbesserung der Einkommensbedingungen der Tarifbeschäftigten der Polizei, denn die Aufgaben der Tarifbeschäftigten haben sich sowohl qualitativ als auch quantitativ verändert. Mit den Mitteln sollen daher die ca. 3000 Tarifbeschäftigten innerhalb der hessischen Polizei (E3 bis E 9) eine Entgeltgruppe höher eingruppiert werden.
Außerdem:
-Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage
- Zulage für geschlossene Einheiten der Bereitschaftspolizei
Frage 3: Siehe Punkt 1 b: Wir haben seit langem viele politische Forderungen im Sinne der Beschäftigten in der Hessischen Polizei, die wir in den Haushaltsberatungen beantragen, die aber wiederkehrend abgelehnt werden. Wir haben uns deutlich gegen die Nullrunde im Jahr 2015 ausgesprochen, denn ein Haushalt kann nicht auf dem Rücken der Beschäftigten konsolidisiert werden. Wir werden uns nach einer Regierungsbildung gemeinsam mit den Gewerkschaften überlegen, wie eine verfassungsgemäße Besoldung wiederhergestellt werden kann.
Antwort AfD
Frage 1: Wir fordern seit vielen Jahren (siehe u.a. Wahlprogramm 2018) mehr Personal besonders im Vollzugsdienst.
Die Überstunden zeigen auf, dass die jetzige Situation unhaltbar ist. Die Überbelastungen an vielen Dienststellen müssen gestoppt werden. Wir sehen mithin die Notwendigkeit einer deutlichen Aufstockung des Personals insbesondere bei den Vollzugsbeamten.
Schwerpunkte für die nächste Legislaturperiode sehen wir in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Clankriminalität, des Kindesmissbrauchs und der Geldwäschekriminalität, für die umfangreiche neue Stellen geschaffen werden müssen.
Frage 2:
Die AfD Hessen setzt sich für eine verbesserte Besoldung und eine Anpassung der Polizeizulage ein. Die AfD fordert, innerhalb der Legislaturperiode - aber spätestens im letzten Jahr - eine verfassungskonforme Alimentation sicher zu stellen.
Das Thema Krankenversicherung ist anzugleichen. Die Freie Heilfürsorge gehört als Bestandteil zu einer modernen Polizei. Der Sachverhalt ist, begleitet durch viele Wiedereinführungen, bundesweit von besonderer Relevanz und weiterhin aktuell. Hierzu verweisen wir auch auf die die Abschlussarbeit von Herrn Julian Korff: „Ist die Hessische Polizei noch ein attraktiver Arbeitgeber? Am Beispiel: Freie Heilfürsorge“.
Ebenso befürworten wir Erholungskuren für die im Schichtdienst befindlichen Einsatzkräfte. - Die Anpassung des Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) an die gestiegenen Anforderungen. Die AfD Hessen will neben einer konkurrenzfähigen Vergütung insbesondere bei der Gewinnung von Nachwuchskräften, aber auch zur Pflege des Personalbestandes einen besonderen Schwerpunkt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen (Dienststärken, Weiterbildung, bessere Arbeitsbedingungen, etc.) setzen.
Es gab in der Vergangenheit, bei der Umstellung der Laufbahnen, große Versäumnisse. Diese müssen komplett behoben werden.
Frage 3: Die AfD ist eine freiheitlich sowie werteorientierte Partei. Pfeiler unseres politischen Strebens sind Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Die Einhaltung des Grundgesetzes, Schutz und Förderung der sozialen Marktwirtschaft sowie eine direkte Beteiligung der Bürger hinsichtlich grundlegender Sachfragen, in Form von Volksentscheiden gemäß Schweizer Vorbild, zählen zu unseren Kernforderungen.
Damit politische Entscheidungen umgesetzt werden und die rechtskonforme Ausführung von Gesetzen auf allen Ebenen erfolgt, sprich innerhalb der Kommunen, als auch Landkreise und Bundesländer sowie der Bundesbehörden, ist der öffentliche Dienst unverzichtbar.
Der öffentliche Dienst gewährleistet die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns und ist Grundvoraussetzung für eine verlässliche und intakte Daseinsvorsorge für die Bürger.
Entsprechend stellt der öffentliche Dienst eine notwendige und unverzichtbare Arbeitsebene dar, dessen Leistung von der AfD wahrgenommen und honoriert wird. Unser Land ist auf gut ausgebildete und leistungswillige Amtsträger angewiesen. Jenen ein optimales Arbeitsumfeld zu sichern, ist eine Maxime der AfD. Deswegen werden wir uns weiterhin, auch bei den Debatten im Landtag, für die Interessen der hessischen Beamten und Verwaltungsangestellten einsetzen.
Antwort FDP
Wir Freien Demokraten sehen die Entwicklung des Personals bei der Hessischen Polizei in den nächsten 5 Jahren als entscheidend an, insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Arbeitsaufkommens und der wachsenden Herausforderungen. Mit 1.500 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten (bis 2027) fordern wir eine starke Präsenz der hessischen Polizei. Wir erkennen die Notwendigkeit an, differenziert zwischen Vollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifpersonal zu betrachten.
Vollzugsbeamte: Wir setzen uns dafür ein, dass die Anzahl der Vollzugsbeamten in der hessischen Polizei an den steigenden Anforderungen angepasst wird. Dies umfasst nicht nur die quantitative Verstärkung, sondern auch eine angemessene Aus- und Fortbildung sowie die Gewährleistung optimaler Arbeitsbedingungen, um den steigenden Herausforderungen gerecht zu werden.
Verwaltungsbeamte: Die Verwaltungsbeamten spielen eine wichtige Rolle bei der organisatorischen Unterstützung der Polizeiarbeit. Wir plädieren für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen, um die Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit zu steigern. Hierzu gehören auch moderne digitale Lösungen, um Verwaltungsaufgaben zu erleichtern und Ressourcen zu schonen. Wir wollen die Zahl der Polizeiverwaltungsbeamten erhöhen, die sich um administrative Tätigkeiten wie Schreibarbeiten und Datenverarbeitung kümmern.
Tarifpersonal: Das Tarifpersonal, das in verschiedenen unterstützenden Funktionen tätig ist, bildet das Rückgrat der Polizeiarbeit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bedingungen für das Tarifpersonal fair sind und es angemessen in die Polizeiorganisation integriert wird, um eine reibungslose Zusammenarbeit und optimale Abläufe sicherzustellen.
Frage 2: In Zukunft müssen für den Polizeidienst weiterhin verantwortungsbewusste und qualifizierte Anwärter gewonnen werden. Dies funktioniert nur, indem der Polizeiberuf wirtschaftlich attraktiv gehalten wird und innerhalb der Polizei bei entsprechender Leistung Aufstiegs- und Weiterentwicklungschancen geschaffen werden. Gut ausgebildeten Realschülern soll der berufliche Einstieg in den hessischen Polizeidienst wieder ermöglicht werden. Wir wollen deshalb das neue Berufsbild von Polizeiverwaltungsassistenten schaffen und über diesen Einstieg und eine Weiterqualifikation mit Fachhochschulreife den Aufstieg in den Polizeivollzugsdienst ermöglichen. Auch in Zukunft muss gewährleistet bleiben, dass Polizeianwärter dem physischen, vor allem aber dem psychischen Druck, der sie im Dienst erwartet, gewachsen sind. Echte berufliche Aufstiegschancen innerhalb des Polizeidienstes sowie die bessere Abbildung besonderer Qualifikationen, Erfahrungen und Tätigkeiten im Rahmen des Besoldungsrechtes sind Teil unserer Agenda. Daher fordern wir auch eine grundsätzliche Neuordnung der Laufbahnen, um zum Beispiel die Schaffung von Funktionsstellen für spezifische Themen (etwa im Bereich der Herausforderungen der Digitalisierung) zu erleichtern. Wir stehen dafür ein, dass sich unsere Polizeivollzugskräfte auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Bestehende Dokumentationspflichten sind kritisch zu prüfen und auf das zu reduzieren, was rechtsstaatlich notwendig und geboten ist. Wir wollen die Zahl der Polizeiverwaltungsangestellten erhöhen, die sich um administrative Tätigkeiten wie Schreibarbeiten und Datenverarbeitung kümmern.
Frage 3: Wir stehen dafür ein, dass sich unsere Polizeivollzugskräfte auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Bestehende Dokumentationspflichten sind kritisch zu prüfen und auf das zu reduzieren, was rechtsstaatlich notwendig und geboten ist. Wir wollen die Zahl der Polizeiverwaltungsangestellten erhöhen, die sich um administrative Tätigkeiten wie Schreibarbeiten und Datenverarbeitung kümmern. Zudem sollen Aufgaben an die Ordnungsämter übertragen werden, wo dies möglich ist. Hoheitliche Aufgaben dürfen jedoch nicht privatisiert werden.
Wir möchten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage aus Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten in Hessen einführen. Dies soll ebenfalls zum Anlass genommen werden, das Zulagensystem insgesamt zu überarbeiten.
Wir unterstützen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der sachlichen Ausstattung und der Einsatzmittel der Polizei. Wir fordern, dass die Nutzung von Tasern bereits im Rahmen der Ausbildung für Polizeibeamtinnen und -beamte verpflichtend wird. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Polizeiwagen ein Taser als Ausstattung gegeben ist.
Antwort DIE LINKE
Es gibt sehr viele gute Gründe, weshalb auch Polizeibeamtinnen und Beamte DIE LINKE. wählen sollten! Wir haben uns bisher im Landtag immer entschieden für den Ausbau der Anwärter:innen-Stellen eingesetzt. Wir haben auch immer wieder die Nullrunde und die 1%-Runde (2015 - 2016) kritisiert, wie auch eine rückwirkende Besoldungs-.und Versorgungserhöhung (nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung) für alle Betroffenen gefordert! Zudem setzen wir uns seit Jahren (leider bisher erfolglos gegen schwarz- grün ) für eine umfassende Novelle des HPVG ein. Zur Stärkung der Rechte der Personalrät:innen und für das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstellen!
Wir sehen nach wie vor eine Unterbesetzung im gesamten Polizeidienst, die den zusätzlichen Anforderungen und Aufgaben sowie der technischen Entwicklung seit vielen Jahren hinterher hinkt. Auch wir unterstützen deshalb Ihre Forderungen. In allen Bereichen der Polizei muss die Attraktivität, durchflächendeckende Reduzierung der Überstunden, mehr planbare freie Zeiten und einer Erhöhung der Beförderungsämter (ab A11 aufwärts) verbessert werden.
Wahlprüfstein Digitalisierung
Derzeit sind viele Arbeitsprozesse zu einer digitalen Verwaltung im Land Hessen unterwegs, dies bedeutet, dass den Kolleginnen und Kollegen in allen Ebenen zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen neben der täglichen Arbeit aufgelastet werden. Im polizeilichen Bereich bedeutet dies, dass eine große Anzahl der Beschäftigten in Nebenämtern oder Arbeitsgruppen gemeinsam die Thematik der Digitalisierung voranbringen. Die Belastung ist deutlich wahrnehmbar.
Wie werden Sie diese zusätzliche Belastung in Zukunft angehen und möglichst abfedern?
Oft fällt in Gesprächen und Sitzungen das Wort „Mehrungsverbot“, welches als ein sehr starres Hindernis hin zu einer besseren mobilen und digitalen Verwaltung wahrgenommen wird.
Ist Ihnen dies bewusst und wie beabsichtigen Sie mehr Flexibilität in diesen hoch dynamischen Prozess der Digitalisierung, parallel zu langfristigen Planungen und Rollout- Terminen, voranzubringen?
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Antwort CDU
Frage 1: Unser Ziel ist die smarteste und erfolgreichste Polizei Deutschlands – im Netz und der realen Welt. Langfristig bieten sich nach unserer Überzeugung durch die Digitalisierung große Chancen, die Bediensteten zu entlasten, Verwaltungsaufgaben zu minimieren, Verfahren zu straffen und einfacher zu gestalten. Die Nutzung der im „InnovationHub110“ entwickelten leistungsstarken Applikationen zur Arbeit am Einsatzort und die damit verbundene Modernisierung und Digitalisierung der die bisherigen Prozesse der polizeilichen Datenaufnahme und –übermittlung zeigen diese Chancen beispielhaft.
Richtig ist aber, dass mit der Umstellung der Prozesse zusätzlicher Aufwand verbunden ist. Wir wollen die Polizei weiter auf dem Weg der Digitalisierung unterstützen, Chancen nutzbar machen und Reibungsverluste minimieren. Das Engagement der Bediensteten und das damit verbundene Einbringen der praktischen Kompetenz ist unerlässlich dafür, das Ziel einer anwenderfreundlichen und praxistauglichen Lösung zu erreichen.
Die Leistungen, die in der Test- und Implementationsphase und im Rahmen von Modellprojekten erbracht werden, müssen angemessen honoriert und als Arbeitszeit berücksichtigt werden.
Wichtig ist auch, diese Prozesse auch unter Hinzuziehung von zusätzlichem Fachpersonal zu gestalten und umzusetzen. Das Polizeipräsidium für Technik wird dafür gestärkt, um die Prozesse der Ermittlungsbehörden weiter zu digitalisieren. Unsere Polizei braucht bestmögliche Hardware – in Form persönlicher Ausrüstung, modernster Software, smarten Apps und IT- Systemen.
Um diese in der Praxis bestmöglich zu nutzen, braucht es zudem spezialisiertes beratendes und unterstützendes IT-Personal, welches die Anwender unterstützt, sowie umfassende Fortbildungsangebote für die Kolleginnen und Kollegen.
Frage 2: Eine kontinuierliche Steigerung des digitalen „Know-Hows“ sowie die schnelle und möglichst unbürokratische Beschaffung der benötigten Hard- und Software ist eine unabdingbare Voraussetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Unsere Polizei braucht bestmögliche Hardware – in Form persönlicher Ausrüstung, modernster Software, smarten Apps und IT-Systemen. Dem Innovation HUB 110 kommt im Rahmen der Entwicklung und Erprobung verschiedener Hard- und Software eine Schlüsselrolle zu.
Wir haben aus den Krisen der letzten Jahre viele Erkenntnisse zur Organisation einer sicheren und resilienten digitalen Verwaltungsarbeit gewonnen, deren Beschäftigte im Bedarfsfall auch mobil ihre Leistungen erbringen können. Diese „lessons learned“ werden wir für die zukünftige Verwaltungsarbeit umsetzen. Wir werden alle Anstrengungen in der Landesverwaltung übernehmen, um vertrauenswürdige IT-Lösungen bereitzustellen und zu nutzen. Wir wollen dabei möglichst auf Informationstechnik aus europäischer und westlicher Produktion setzen. Auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen werden wir die digitale Souveränität der Verwaltung steigern. Anders als Unternehmen in der freien Wirtschaft unterliegt die Verwaltung als Teil der Exekutive unmittelbar verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Entscheidungsspielräume vor besondere Herausforderungen stellt. Freie und wettbewerbsneutrale Vergabeverfahren sind bei Großbestellungen teilweise auch europarechtlich zwingend vorgeschrieben. Wir werden aber prüfen, welche Hindernisse den nötigen Digitalisierungsprozess behindern und diese wo immer nötig und rechtlich möglich abbauen.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1: Dass es hier derzeit zu einer zusätzlichen Belastung kommt, ist zutreffend. Die damit verbundene Mehrarbeit muss selbstverständlich vergütet werden. Außerdem werden wir nicht umhinkommen, Fachdienstleister von außen mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. In gewissem Ausmaß lässt sich eine zusätzliche Belastung aber nicht ganz vermeiden. Langfristig aber wird die Digitale Strategie Hessen, die für den Polizeibereich in den Jahren 2023 und 2024 Mittel in Höhe von acht Millionen Euro zur Verfügung stellt, zu Arbeitserleichterungen führen. Beispiele sind die Fortführung von HessenData, der Einsatz von Smartphones und Tablets für jede einzelne Beamtin und jeden einzelnen Beamten und der Implementierung spezieller Applikationen zur Aufnahme von Verkehrsunfällen.
Frage 2: Ja, wir sind uns dieser Dynamiken bewusst. Als besten Beleg dafür können wir auf den beim Polizeipräsidium für Technik angesiedelten Innovation Hub verweisen, dessen Einrichtung und Arbeitsweise Start-Up-Charakter hat. Wir bewegen uns mit dieser Einrichtung immer sehr nahe am jeweiligen Entwicklungsstand und wissen zu jedem Zeitpunkt relativ präzise, was technologisch machbar, praktisch umsetzbar und rechtlich möglich ist. Damit nehmen wir bundesweit eine Spitzenstellung ein.
Antwort SPD
Frage 1: Durch Weiterbildungen im digitalen Bereich. Zudem müssen ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Frage 2: Die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich müssen wiederkehrend überprüft werden und gleichzeitig bedarf es der notwendigen Flexibilität Neuerungen einzuführen. Unsere Aufgabe ist es, hier die Balance zu halten
Antwort AfD
Wegen des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet:
Die Mehrfachbelastung u.a. durch Nebenämter ist ein „Phänomen“, welches sich durch alle Polizeibehörden in Deutschland zieht. Eine Reduzierung bzw. die Schaffung von Hauptämtern ist grundsätzlich anzustreben, so natürlich auch im Bereich der Digitalisierung. Allerdings ist eine komplette Abschaffung unrealistisch und in manchen Bereichen offensichtlich nicht angemessen. Zudem gibt es Beamte, die gerne und aus freiem Willen ein Nebenamt ausführen. In der Konsequenz muss genau analysiert werden, wo eine Reduzierung bzw. Abschaffung vorzunehmen ist und wo nicht. Dies bezieht sich nicht nur auf den Bereich Digitalisierung, sondern betrifft viele Ressorts und sollte Teil einer zweckorientierten Entwicklungsstrategie sein.
Bei der Umsetzung der Digitalisierung gibt es unter Schwarz-Grün erhebliche Versäumnisse. So wollte die Koalition beispielsweise die e-Akte in der Justiz bereits 2019 einführen. Jetzt will sie die Einführung bis Ende 2025 schaffen – unter Verdreifachung der Kosten. Aber auch die bisherige Bilanz des neu geschaffenen Digitalministeriums ist nicht überzeugend. Zwar werden staatlicherseits hohe Beträge zum Breitbandausbau investiert, aber im ländlichen Raum gibt es noch zu viele ‘weiße Flecken‘. Auch im Bereich der Verwaltung tut sich zu wenig. Die AfD Hessen fordert die Einführung einer flächendeckenden digitalen Verwaltung auf Grundlage gesammelter, einheitlicher und nicht-personenbezogener Daten, bspw. zur besseren Entscheidungsvorbereitung hinsichtlich des Einsatzes von Investitionen und Personal.
Zusätzlich zu umfassenden Schulungen der Mitarbeiter, tritt die AfD Hessen für die Standardisierung digitaler behördlicher Vorgänge und Formulare auf Grundlage des Online-Zugangsgesetz (OZG) ein
Dies dient der Entlastung, sowohl der Bürger als auch der Mitarbeiter bei der Durchführung behördlicher Vorgänge.
Antwort FDP
Frage 1: Wir Freie Demokraten sehen die Herausforderungen, die mit der Umstellung auf eine digitale Verwaltung einhergehen, insbesondere im polizeilichen Bereich. Wir sind uns bewusst, dass die zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die mit der Digitalisierung einhergehen, eine Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen können. Unser Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen, damit die Umstellung auf die digitale Verwaltung erfolgreich und mit möglichst geringen Belastungen erfolgen kann.
Um diese Belastung abzufedern und die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu unterstützen, setzen wir auf folgende Maßnahmen:
Ressourcenbereitstellung: Wir werden sicherstellen, dass ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht eine angemessene Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können.
Schulung und Weiterbildung: Wir werden verstärkt auf Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen setzen, um die Kompetenzen der Beschäftigten im Umgang mit digitalen Arbeitsprozessen zu stärken. Dies kann sowohl die technische Schulung als auch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen umfassen.
Arbeitszeitgestaltung: Wir werden uns für eine ausgewogene Arbeitszeitgestaltung einsetzen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit zu bewältigen. Hierbei werden wir auf flexible Lösungen achten, um Überbelastung zu vermeiden.
4. Anerkennung und Wertschätzung: Die zusätzlichen Anstrengungen, die die Beschäftigten im Zuge der Digitalisierung leisten, werden wir angemessen anerkennen und wertschätzen. Dies kann durch eine transparente Kommunikation, öffentliche Anerkennung und gegebenenfalls finanzielle Anreize erfolgen.
Frage 2: Wir sind uns der Bedenken hinsichtlich des "Mehrungsverbots" bewusst, das als mögliche Einschränkung für eine flexiblere mobile und digitale Verwaltung wahrgenommen wird. Wir erkennen, dass der Prozess der Digitalisierung dynamisch und schnelllebig ist, während gleichzeitig langfristige Planungen und Rollout-Termine eingehalten werden müssen. Um mehr Flexibilität in diesen hochdynamischen Prozess der Digitalisierung zu bringen, während wir gleichzeitig langfristige Planungen und Rollout-Termine berücksichtigen, planen wir folgende Maßnahmen:
Überprüfung des Mehrungsverbots: Wir werden uns für eine sorgfältige Überprüfung des "Mehrungsverbots" einsetzen, um festzustellen, inwieweit es tatsächlich hinderlich für die agile Umsetzung von digitalen Lösungen ist. Dabei werden wir sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, aber auch Möglichkeiten ausloten, wie mehr Flexibilität erreicht werden kann.
Pilotprojekte und Testphasen: Wir werden verstärkt auf Pilotprojekte und Testphasen setzen, um neue digitale Lösungen in kleinerem Rahmen zu erproben, bevor sie flächendeckend eingeführt werden. Dies ermöglicht eine schnellere Anpassung und Optimierung der Lösungen gemäß den Bedürfnissen der Nutzer.
Flexiblere Genehmigungsprozesse: Wir werden uns dafür einsetzen, Genehmigungsprozesse für neue digitale Projekte zu optimieren und zu beschleunigen, ohne dabei die notwendige Transparenz und Verantwortlichkeit zu vernachlässigen.
Engere Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Wir werden den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Verwaltungsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen intensivieren, um die Bedürfnisse vor Ort besser zu verstehen und in die Planungen einzubeziehen. Dies ermöglicht es, Lösungen zu entwickeln, die praxisnah und effektiv sind.
Kontinuierliche Anpassung: Wir werden den Ansatz der kontinuierlichen Anpassung verfolgen, bei dem digitale Lösungen nicht statisch sind, sondern laufend verbessert und aktualisiert werden, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Antwort Die Linke
Grundsätzlich halten wir es für wichtig und notwendig, dass die digitale Entwicklung innerhalb der Polizei stets mit den betroffenen Beschäftigten vorbereitet und ausgiebig getestet wird, denn sie sind die Expert:innen! Deshalb muss für solche umfassenden zusätzlichen Tätigkeiten ein zeitweiser Personalausgleich zwingend vorgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für die entsprechenden Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Der Begriff "Mehrungsverbot" ist uns bisher in der parlamentarischen Arbeit im Landtag noch nicht bekannt geworden.
Wahlprüfstein Alterssicherung
Aus den verschiedensten Richtungen erfolgen in immer kürzeren Zeitabschnitten Angriffe auf die Versorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und hier im Besonderen der Beamtinnen und Beamten. Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist in der zurückliegenden Zeit auch das Thema Altersarmut präsent und wird nicht selten als Angst geäußert.
Haben Sie in der nächsten Legislatur vor die Thematik Pensionen aufzugreifen und Einschnitte vorzunehmen?
Können Sie sich vorstellen, dass im Bereich der Tarifbeschäftigten zusätzliche Anreize zur Alterssicherung, z.B. eine „Betriebsrente“ eventuell mit Eigenbeteiligung, zu schaffen?
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Antwort CDU
Frage 1: Nein. Einschnitte in der Pension kommen für uns nicht in Frage.
Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf verlässliche und sichere Renten bzw. Pensionszahlungen verlassen können. Wir stehen zur Dienstherrenverantwortung des Landes gegenüber seinen Mitarbeitern und zum Alimentationsprinzip.
Künftige Modernisierungen der Alterssicherung müssen auch das aktuelle Wirtschaftsgeschehen, zum Beispiel die Inflation, abbilden – das gilt für die Pensionen ebenso wie für die Rente.
Frage 2: Wir als CDU Hessen stehen für sichere Rentenzahlungen. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf verlässliche und sichere Renten bzw. Pensionszahlungen verlassen können. Dazu haben wir mit der Mütterrente, der Lebensleistungsrente und anderen Maßnahmen bereits viele Beiträge geleistet, um eine armutssichere Altersversorgung zu gewährleisten.
Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten unter den Generationen fair verteilt. Um das Vertrauen der aktiven Generation von heute in das System der gesetzlichen Rentenversicherung von morgen zu stärken, brauchen wir eine klare Perspektive, die langfristig trägt. Dabei ist es uns wichtig das Vorsorgeniveau im Auge zu behalten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung zu schützen. In diesem Zusammenhang sollten wir den Generationenvertrag weiterdenken. Aus unserer Sicht müssen dabei die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge zusammengedacht werden. In einem ersten Schritt ist es erforderlich, auf Bundesebene eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren.
Private und betriebliche Altersvorsorge sind wichtige Bausteine der Absicherung im Alter. Die Möglichkeit einer Betriebsrente für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen besteht bereits. Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung besteht ab 01.01.2010 für die Beschäftigten des Landes Hessen die Möglichkeit, Teile des Bruttoeinkommens zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu verwenden und so eine betriebliche Säule der Altersvorsorge aufzubauen.
Wir wollen mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen gemeinsam ausloten, unter welchen Bedingungen diese Möglichkeit noch besser im Sinne der Beschäftigten nutzbar gemacht werden kann.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1: Nein. Wir werden weder im Bereich der Pensionen noch im Bereich der Renten Kürzungen vornehmen. Hier geht es jeweils um grundgesetzlich geschützte, eigentumsrechtlich relevante Positionen, auf die sich die Betroffenen verlassen dürfen. Ungeachtet dessen ist es absehbar, dass speziell bei Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern der Status quo nachgebessert werden muss (siehe nächste Frage).
Frage 2: Als Betriebsrente existiert für Personen, die im Öffentlichen Dienst tätig sind, seit vielen Jahren die Zusatzversorgungskasse, die sich seit vielen Jahren bewährt hat. Die Bundesregierung hat zudem in ihrem Koalitionsvertrag eine neue Form ergänzender privater Altersvorsorge in Form eines öffentlichen Fonds angeregt. Seit dem 24. Januar 2023 hat auch die Fokusgruppe private Altersvorsorge der Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Aus unserer Sicht erscheint es daher sinnvoll, zunächst die Entwicklungen auf der Bundesebene abzuwarten und danach in Hessen darauf zu reagieren. Vor einiger Zeit hatte unser Wirtschaftsminister ja bereits gemeinsam mit dem verstorbenen Finanzminister Dr. Thomas Schäfer den Vorschlag einer ,,Deutschlandrente“ als eine weitere private Altersvorsorgemöglichkeit ins Spiel gebracht. Wir sind gespannt auf die Vorschläge der Bundesregierung und werden diese dann in Hessen eingehend prüfen und abschließend bewerten.
Antwort SPD
Frage 1: Wir als SPD wissen um die Bedeutung von Versorgungssicherheit, gerade und insbesondere im Alter. Wir planen keine Einschnitte in diesem Bereich
Frage 2: Zusätzliche Anreize müssen geprüft werden. Mögliche Modelle werden wir gemeinsam mit den Gewerkschaften entwickeln.
Antwort AfD
Frage 1: Leider hinterlässt Schwarz-Grün nicht nur im Bereich der Alimentation der Beamten, sondern auch im Bereich der Beamtenversorgung eine riesige Baustelle. So betragen die Pensionsverpflichtungen 86,3 Mrd. Euro sowie die Beihilfeverpflichtungen für Versorgungsempfänger 14,0 Mrd. Euro (Stand 31.12.2022). Diesen steht lediglich ein Sondervermögen (sog. Alterssparbuch Hessen) in Höhe von 5,1 Mrd. Euro gegenüber. Aufgrund der geringen jährlichen Einzahlungen auf das Alterssparbuch nimmt die Deckungslücke von inzwischen über 95 Mrd. Euro immer weiter zu. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um die Pensionen zu sichern. Dazu müssen alle Auf- und Ausgabenfelder und insbesondere die ausufernden Subventionen auf den Prüfstand. Einschnitte am Pensionssystem für Polizeibeamte wird es mit der AfD aber nicht geben.
Frage 2: Grundsätzlich wäre eine solche Maßnahme vorstellbar, allerdings sollte diese einen echten Mehrwert für die Beschäftigten darstellen. Zudem ist, wie bei allen Entscheidungen, die Finanzierbarkeit zu prüfen und eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen. Außerdem sind Eigenbeteiligungen nur dann möglich, wenn die Tarifbeschäftigten entsprechende Summen von ihrem Nettoverdienst in eine Alterssicherung übertragen können. Hier kommt das Thema der Steuerlast hinzu, die in Deutschland generell enorm viele Arbeitnehmer vor finanzielle Probleme stellt. Würden Steuerverbindlichkeiten danach bestimmt, welche finanziellen Mittel die Menschen benötigen, um nicht nur alle Rechnungen zu bezahlen, sondern angemessen zu leben, dann wäre das Problem Altersarmut in der Bundesrepublik erheblich abgemildert.
Antwort FDP
Frage 1: Wir Freie Demokraten setzen uns für eine angemessene und gerechte Versorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein, einschließlich der Beamtinnen und Beamten. Wir sind uns der Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit und des Themas Altersarmut bewusst und werden diese Aspekte in unserer politischen Agenda berücksichtigen. Unsere politischen Maßnahmen zielen darauf ab, die langfristige finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ohne dabei die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu vernachlässigen. Wir setzen auf eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die in der Lage ist, angemessene Versorgungsleistungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, ohne dabei die langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu gefährden. Wir werden uns nicht darauf konzentrieren, Einschnitte bei den Pensionen vorzunehmen, sondern vielmehr darauf, die langfristige Sicherheit und Attraktivität der Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Dabei werden wir mögliche Reformen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie gerecht und ausgewogen sind.
Frage 2: Wir erkennen die Bedeutung der Alterssicherung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst an und ist offen für innovative Ansätze zur Schaffung zusätzlicher Anreize. Eine "Betriebsrente" oder vergleichbare Modelle könnten dazu beitragen, die Alterssicherung der Tarifbeschäftigten zu stärken. Wir sind der Ansicht, dass individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlfreiheit bei der Alterssicherung wichtig sind. Daher könnten Modelle, die eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten vorsehen, eine Möglichkeit sein, um zusätzliche finanzielle Vorsorge zu ermöglichen. Unsere Herangehensweise würde darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für solche Modelle zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den finanziellen Realitäten gerecht werden. Hierbei ist es wichtig, dass solche Angebote transparent, fair und attraktiv gestaltet werden, um die Alterssicherung der Tarifbeschäftigten zu verbessern.
Wir werden den Dialog mit den Beschäftigten, Gewerkschaften und Experten suchen, um die besten Lösungen zu entwickeln, die eine zusätzliche Alterssicherung für Tarifbeschäftigte ermöglichen und gleichzeitig eine nachhaltige finanzielle Grundlage haben. Unser Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen und dabei sicherzustellen, dass die Alterssicherung langfristig gesichert ist
Antwort DIE LINKE
Wir haben uns stets für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamt:innen und auch in vollem Umfang auf die Pensionär:innen ausgesprochen. Deshalb haben wir u.a. auch die Nullrunde in 2015, wie auch die magere 1% Erhöhung in 2016 besonders kritisiert und danach jährlich wiederkehrend einen entsprechenden Ausgleich von 3,4% bei den nachfolgenden Haushaltsberatungen beantragt! Leider müssen wir feststellen, dass auch im Tarifbereich die Zusatzversorgungsleistungen Schritt für Schritt verschlechtert wurden. Wir setzen hier auf die Gewerkschaften diesen Trend umzukehren und somit - wie früher eine Gesamtversorgung in angemessener Höhe zum letzten Bruttoverdienst - wieder zu vereinbaren.
Wahlprüfstein Besoldung
Am 30.11.2021 wurde durch das VGH Kassel eine Grundsatzentscheidung in Hessen zur Besoldung der Beamten getroffen. Hierzu hat die Hessische Landesregierung zunächst ein Besoldungsgesetz vorgelegt, welches die Thematik aufgreift, aber trotzdem die Verfassungswidrigkeit nicht ausräumt. Es wird auf die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht und die dort zu treffende Entscheidung verwiesen. Aufgrund der bisher vorliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist von einer gleichlautenden auszugehen. Die derzeitig schwebende Situation stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte und Ansprüche der Beamtinnen und Beamten dar. Gleichfalls leiden wir unter einem erheblichen Attraktivitätsproblem, bei welchem die Besoldung ein zentraler Punkt ist.
Wie gedenken Sie in der nächsten Legislatur die Problemlage anzugehen?
Welche Nachbesserungen aus den zurückliegenden Jahren ab dem Feststellungszeitraum 2013 durch den VGH werden Sie vornehmen, um auch kurzfristig die Schieflage in die Waage zu bringen?
Beabsichtigen Sie die Besoldung in Zukunft anders aufzustellen?
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Antwort CDU
Wir stehen für eine leistungsgerechte und verfassungskonforme Beamtenbesoldung und eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG, die die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Bemessung der Besoldung im Mai 2020 deutlich verschärfte, entstand für alle Länder und den Bund Anpassungsbedarf.
Hessen hat unter Führung der CDU Hessen mit als erstes Land bereits gehandelt. Wir stehen zu unserer Verantwortung für unsere Landesbeamtinnen und –beamten und haben das klare Ziel, schnellstmöglich und rechtssicher zu einer verfassungskonformen Besoldung zu kommen.
Durch das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 sind zwei wichtige und wesentliche Schritte zur verfassungsgerechten Besoldung in Hessen bereits erfolgreich umgesetzt worden. Die Besoldung der Beamten steigt zum 1.4.23 und zum 1.1.24 zweimal um je drei Prozentpunkte. Zusätzlich verdoppelt das Land (fast) die Familienzuschläge.
Allein für diesen ersten Schritt einer spürbaren Erhöhung der Besoldung stellt das Land strukturell jedes Jahr mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich für seine Beamtinnen und Beamten bereit.
Als CDU Hessen sind wir stolz darauf, dass Hessen hier als Vorreiter unter den Ländern ein klares Zeichen gesetzt und sich entschlossen auf den Weg gemacht hat, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wir haben den Ankündigungen bereits Taten folgen lassen – anders als dies zum Beispiel auf Ebene der Bundesbeamten durch die Bundesministerin des Inneren gehandhabt wird, die der gleichen Herausforderungen und dauernder Ankündigungen, in der Bundesregierung keinen Cent für eine Besoldungsanpassung der Bundesbeamten durchsetzen konnte.
Dieser zweistufige Schritt ist – trotz seines enormen finanziellen Volumens – nur der erste von mehreren erforderlichen Schritten. Dies haben wir als CDU Hessen immer deutlich gemacht.
Wir setzen uns für die Fortführung des eingeschlagenen Weges für eine amtsangemessene Alimentation ein. Wir werden auf die bisherigen Maßnahmen, welche zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten geführt haben, weiter aufbauen, bis die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Dimension und unserer Verpflichtung zu einer generationengerechten Haushaltspolitik ist es aber offensichtlich, dass Hessen die verfassungsrechtlich gebotenen Verbesserungen für die Bediensteten – trotz der großen Wirtschaftskraft – verantwortungsvoll nur schrittweise schultern kann.
Wie die weiteren konkreten Schritte und der Zeitplan aussehen werden, hängt neben der finalen Rechtsprechung noch von weiteren Faktoren ab, sodass eine endgültige, detaillierte Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt unseriös wäre.
Als CDU Hessen halten wir es aber für erforderlich, im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2025 zusätzlich zu der regulären Umsetzung und Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst weitere signifikante Verbesserungen vorzusehen und dem eingeschlagenen Weg zur Reparatur der Besoldung weitere Schritte folgen zu lassen.
Wir halten es für realistisch und werden darauf drängen, die Besoldungsreparatur in der nächsten Legislaturperiode vollständig abzuschließen.
Wir halten dabei den eingeschlagenen Weg linearer Besoldungserhöhungen zur Herstellung der Verfassungskonformität für richtig. Wir wollen außerdem das unübersichtliche Zulagenwesen der Polizei reformieren. Jene Beamtinnen und Beamte, die besonders belastende Dienste leisten, sollen eine angemessene Zulage erhalten. Und wir setzen uns für eine angemessene Anhebung der Polizeidienstzulage ein.
Umfassende strukturelle Änderungen in der Besoldung oder gar eine Abkehr vom Berufsbeamtentum und dem damit verbundenen Alimentationsprinzip, wie sie von manchen politischen Konkurrenten gefordert werden, kommen für uns nicht in Betracht. Wir bekennen uns klar zum Berufsbeamtentum als Garant für einen verlässlichen Staat.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
Nicht nur Hessen, sondern alle Bundesländer sowie der Bund stehen vor dieser bedeutenden und schwierigen Herausforderung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Folgerungen aus dem Abstandsgebot konkretisiert und festgesetzt hat. Hessen hat schneller als andere darauf reagiert und 657 Millionen € aufgewendet, um erste Schritte hin zu einer verfassungskonformen Besoldung ihrer rund 104.000 Beamtinnen und Beamten und rund 48.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu gehen. Im Vorgriff auf eine Novelle des Besoldungsrechts und zur Überbrückung dieses Zeitraums haben wir schon jetzt, der regulären Besoldungserhöhung vorgeschaltet, eine Besoldungserhöhung in Höhe von zweimal 3% beschlossen.
Im Falle unserer Regierungsbeteiligung werden wir in der kommenden Legislatur ein entsprechendes Gesetz in den Landtag einbringen, sobald innerhalb einer möglichen Regierungskoalition eine Einigung erzielt worden ist. Möglicherweise muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden, um den genauen Umfang des Nachsteuerungsbedarfs absehen zu können.
Frage 2: Es ist denkbar, dass es erforderlich sein wird, den Zeitraum bis zu einer Neuregelung des Besoldungssystems durch weitere vorgeschaltete lineare Besoldungserhöhungen zu überbrücken. Das hängt vor allem davon ab, wie rasch sich das neue Besoldungssystem abzeichnet, und von welchen Merkmalen es voraussichtlich geprägt sein wird.
Frage 3: Eine verfassungskonforme Alimentation muss sich wegen des Leistungsprinzips und der Wertigkeit der Ämter maßgeblich am Grundgehalt ausrichten. Auf diesem Gedanken beruht die zuletzt beschlossene pauschale Besoldungserhöhung in zwei Stufen zum 1. August 2023 und 1. Januar 2024. Bei Überlegungen zu einer künftigen Besoldungsstruktur ist daneben allerdings auch zu berücksichtigen, dass die bislang maßstäbliche vierköpfige Alleinverdienerfamilie kein verfassungsrechtliches Leitbild der Beamtenbesoldung ist, dass mit anderen Worten keine Verpflichtung besteht, schon die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Wir werden deshalb auch die veränderten tatsächlichen Lebensverhältnisse in unsere Überlegungen mit einbeziehen und prüfen, ob und inwieweit auch höhere Familienzuschläge ein Element sein können, eine an den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums ausgerichtete und damit verfassungskonforme Besoldungssystematik zu entwickeln.
Antwort SPD
Die Fragen 4 a) bis 4 c werden zusammen beantwortet:
Die von der schwarzgrünen Landesregierung geschaffene verfassungswidrige Besoldung der Beamtinnen und Beamte wird durch den nun verabschiedeten Gesetzentwurf nicht beendet, die Rechtsgrundlagen entsprechen auch weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, auf die der VGH Kassel in seiner Entscheidung vom 30.11.2021 verweist. Die verfassungswidrige Besoldung der letzten Jahre wird von der Landesregierung auch weiterhin ignoriert, für die kommenden beiden Jahre findet mit jeweils 3 Prozent die Inflationsentwicklung nicht ausreichend Berücksichtigung. Auch wir als SPD werden diese von der Landesregierung über Jahre herbeigeführte Ungerechtigkeit nicht in einem Haushaltsjahr korrigieren können. Eine gemeinsam mit den Gewerkschaften entwickelte, unverzügliche Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamte wird aber priorisiert.
Antwort AfD
Wegen des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen zusammen beantwortet:
Insgesamt betrachten wir diesen Zustand als unhaltbar und werten den Umgang mit den Bediensteten unseres Landes als unangemessen. Diese „Schieflage“ muss dringend behoben werden und entsprechende Anpassungen sind zwingend vorzunehmen.
Vorbehaltlich der bestehenden Finanzlage ist die AfD Hessen bestrebt, innerhalb der nächsten Legislaturperiode - aber spätestens im letzten Jahr - eine verfassungskonforme Alimentation sicher zu stellen. In Abhängigkeit der Finanzlage ist die AfD Hessen auch bestrebt, innerhalb der Legislaturperiode eine rückwirkende Entschädigung, entsprechend der gerichtlichen Feststellung, zu gewährleisten. Dabei ist es der AfD ein besonderes Anliegen, dass aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung alle Beamte und Versorgungsempfänger entschädigt werden sollen.
Eine verfassungskonforme Alimentation soll dabei maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts erfolgen, da diese Methode sicherstellt, dass das Abstandsgebot, das Leistungsprinzip und die qualitätssichernde Funktion der Besoldung eingehalten werden.
Um Fehlentwicklungen, wie sie in der Vergangenheit eingetreten sind, zu vermeiden, wird sich die AfD Hessen auch in Zukunft für eine zeitgleiche und systemkonforme Übernahme der künftigen Tariferhöhungen einsetzen, um auch auf diese Weise eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten.
Frage 3: Wir beabsichtigen ein verfassungskonformes Besoldungskonzept, idealerweise u.a. in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu entwickeln, welches den unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben im öffentlichen Dienst gerecht wird und für die Nachwuchsgewinnung attraktiv ist. In diesem Zusammenhang sind alle denkbaren Möglichkeiten zu prüfen. Angefangen bei den Anwärterbezügen über fachbezogene Sonderbesoldung bis hin zu Zulagenregelungen.
Antwort FDP
Die Fragen werden zusammen beantwortet:
Der amtierenden Landesregierung ist es nicht gelungen für eine verfassungsgemäße Besoldung zu sorgen. Auch das im Februar 2023 verabschiedete Gesetz ist als vollkommen unzureichend und damit fehlgeschlagen zu bezeichnen. Für uns steht außer Frage, dass dieser Zustand schnellstmöglich zu beseitigen ist und dafür Sorge getragen werden muss, auf allen Ebenen eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Zur Vorgehensweise hat der Deutsche Beamtenbund ausgeführt, dass die Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes durchaus in mehreren Schritten erfolgen kann. Allerdings sind nach Auffassung der Freien Demokraten die von der Landesregierung beschlossenen schrittweisen Anpassungen zu gering und erstrecken sich somit über einen zu langen Zeitraum. Wir setzen uns daher für eine Anpassung über einen deutlich reduzierten Zeitraum und mit entsprechend höheren Anpassungen ein. Wir werden eine vollumfängliche verfassungskonforme Alimentation maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts umsetzen. Wir wollen, dass das Land Hessen auch als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Eine leistungsfähige Verwaltung kann es nur geben, wenn dem drohenden Fachkräftemangel ein öffentlicher Dienst mit hoher Attraktivität für die Bewerber entgegengestellt wird – gerade auch mit Blick auf die Konkurrenzsituation zur freien Wirtschaft.
Hierzu gehört, dass die verfassungsmäßige Besoldung für Beamte unverzüglich wiederhergestellt wird. Konkret werden wir uns an den Vorgaben des BVerfG orientieren und insbesondere das Mindestabstandsgebot von 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau halten. Sowohl Tarifbeschäftigte als auch die Beamtenschaft dürfen nicht einfach von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Wir wollen stattdessen eine ehrliche Aufgabenkritik und eine weitere Stärkung der leistungsbezogenen Besoldungselemente. Auch wollen wir prüfen, ob die Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes noch im richtigen Verhältnis zu den Strukturen außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen. Insbesondere sollte auch der höhere Dienst aus unserer Sicht flexibler und finanziell attraktiver werden, um im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um die klügsten Köpfe bestehen und neue Herausforderungen wie im Bereich IT/Digitalisierung meistern zu können.
Antwort Die LINKE
Wir betrachten die Entwicklung der Gehälter und der Besoldungen in Hessen schon seit Jahren mit Sorge. Wir unterstützen am konsequentesten von allen Fraktionen die jeweils aufgestellten Tarif- und Besoldungsforderungen der Gewerkschaften des ÖD und nahmen und nehmen auch an den entsprechenden Aktionen und Streikveranstaltungen aktiv teil. Das ist unser Verständnis von Solidarität! Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen konsequent umgesetzt werden, führt dies auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Besoldung gegenüber der privaten Wirtschaft.
DIE LINKE. hat sich zudem bisher immer für eine konsequente Übertragung des Tarifergebnisses (zeit- und inhaltsgleich) eingesetzt und dies auch in allen Initiativen im Landtag gefordert. Wir sind von Anbeginn an für eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung eingetreten und werden dies auch weiterhin tun! Wir wollen gemeinsam mit den Gewerkschaften ein Konzept erarbeiten, das eine angemessene rückwirkende Entschädigung, gemessen an den Verlusten ab 2013, sicherstellt und eine Besoldungsanpassung, die insbesondere die unteren Besoldungsgruppen (bis A 10) stärker berücksichtigt. Dies soll gleich nach der Wahl angegangen und möglichst in 2024 abgeschlossen werden. Auch die Änderungen im Besoldungsrecht muss mit den Gewerkschaften gemeinsam erarbeitet und vereinbart werden.
Wahlprüfstein Strukturreform / Aufgaben- und Zuständigkeitskontrolle
Im Jahr 2001 erfolgte die letzte grundlegende Strukturreform innerhalb der hessischen Polizei, welche aus unserer Sicht nicht zu Ende gedacht wurde. Wir unterliegen innerhalb und außerhalb hochdynamischer Prozesse, dies erfordert eine hohe Flexibilität im personellen wie auch administrativen Bereich. Durch die Digitalisierung kommt in unserer Zeit ein gewichtiger dynamischer Faktor hinzu, dies betrifft alle Teile im Konstrukt der Sicherheitsarchitektur von Landesverwaltung bis zu den kommunalen Verwaltungen. Gerade eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitskontrolle ist erforderlich, gleichfalls bedarf es gerade in den parallelen Verwaltungsstrukturen (Regierungspräsidien, Städte und Gemeinden) eine konsequente und eigenständige Abarbeitung.
Für notwendige Verbesserungen sind Reformen dringend erforderlich.
Welche Veränderungen sind hinsichtlich der Strukturen innerhalb Ihrer Parteiprogramme für die nächsten 5 Jahre geplant?
Wie gedenken Sie die Verantwortung in den parallelen Verwaltungsstrukturen stärker einzufordern?
Können Sie sich vorstellen durch gesetzliche Änderungen und Investitionen die kommunale Struktur der Ordnungsämter und Stadtpolizeien zu stärken, sowie eine engere Verzahnung innerhalb der Sicherheitsarchitektur herzustellen und damit ein stärkeres Zusammenwirken mit der Landespolizei abzubilden?
Antwort CDU
Frage 1: Unser Ziel als CDU Hessen ist es, dass unsere Polizei möglichst effektiv und effizient arbeiten und damit für unser aller Sicherheit sorgen kann. Dafür wollen wir alle Strukturen darauf ausrichten, Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen. Mit ganzer Kraft werden wir darauf hinwirken, dass die Kriminalitätsbelastung in Hessen weiter sinkt und die Aufklärungsquote weiter steigt. Deshalb wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen die Polizistinnen und Polizisten gut und effektiv arbeiten können.
An welcher Stelle dafür Veränderungen in der Struktur erforderlich sind, werden wir mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten beraten.
Wir haben uns in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen zum Ziel gesetzt:
• Wir wollen die Bereitschaftspolizei stärken. Dadurch können unsere Polizistinnen und Polizisten mehr ihren Regeldienst wahrnehmen und sind weniger durch die Sondereinsätze gebunden. Das reduziert auch die Überstundenbelastung.
Wir wollen das Landeskriminalamt als Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung in Hessen weiter stärken.Die Kriminalitätsbekämpfung erfordert mehr denn je Spezialisten. Wer über ganz besondere Fähigkeiten verfügt, die für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nötig sind, soll eine bessere Perspektive erhalten. Spezialisierten Bediensteten werden wir einen Lehrgang anbieten, der eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Polizei ermöglicht.
Eine Kompetenz- und Koordinierungsstelle für die Bildung und Unterstützung sogenannter „joint investigations teams“ auf europäischer Ebene soll insbesondere die organisierte und internetbasierte Kriminalität noch stärker bekämpfen. In diesem Kontext wollen wir auch die europäische Zusammenarbeit ausweiten. Europol muss für den internationalen Austausch gestärkt werden, damit auch die Polizei anderer Länder von den Erkenntnissen profitieren.
Wir prüfen die Einführung einer zentralen Servicestelle zur Entsperrung von beweisrelevanten Datenträgern und informationstechnischen Systemen. Die ausgewerteten Daten werden beweissicher über die „Polizei Cloud“ regional zur Verfügung gestellt. Wir garantieren zudem das Fortbestehen der Hunde- und Reiterstaffel und des Polizeimusikorchesters in Hessen.
Die Polizeifliegerstaffel hat insbesondere anlässlich der Katastrophe im Ahrtal ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wir wollen die Einsatzfähigkeit weiter erhöhen und die Dienststelle mit modernstem Equipment ausstatten.
Frage 2 und 3: Verwaltung muss als Ganzes gesehen werden. Auch wenn es viele verschiedene Strukturen gibt, bleibt der Dienstleistungsgedanke für die Hessischen Bürgerinnen und Bürger die oberste Prämisse. Wir wollen eine bürgernahe Polizei. Verwaltung und öffentlicher Dienst sind für die Bürger da – nicht umgekehrt. Nutzerorientierung ist deshalb oberstes Prinzip unseres Verwaltungshandelns.
Verschiedene staatliche Ebenen müssen dafür zusammenarbeiten. Daher ist es für uns selbstverständlich, die digitale Verzahnung, die gegenseitige Unterstützung sowie die Verantwortungsübernahme weiter voranzutreiben. Wir wollen hierzu auf allen staatlichen Ebenen verwaltungsinterne Zuständigkeiten, Hierarchien und Entscheidungsabläufe effizienter gestalten.
Kommunale Ordnungsdienste leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Deshalb werden wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Aufgabengebiete des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüfen und definieren.
Neben der objektiven Sicherheit werden wir uns weiter intensiv dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Hessinnen und Hessen widmen und unsere erfolgreichen Sicherheitspartnerschaften mit hessischen KOMPASS- Kommunen fortführen und darüber das „Schutzmann-vor-Ort“-Konzept weiter ausbauen.
Durch diesen Ausbau gewährleisten wir einen noch intensiveren Austausch auf allen Ebenen und gestalten die Zusammenarbeit effizienter.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1: Wir halten die seit nunmehr über 20 Jahren bestehenden grundlegenden Strukturen mit dem Landeskriminalamt, den Flächenpolizeipräsidien, dem Bereitschaftspolizeipräsidium und dem Präsidium für Technik, an deren Spitze das Landespolizeipräsidium steht, für gut eingeführt, allgemein akzeptiert und für die Bewältigung jeglicher Lagen geeignet und deshalb nicht grundsätzlich für veränderungsbedürftig, weshalb wir diesbezüglich auch keine Reformpläne haben. Innerhalb dieser Grundstruktur bestehende Anpassungsbedarfe und Möglichkeiten zur Optimierung werden wir, wie bereits in der Vergangenheit – siehe Innovation-Hub, siehe Fehlerkultur, siehe Hochschule für Management und Sicherheit – aufgreifen und im Rahmen bestehender Möglichkeiten in die Tat umsetzen. In diesem Rahmen sieht unser Parteiprogramm die Stärkung der Polizeistationen und –streifen vor, wir wollen die Repräsentanz von marginalisierten Gruppen in der Polizei erhöhen, wir wollen die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen für einen Neuanfang bei der Hessischen Polizei noch konsequenter umsetzen, wozu ein neues Leitbild für die Arbeit der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft gehört. Denn rechtsextreme Haltungen und menschenverachtende Einstellungen haben in der Polizei keinen Platz. In der Aus- und Weiterbildung, insbesondere von Führungskräften, soll ein Schwerpunkt auf weitere Präventions- und Supervisionsmaßnahmen und die Vermittlung von politischer Bildung, rassismus- sowie gendersensibler Polizeipraxis gelegt werden. Wir wollen auch, dass die Polizei sich noch stärker nach außen öffnen sollte, indem beispielsweise Lehrende verstärkt nicht nur aus der Polizei selbst kommen und die Polizei den Austausch mit der Zivilgesellschaft intensiviert.
Frage 2 und 3: Das Mehrebenenprinzip in der öffentlichen Verwaltung führt gerade im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsrechts zu Parallelstrukturen und Zuständigkeitsüberschneidungen und ist deshalb potentiell anfällig für – negative wie positive – Kompetenzkonflikte. Im Sinne unserer Bürger*innen wollen wir deshalb alles tun, damit solche Gemengelagen nicht zu Effizienzverlusten führen, welche die Sicherheitslage nachhaltig beeinträchtigen. Wir sehen es deshalb als permanente Aufgabe an, die Prozesse im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr zu evaluieren und zu optimieren. Zielführender als eine Gesetzesänderung erscheint es uns hier, die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsträgern zu verstetigen, etwa durch regelmäßige Chefgespräche. Wie in vielen anderen Bereichen ist auch hier eine reibungslose Kommunikation mit der echten Bereitschaft zur Verständigung der Schlüssel zur Lösung der von Ihnen angesprochenen Schnittstellenprobleme.
Antwort SPD
Frage 1: Wir als SPD halten die neue Struktur der HöMS für rechtswidrig, und haben zur Klärung dieser Frage einen Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof eingereicht. Darüber hinaus sind die Strukturen wiederkehrend zu prüfen. Wichtig ist für uns als SPD sind gut ausgestattete Polizeistrukturen vor Ort und in der Fläche.
Frage 2: Die Strukturen müssen regelmäßig überprüft und evaluiert werden. Nur so kann effektives Arbeiten auch im Sinne der Beschäftigten ermöglicht werden
Frage 3: Unter Anerkennung der bestehenden Strukturen ist eine Verzahnung aus unserer Sicht richtig sinnvoll.
Antwort AfD
Frage 1: Zunächst gilt es mit allen Beteiligten, sprich Behörden, Gewerkschaften usw. eine sachliche Feststellung der notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Im Anschluss sollte in vernünftigen und realisierbaren Schritten eine Umsetzung dieser Veränderungen erfolgen. Wichtig ist darauf zu achten, dass unnötige Einschnitte vermieden werden.
Frage 2: Aufgabenwahrnehmung und Verantwortung, verbunden mit kurzen Arbeitswegen und zeitnahen Entscheidungen, gehören zusammen und sind Grundvoraussetzung für eine effektive Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund sind Verwaltungsstrukturen zu prüfen und Aufgaben und Personal zuzuordnen. In diesem Zusammenhang ist auch die Notwendigkeit bestehender Strukturen kritisch zu diskutieren. Ziel muss sein, durch eine Verschlankung der Verwaltungsebenen größtmögliche Kompetenz vor Ort und damit nah am Bürger zu platzieren.
Kurz gesagt: Zuständigkeit und Verantwortung gehören zusammen. Der Dienstleistungsgedanke und nicht ein „Verwaltungsdenken“ muss im Vordergrund stehen.
Frage 3: Prinzipiell ist dies vorstellbar.
Antwort FDP
Frage 1: Die Zusammenlegungen von Ausbildungsstellen (HfPV/Polizeiakademie), Revieren sowie Dienstleistungseinheiten (Kurierdienste, Druckereien) müssen geprüft sowie Kooperationen (Wasserschutzpolizei) ausgeweitet werden. Im Bereich des freiwilligen Polizeidienstes fordern wir eine kritische Evaluation insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Voraussetzungen für eine Übernahme in den freiwilligen Polizeidienst sowie auf dessen Einsatzfelder. Zudem sollen Aufgaben an die Ordnungsämter übertragen werden, wo dies möglich ist. Hoheitliche Aufgaben dürfen jedoch nicht privatisiert werden.
Frage 2: Wir Freie Demokraten erkennen die Notwendigkeit einer klaren Aufgaben- und Zuständigkeitskontrolle sowie einer eigenständigen Abarbeitung in den parallelen Verwaltungsstrukturen wie den Regierungspräsidien, Städten und Gemeinden. Unser Ziel ist es, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die sowohl klare Zuständigkeiten als auch eigenständige Verantwortung ermöglicht. Dies fördert eine effiziente und effektive Abarbeitung von Aufgaben und gewährleistet eine bessere Wahrnehmung der Verantwortung in den parallelen Verwaltungsstrukturen. Um die Verantwortung in diesen Strukturen stärker einzufordern und effizient zu gestalten, planen wir folgende Maßnahmen:
Klare Aufgabenverteilung: Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten in den parallelen Verwaltungsstrukturen klar definiert und transparent kommuniziert werden. Dies schafft Klarheit darüber, wer wofür verantwortlich ist.
Dezentrale Entscheidungsbefugnisse: Wir setzen auf eine Stärkung der eigenständigen Entscheidungsbefugnisse auf der Ebene der Regierungspräsidien, Städte und Gemeinden. Dies ermöglicht eine schnellere und effektivere Abarbeitung von Aufgaben, ohne unnötige Bürokratie auf übergeordneten Ebenen.
Verantwortungsbewusstsein fördern: Wir werden Anreize schaffen, um Verantwortung in den parallelen Verwaltungsstrukturen wertzuschätzen und zu fördern. Dies kann durch Anerkennung von Leistungen, Karrierechancen und entsprechende Schulungen geschehen.
Transparenz und Evaluation: Wir setzen auf transparente Prozesse und eine regelmäßige Evaluation der Verwaltungsstrukturen, um sicherzustellen, dass die Verantwortung angemessen wahrgenommen wird. Dabei werden wir auch auf Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger achten.
5. Effiziente Ressourcenverteilung: Wir werden sicherstellen, dass die parallelen Verwaltungsstrukturen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben effizient erfüllen zu können. Dies ermöglicht eine konsequente Abarbeitung und eigenständige Verantwortung.
Frage 3: Wir erkennen die Bedeutung einer starken kommunalen Struktur der Ordnungsämter und Stadtpolizeien sowie einer engen Verzahnung innerhalb der Sicherheitsarchitektur an. Wir sind offen für gesetzliche Änderungen und Investitionen, um diese Ziele zu erreichen und ein stärkeres Zusammenwirken mit der Landespolizei abzubilden. Wir werden prüfen, ob die Schaffung von Kooperationsmodellen zwischen kommunalen und staatlichen Sicherheitsbehörden sinnvoll ist. Dies könnte beispielsweise gemeinsame Trainings- und Einsatzübungen, Koordinationsstrukturen oder die gemeinsame Nutzung von Ressourcen umfassen. Wir werden sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Sicherheitsstrukturen transparent kommuniziert werden und die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einbezogen werden. Dies schafft Vertrauen und Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen.
Antwort DIE LINKE
Es gehört zu unserer Ehrlichkeit dazu festzustellen, dass wir zu diesen sehr speziellen Fragen der internen Abläufe und der Zusammenarbeit mit den kommunalen Ordnungsbehörden bisher keine eigenen Konzepte entwickelt haben. Hierzu möchten wir aber auch auf unsere Antworten zu 3. und 4. verweisen. Wir haben uns immer für eine intensive Zusammenarbeit mit den Personalräten der Polizei,speziell in all diesen Fragen, ausgesprochen.
Wahlprüfstein Verschiedenes
Die Zunahme von Übergriffen in den unterschiedlichsten Erscheinungen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist deutlich wahrnehmbar. Hierbei ist der Bereich der Polizei nicht ausgenommen, sondern sowohl in Quantität wie auch Qualität im Fokus. Die sichtbaren Wunden und Verletzungen sind der eine Teil, den psychischen Folgen wird aus unserer Sicht noch immer zu wenig Raum und Beachtung gegeben, vor allem die langwierigen Auswirkungen und / oder Spätfolgen. Ein zentrales Thema ist in diesem Zusammenhang der Dienstunfall, welcher oft und gerade im Bereich der psychischen Folgen ein erhebliches Hindernis und Problem in der Fürsorge darstellt. Der Polizeibereich unterliegt dabei, aufgrund der Art und Intensität der ausgeführten An- und Eingriffe besonderen Gegebenheiten. Die Beweislastumkehr lässt die Kolleginnen und Kollegen nicht selten mit zusätzlichen Belastungen zurück.
Welche präventiven Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um der Fürsorge und dem Schutz der Beschäftigten noch mehr Raum zu geben? (Maximal 3)
Sehen Sie die Fürsorge für betroffene und geschädigte Kolleginnen und Kollegen als ausreichend an? Welche Maßnahmen und / oder Instrument mochten Sie in der nächsten Legislatur angehen und implementieren?
Haben Sie Vorstellungen wie eine andere Abarbeitung des Dienstunfalls und einhergehenden Belastungen ermöglicht werden kann? Können Sie sich die Beweislastumkehr vorstellen, folglich die Nachweisführung zu Lasten des Dienstherrn erfolgt?
Bei den bestehenden Aufgaben und Herausforderungen ist es wichtig gemeinsam und stark sich diesen zu stellen. Dazu ist es aus unserer Sicht notwendig die einzelnen Protagonisten zusammenzuführen und diese Gemeinsamkeit nach außen zu tragen, im Besonderen mit Blick auf die uns allen am Herzen liegenden Grundfesten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Nur mit einem gemeinsamen und beständigen Fundament ist eine zielführende und nachhaltige Zusammenarbeit möglich.
Wie gedenken Sie uns als Gewerkschaft und damit Vertreter der Kolleginnen und Kollegen einzubinden?
Welchen Wunsch oder Gedanken möchten Sie an uns herantragen?
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Antwort CDU
Frage 1: Wer unsere Einsatzkräfte angreift, greift uns alle an. Gewalt gegen Einsatzkräfte ist für uns unter keinen Umständen hinzunehmen und trifft auf unseren entschlossenen Widerstand. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, diejenigen zu schützen, die uns schützen. Es ist erschreckend, wie häufig die Polizei nicht als der Helfer und Garant für unsere Sicherheit wahrgenommen wird, der sie ist. Sondern als „Gegner“ oder gar „Feind“ betrachtet wird. Pauschalem Misstrauen gegenüber der hessischen Polizei oder Generalverdächtigungen stellen wir uns klar entgegen.
Dabei stehen für uns folgende Aspekte im Mittelpunkt:
1. Für uns ist klar: Gewalt gegen Helfer ist absolut tabu! Hier muss die Gesellschaft ein klares Zeichen setzen.
Wir werden uns weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Mindestfreiheitsstrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte auf 6 Monate erhöht und damit die Möglichkeit der Verhängung einer Geldstrafe ausgeschlossen wird. Bei Angriffen aus einem „Hinterhalt” oder besonderen Folgen sollte die Mindeststrafe bei 1 Jahr liegen. Mit dieser Strafverschärfung setzen wir ein deutliches Zeichen – in Hessen wird es keine „Berliner Verhältnisse“ geben! Zusätzlich zur notwendigenStrafrahmenverschärfung ist selbstverständlich auch die konsequente Durchsetzung vorhandenen Rechts essentiell. Nur eine leistungsfähige und personell und sachlich gut ausgestatte Justiz ist in der Lage, das hohe Vertrauen in den Rechtsstaat zu gewährleisten. Strafverfolgung muss schnell und konsequent sein. Wir werden deshalb den begonnenen
Hessischen Pakt für den Rechtsstaat fortführen und nach den bereits geschaffenen rund 500 neuen Stellen in der hessischen Justiz weiter in unseren Rechtsstaat investieren und insbesondere belastete Bereiche spürbar stärken.
Wir wollen den Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten stärken. Wir werden die Ausrüstung und persönliche Schutzausstattung hessischer Polizisten weiter auf hohem Niveau fördern und neue Einsatzmittel für eine erfolgreiche Polizei bereitstellen. Dazu gehört insbesondere die verstärkte Ausstattung unserer Einsatzkräfte mit Body-Cams und Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG). Den Einsatz und die Anschaffung von Car-Cams werden wir prüfen.
Dazu gehört auch eine klare öffentliche Kommunikation dessen, welche Maßnahmen und auch Zwangsmittel zum Eigenschutz und zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols erforderlich und daher zulässig sind. Wir stehen dabei an der Seite unserer Einsatzkräfte und machen deutlich, dass die Durchsetzung dieses Anspruchs oberste Priorität hat.
Neben diesen repressiven Maßnahmen ist uns als CDU Hessen Prävention sehr wichtig. Wir brauchen wieder mehr Respekt, Dank und Anerkennung sowie Bewusstsein für die Leistungen aller Einsatzkräfte in der Bevölkerung. Aufbauend auf den Erfahrungen der erfolgreichen hessischen „Respekt-Kampagne” und unter Beteiligung von Kommunen, dem Sport, von Kirchen, Verbänden und den Medien wollen wir ein Bündnis für gelebte Werte im Alltag gründen. Wir wollen keine Ellenbogengesellschaft, sondern Zusammenhalt mit Respekt, Fairness und Solidarität. Wir wollen noch mehr Miteinander – auch im Alltag, an Bahnhöfen, in Bussen oder auf der Straße. Das ist von unschätzbarem Wert. Die Rücksichtnahme, das selbstverständliche Helfen und Zivilcourage sollen landesweit wieder gelebte Werte bilden.
Die Verdeutlichung unseres Respekts gegenüber Einsatzkräften ist dafür ein wichtiger Ankerpunkt. Die seit Jahren erfolgreiche Solidaritätsaktion „Schutzschleife“, mit der mehr als 200.000 Schleifen verteilt wurden, animiert die Hessische Bevölkerung zu mehr Solidarität und Zivilcourage. Sie zeigt den Menschen hinter der Uniform. Wir wollen unsere sichtbaren Kampagnen der Solidarität mit Einsatzkräften weiterführen bzw. ausweiten und mit einem „Hessischen Tag der Einsatzkräfte“ die Arbeitvon Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften in den Fokus rücken. Wir stärken unseren Organisationen, Einsatzkräften und den vielen Ehrenamtlichen öffentlichkeitswirksam den Rücken.
Frage 2: Wer in Ausübung seiner Pflicht für unsere Gesellschaft und unsere Sicherheit zu Schaden kommt, verdient unsere besondere Solidarität und besondere Unterstützung. Unsere Solidaritätsbekundungen waren nie reine Lippenbekenntnisse und werden es auch weiterhin nicht bleiben. Es wurde bereits viel erreicht.
Bestmögliche medizinische Versorgung steht dabei für uns im Mittelpunkt. Wir wollen dafür die zentrale Dienstunfallfürsorge stärken und als Servicestelle für betroffene Bedienstete ausbauen, damit die Folgen eines Angriffs so schnell und umfassend wie möglich aufgefangen werden.
Über die allgemeine Versorgung hinaus habt die CDU-geführte Landesregierung die bundesweit vorbildhafte Angriffsentschädigung eingeführt. Sie ist eine neu geschaffene zusätzliche Unfallfürsorgeleistung, die bei Dienstunfällen aufgrund eines rechtswidrigen Angriffs gewährt wird. Diese bundesweit einmalige Leistung ist Ausdruck des Respekts und der Anerkennung dafür, dass unsere Bediensteten im Einsatz für unsere Sicherheit einen Angriff auf sich nehmen mussten. Sie gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen, und soll künftig auch für Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sowie kommunale Mandatsträger in Hessen ausgeweitet werden. Zusätzlich zu anderen im Zusammenhang mit Angriffen entstehenden Leistungsansprüchen soll Betroffenen künftig eine Dienstunfallfürsorgeleistung in Höhe von 2.000 Euro gewährt werden.
Wir wollen gern im Dialog mit den Interessenvertretungen prüfen, wo darüber hinaus weitere Ansatzpunkte für eine optimale Unterstützung von betroffenen und geschädigten Kolleginnen und Kollegen bestehen.
Frage 3: Wir sehen uns in Fällen eines Dienstunfalls als Partner der betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Das geschehene muss daher partnerschaftlich aufgearbeitet und im Sinne der Betroffenen geregelt werden. Das gilt auch für die in Einzelfällen schwierige Abgrenzung eines Dienstunfalls. Das etablierte System hat sich dabei grundsätzlich, auch über die Polizei hinaus, bewährt.
Als ein Beitrag für eine bessere Anerkennung setzen wir uns beispielsweise dafür ein, dass im Dienst erworbene Posttraumatische Belastungsstörungen in die Berufskrankheiten-VO aufgenommen und unbürokratischer anerkannt werden, damit den Betroffenen bestmöglich geholfen werden kann.
Frage 4: Die DPolG hat sich als wichtiger und verlässlicher Ansprechpartner für die Belange der Bediensteten der Hessischen Polizei erwiesen und wird selbstverständlich weiterhin durch uns in alle wichtigen, die Polizei betreffenden parlamentarischen Vorgänge eingebunden, wie es geübte Praxis ist. Sowohl im Vorfeld als auch während des Gesetzgebungsprozesses gibt es eine Vielzahl an Beteiligungs- und Anhörungsmöglichkeiten, bei denen wir die Gewerkschaften stets miteinbeziehen. Darüber hinaus stehen wir jedem weitergehenden Dialog offen gegenüber und freuen uns auf den Austausch und die Vorschläge.
Frage 5: Gewerkschaftliches Engagement ist unerlässlich, aber auch manchmal unbequem. Wir begrüßen hier jeden sachlichen und ergebnisorientierten Austausch, der letztlich die vielfältigen – sich nicht selten überschneidenden – Interessenkreise einvernehmlich und bestmöglich unter einen Hut bringt. Gegenseitiger Respekt und die Anerkennung manchmal auch unterschiedlicher Interessen sollen dabei auch in Zukunft den Dialog prägen. Für die Zukunft würden wir uns freuen, neben der Auseinandersetzung in abweichenden Interessen noch stärker über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in gemeinsamen Anliegen im Sinne der Polizei zu sprechen. So benötigt zum Beispiel die Stärkung der Anerkennung und des Respekts für die Polizei in der Gesellschaft einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem die Polizeibediensteten selbst eng einbezogen werden müssen. In diesem wie in vielen anderen Bereichen freuen wir uns auf einen partnerschaftlichen Austausch im Sinne der Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen.
Antwort Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1: Bei schwierigen Einsatzlagen wollen wir die psychosoziale Erstbetreuung am Tatort verbessern. Grundsätzlich möchten wir zur Unterstützung der Polizeibeamt*innen mehr Möglichkeiten zum Austausch, zur Reflexion und zur Supervision schaffen. Um Kleinkriminalität und Störungen der öffentlichen Ordnung, deren Ursache häufig soziale oder psychische Probleme sind, wirksamer zu behandeln, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeit stärken.
Frage 2: Wir glauben, dass sich unser System der beamtenrechtlichen Heil- und Unfallfürsorge im Prinzip bewährt hat. Sollte es hier allerdings einen manifesten Nachsteuerungsbedarf geben, sind wir selbstverständlich bereit, über entsprechende Änderungen zu reden. Fest steht jedenfalls, dass die Rechte der Beamt*innen im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren gewahrt bleiben müssen, sie also Anspruch darauf haben, gehört zu werden und Akteneinsicht zu nehmen, und dass jedes Verfahren unter Beachtung der Prinzipien der Fairness geführt und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden muss. Sollte es hier strukturelle Defizite geben, müssen sie identifziert und abgestellt werden. Einer Beweislastumkehr, wie von Ihnen angesprochen, stehen wir augenblicklich eher skeptisch gegenüber.
Frage 3: Wir sind, wie bei anderen Gewerkschaften und Berufsvertretungen auch, offen für einen regelmäßigen Austausch, ebenso wie wir offen sind für außerplanmäßige Zusammenkünfte bei aktuellen Erfordernissen. Unsere Ansprechpartner*innen auch für persönliche Gespräche sind die jeweiligen Obleute und Fachsprecher*innen im Arbeitskreis Innenpolitik.
Frage 4: Wir halten einen regelmäßigen Austausch für wünschenswert.
Antwort SPD
Frage 1: Wir sind gerade in der Entwicklung eines Papiers zum Thema Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte. Dies entwickeln wir gemeinsam mit Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr fort. Drei wichtige Punke daraus:
- Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Angriffe auf Einsatz und Rettungskräfte Angriffe auf Rettungskräfte sind nicht hinnehmbar. Personen zu attackieren, die sich als Helferinnen und Helfer dem Dienst an der Gemeinschaft, dem Schutz der Gesundheit und des Lebens aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtet haben, darf nicht sein.
Eine Spezialzuständigkeit im Rahmen einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft könnte verdeutlichen, dass diesem Phänomen in neuer Organisationsstruktur mit Nachdruck, aber auch zur Eindämmung und Verhinderung solcher Taten begegnet wird. Dies gilt es zu prüfen.
- Dunkelfeldstudie
Bereits die am 27.8.2020 durchgeführte Anhörung im Hessischen Landtag zum Thema „Ursachen, Entwicklungen und Maßnahmen gegen Bedrohung, Hass und Übergriffe“ (Drs. 20/2531) hat deutlich gemacht, dass empirisches Wissen fehlt. Sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft als auch Gewerkschaften wiesen auf ein „eingeschränktes Lagebild“ hin. Zwar gebe es einige Studien, ein umfassendes Bild sei jedoch noch nicht vorhanden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Nur wer die Ursachen kennt, kann ein Problem effektiv beheben. Es bedarf weitergehender wissenschaftlicher Untersuchungen, um Hass und Hetze effektiv bekämpfen zu können.
- Ausweitung von Einsatznachbereitung/ psychosoziale Notfallversorgung Betroffene Einsatzkräfte sehen sich häufig nicht ausreichend von ihren eigenen Führungsebenen unterstützt (im Bereich der Polizei laut dbb-Studie etwa 40%). Dies weder beim Eingeständnis von Gewaltvorfällen in der eigenen Institution, noch individuell bei der Bewältigung eines Gewaltvorfalls. Es fehlt an Unterstützung, um mit solchen Ereignissen künftig besser umzugehen. Dafür muss die Einsatznachbereitung ausgebaut und eine psychosoziale Notfallversorgung sichergestellt werden.
Frage 2: Eine Verbesserung der psychosozialen Unterstützung ist ein wichtiger Aspekt. Die Frage einer Beweislastumkehr müsste zunächst aus verschiedenen Perspektiven durchleuchtet werden, ist aber nicht grundsätzlich abzulehnen
Frage 3: Wir werden unseren guten und engen Austausch mit der deutschen Polizeigewerkschaft auch weiterhin pflegen, um gemeinsam Ideen und Lösungen für die Polizistinnen und Polizisten in Hessen zu erarbeiten.
Antwort AfD
Frage 1: Die AfD hat sich mit diesem Thema in der aktuellen Legislaturperiode intensiv beschäftigt. Eine Patentlösung gibt es bedauerlicherweise nicht. Wir haben bei jeder Gelegenheit auf die zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte hingewiesen und ein gemeinschaftliches Vorgehen aller Parteien/Fraktionen sowie der Presse und unserer Bürger gefordert. Nicht hinnehmbar ist, dass es überhaupt so weit kam, dass Beamte teilweise enormen Schädigungen ausgesetzt sind und mit heftigen Konsequenzen physischer sowie psychischer Natur „klarkommen müssen“.
Eine Studie von Frau Prof. Dr. Bannenberg dokumentiert, dass zu milde strafrechtliche Sanktionen oder gar das Ausbleiben von Strafen eine bedeutende Rolle spielen. Gewaltdelikte müssen grundsätzliche zeitnah und in angemessener Weise geahndet werden, insbesondere bei Amtsträgern.
In diesem Zusammenhang sind berufs- bzw. tätigkeitsspezifische Maßnahmen zur Gewaltprävention zu entwickeln. Dazu gehören neben Schulungs- und Trainingsmaßnahmen auch die Verwendung technischer Hilfsmittel (z. B. Notruftasten) und Einrichtungen (z. B. Raumüberwachung), sowie ggf. bauliche Maßnahmen (z. B. Trennscheiben).
Frage 2: Die vorhandenen Maßnahmen sind zu optimieren und ggf., um die oben genannten Möglichkeiten zu erweitern. Darüber hinaus sind betroffenen und geschädigten Mitarbeitern kostenfreier Rechtsschutz und psychologische Unterstützung zu gewähren.
Unter Beteiligung der Behörden und ihren Beschäftigten, den Gewerkschaften und Personalvertretungen sowie der Politik sind unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Präventionsmodelle zu erstellen und am Arbeitsplatz zu evaluieren. Mit dem Ziel, die Gefahr Opfer von Aggressionen zu werden, zu minimieren. Am Ende dieses Prozesses sollte ein zufriedenstellendes als auch praxistaugliches Konzept stehen, das die Sicherheit der Mitarbeiter erhöht.
Frage 3: Allgemein sind wir gegen jegliche Beweislastumkehr innerhalb unseres Rechtssystems. Stichwort Antidiskriminierungsgesetz und den Vorstellungen einiger Volksvertreter in diesem Bereich. Den Polizeibeamten in der AfD sowie in der Hessischen Landtagsfraktion ist die Problematik im Zusammenhang mit Dienstunfällen durchaus bekannt und es wird über gerechte sowie praxistaugliche Verfahren, auch der Beweislastumkehr, diskutiert.
Insbesondere sehen wir aber die Notwendigkeit auch dienstliche Tätigkeiten, die nicht erkennbar mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden sind bzw. bei denen man sich nicht erkennbar einer Lebensgefahr aussetzt, als qualifizierten Dienstunfall zu bewerten, wenn entsprechende Verletzungen im Rahmen der Diensthandlung entstehen.
Frage 4: Die Arbeit von Gewerkschaften ist in diesem Bereich unverzichtbar. Wir schätzen ihre Meinungen und wünschen uns eine sachliche sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle unserer Beschäftigten. Das heißt nicht, auf Kritik zu verzichten, aber sie muss konstruktiv und zielorientiert sein. Wir erachten es als sinnvoll, Gewerkschaften mehr in politische Prozesse einzubinden, z. B. bei entsprechender Gesetzgebung und im kooperativen Austausch zu realisieren.
Frage 5: Wir wünschen uns für die Mitarbeiter der Behörden, vor allem den Einsatzkräften, erneut mehr Respekt und Anerkennung in der Gesellschaft sowie einen deutlichen Rückgang von Angriffen und aggressiven Widerständen. Den Rückhalt der AfD haben die Beschäftigten unserer Behörden und ebenso die Polizeigewerkschaften. Wünschenswert wäre, wenn der konstruktive Dialog im Interesse von Beamten und Bürgern noch ausgebaut würde.
Eine allgemeine Anmerkung zum Schluss:
Nur gemeinsam werden wir die Probleme unserer Behörden und insbesondere unserer Polizei lösen können!
Antwort FDP
Frage 1: Wir Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, den Schutz und die Fürsorge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, insbesondere im Polizeibereich, zu stärken. Um präventive Maßnahmen zu entwickeln, die den physischen und psychischen Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden, könnten folgende Ansätze in Betracht gezogen werden:
Psychosoziale Unterstützung: Wir werden uns für eine verstärkte psychosoziale Unterstützung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einsetzen. Dies könnte die Einführung von regelmäßigen psychologischen Gesprächen, Mentoring-Programmen und Unterstützungsstrukturen für Kolleginnen und Kollegen, die mit belastenden Situationen konfrontiert sind, beinhalten.
Sensibilisierung und Schulung: Wir werden Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten sowie ihrer Vorgesetzten fördern, um frühzeitig auf Anzeichen von Übergriffen oder psychischen Belastungen reagieren zu können. Dies umfasst auch die Vermittlung von Deeskalations- und Selbstschutztechniken.
Verbesserung des Dienstunfallkonzepts: Wir werden prüfen, wie das Dienstunfallkonzept verbessert werden kann, um psychische Folgen angemessen zu berücksichtigen. Dies könnte die Erweiterung der Beweislastumkehr und die Schaffung von klaren Verfahren zur Anerkennung von psychischen Dienstunfällen beinhalten.
Frage 2: Wir erkennen an, dass die Fürsorge für betroffene und geschädigte Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich der Polizei, eine wichtige Angelegenheit ist. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Wahrnehmung der Fürsorge und Unterstützung von individuellen Erfahrungen und Perspektiven abhängen kann. Es gibt immer Raum für Verbesserungen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung ausreichend ist und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird. In vielen Fällen können betroffene Kolleginnen und Kollegen mit physischen oder psychischen Belastungen konfrontiert sein, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Auswirkungen haben können. Hierbei ist eine umfassende Unterstützung notwendig, die neben medizinischer Versorgung auch psychosoziale Betreuung, berufliche Rehabilitation und Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden umfasst.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Fürsorge für betroffene und geschädigte Kolleginnen und Kollegen kontinuierlich verbessert wird und den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Dies kann durch Dialog, Zusammenarbeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen erreicht werden.
Frage 3: Wir Freie Demokraten werden die psychosoziale Unterstützung verbessern und das Dienstunfallkonzept überprüfen und bei Bedarf verbessern sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulungen der Beschäftigten sowie ihrer Vorgesetzten fördern.
Wir werden prüfen, wie eine andere Abarbeitung des Dienstunfalls ermöglicht werden kann.
Wir erkennen an, dass Dienstunfälle, insbesondere solche mit psychischen Folgen, eine besondere Herausforderung darstellen und die Frage der Beweislast eine wichtige Rolle spielt. Eine Beweislastumkehr, bei der der Dienstherr den Nachweis erbringen müsste, dass ein Dienstunfall nicht vorliegt, könnte dazu beitragen, die Belastungen für betroffene Beschäftigte zu reduzieren und die Anerkennung von Dienstunfällen zu erleichtern. Dies könnte insbesondere bei psychischen Belastungen und Langzeitfolgen von Bedeutung sein, da diese oft schwer objektiv nachzuweisen sind.
Allerdings müssten bei der Einführung einer Beweislastumkehr auch die Auswirkungen auf die finanzielle Belastung für den Dienstherrn berücksichtigt werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und die finanzielle Stabilität haben.
Vor einer solchen Entscheidung wäre es wichtig, eine gründliche Prüfung der rechtlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen durchzuführen und eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Rechte der Beschäftigten schützt und gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit des Dienstherrn gewährleistet.
Wir Freien Demokraten stehen dafür ein, dass die Anliegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ernst genommen werden und eine gerechte und angemessene Behandlung im Falle von Dienstunfällen gewährleistet wird. Eine gründliche Analyse der verschiedenen Aspekte ist dabei unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Frage 4: Wir schätzen die wichtige Rolle, die Gewerkschaften bei der Vertretung der Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst spielen. Daher beabsichtigen wir, in den Dialog mit Gewerkschaften zu treten und eine enge Kooperation zu fördern. Dies könnte durch regelmäßige Gespräche, Workshops, thematische Arbeitsgruppen oder Veranstaltungen erreicht werden.
Unser Wunsch ist es, die Anliegen der Beschäftigten und Gewerkschaften zu verstehen und in unsere politischen Überlegungen und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Stimmen gehört werden und dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in unserer politischen Agenda Berücksichtigung finden.
Frage 5: Wir möchten an Sie herantragen, dass wir eine offene, transparente und konstruktive Zusammenarbeit anstreben. Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrungen sind für uns von unschätzbarem Wert, um die bestmöglichen Lösungen für die Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zu entwickeln. Wir setzen darauf, gemeinsam die Grundfesten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stärken und eine zukunftsorientierte Zusammenarbeit zu gestalten, die den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird.
Antwort DIE LINKE
Gewalt gegen Menschen lehnen wir in jeglicher Form ab. Es muss oberste Aufgabe des Dienstherrn sein, alle Mitarbeiter:innen nach besten Kräften vor Gewalt und Übergriffen zu schützen. Hier sind die berufsbedingten gefahren im Polizeidienst besonders hoch. Eine weitere Strafrechtsverschärfung halten wir allerdings nicht für notwendig und sinnvoll, da in den meisten Fällen keine Abschreckungswirkung entfaltet wird. Wir können uns allerdings rechtliche Änderungen vorstellen, die es den betroffenen Beamt:innen leichter macht Ihre Dienstunfälle besser anerkannt zu bekommen. Hier ist für uns auch eine Beweislastumkehr denkbar.
Als Landtagsfraktion wurden wir bisher in vielfältiger Weise direkt von Personalräten der Polizei, von Einzelpersonen und auch von den Gewerkschaften angesprochen. Wir stehen auch weiterhin gerne als Gesprächspartner zur Verfügung und gehen auch weiterhin auf die Gremienvertreter:innen selbst aktiv zu. Wir möchten uns dafür auch bei der DPolG und Ihren Vertreter:innen herzlich bedanken.