DPolG Rechtsschutz
Für Fragen rund um Rechtsschutzangelegenheiten steht Ihnen unser Rechtsschutzreferent Bernd Gayk zur Seite.
Dienstlicher Rechtsschutz
Rechtsschutzantrag 2 (Dienstleistungszentrum)
Behandlung von Kostenbescheiden
Privater Rechtsschutz über unseren Partner ROLAND zu günstigen Konditionen
Verbraucherinformationen der Roland Rechtsschutz
Antrag privates Rechtsschutzpaket
Homepage der Roland Rechtsschutzversicherung
Merkblatt
Wichtig für Rechtsschutzangelegenheiten
1. Allgemeines:
Nach der Rechtsschutzordnung der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT im DBB (DPolG Hessen), erhält jedes Mitglied auf Antrag kostenlos Rechtsberatung oder Verfahrensrechtsschutz für solche Fälle, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind dem beruflichen Bereich zugeordnet).
2. Art und Umfang des Rechtsschutzes:
Rechtsschutz wird durch die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG gemäß ARB 75 oder die Rechtsstellen des Deutschen Beamtenbundes (DBB) gewährt und erstreckt sich auf:
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Abmahnverfahren (bei rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat können keine Kosten übernommen werden).
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich dienst- oder versorgungsrechtlicher Angelegenheiten. Wichtig:
ROLAND-Rechtsschutz übernimmt in diesen Fällen die Kosten erst ab Gerichtsanhängigkeit.
Das außergerichtliche Widerspruchsverfahren muss daher entweder in eigener Regie oder über die Rechtsstellen des DBB durchgeführt werden. Eine diesbezügliche Rechtsberatung erfolgt dann erforderlichenfalls durch den Rechtsschutzreferenten.
• Das Mitglied in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge.
Der ROLAND-Rechtsschutz übernimmt nur die anfallenden gesetzlichen Kosten und Auslagen. Honorarvereinbarungen haben gegenüber der DPolG Hessen oder dem Versicherer keine Wirksamkeit, soweit sie die gesetzliche Vergütung übersteigen.
3. Verfahren:
3.a) Der Sachverhalt ist dem Rechtsschutzreferenten vorab telefonisch zu schildern.
3.b) Der Rechtsschutzantrag (das auf der Homepage eingestellte Formblatt ist zu verwenden) ist dem Rechtsschutzreferenten oder der Landesgeschäftsstelle in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten.
Beizufügende Unterlagen sind ebenfalls zweifach einzureichen.
3.c) Die kostenauslösende Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes hat in jedem Fall erst nach Rücksprache mit dem Rechtsschutzreferenten zu erfolgen.
3.d) Bei nicht Erreichbarkeit des Rechtsschutzreferenten ist die Landesgeschäftsstelle zu informieren.
4. Sonstige Hinweise:
Die Rechtsschutzgewährung ist von der Zahlung des satzungsgemäßen
Beitrages abhängig.
Soweit Rechtsstellen des DBB in Anspruch genommen werden, besteht keine
freie Anwaltswahl.
Ein Kostenerstattungsanspruch besteht erst dann, wenn der Rechtsschutzversicherer oder die Rechtsstelle des DBB eine Deckungszusage erteilt hat.
Für den Fall der Nichtbeachtung trägt das Mitglied das alleinige Kostenrisiko.Zustellanschrift bzw. Erreichbarkeit des Rechtsschutzreferenten:
Bernd Gayk
Spohrstraße 25
37269 Eschwege
Telefon (d): 05602 / 93 93-31
Mobil: 0171 / 6156466
Hier die entsprechenden PDF-Formulare. Zunächst bitte das Merkblatt durchlesen.