Klage gegen Beamtenbesoldung
Widerspruch für das Besoldungsjahr 2017 wird vorsorglich empfohlen
Wie schon im vergangenen Jahr müssen hessische Landesbeamtinnen und –beamte auch im laufenden Jahr keinen Widerspruch gegen die Festsetzung ihrer Besoldung für das Jahr 2016 einlegen, um ihre Rechte zu wahren für den Fall, dass ein Gericht die Feststellung treffen würde, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig gewesen sei.
Im Gespräch mit der Landesleitung des dbb Hessen am 06. Oktober erklärte Innenminister Peter Beuth das unbefristete Fortdauern des Verzichts auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Besoldungsjahr 2016, einschließlich dessen Auswirkungen auf 2017 und ggf. auf die Folgejahre.
Insoweit kann der Ausgang unserer Musterklageverfahren gegen die nach unserer Auffassung verfassungswidrige Besoldung abgewartet werden.
Widerspruch für das Besoldungsjahr 2017 wird vorsorglich empfohlen.
Da dieser Verzicht für das Besoldungsjahr 2017 seitens des Innenministers nicht vollumfänglich erklärt wurde, empfehlen wir allen Landesbeamtinnen und –beamten vorsorglich die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung der Besoldung fristgerecht bis spätestens zum 31.12.2017.
Hierfür empfehlen wir das beigefügte Muster, welches an die Hessische Bezügestelle zu richten ist.
(Quelle: dbb Hessen Nachrichten 12/2017)
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