13. April 2015

Warnstreik

Warnstreik am 13.04.2015

Warnstreik - Info

Teilnahme in Uniform ist nicht zulässig !!! Die Arbeitszeituhr muss laufen, es erfolgt kein Stundenabzug !!! 

Maßregelungen durch den Arbeitgeber / Vorgesetzten wegen der Teilnahme an einem Warnstreik sind verboten !!! 

Ein Verbot der Streikteilnahme wegen Notdienstes ist nicht zulässig !!! 

Alle Streikteilnehmer müssen sich in die Streikliste eintragen – sonst gibt es kein Streikgeld !!! 

Nachtdienst 12.04.15 vor dem Streik / Kundgebungstag: 

 Niederlegung der Arbeit um 00:00 Uhr
 Vorherige Information des Vorgesetzten über die Streikteilnahme 

Tagdienst am 13.04.15: 

 Antritt des Dienstes
 Sofortige Niederlegung der Arbeit und Information des Vorgesetzten 

Nachtdienst am 13.04.15: 

 Teilnahme an der Kundgebung
 Antritt des Dienstes
 Sofortige Niederlegung der Arbeit und Information des Vorgesetzten
 Streikteilnahme bis 24:00 Uhr und vorherige Information des Vorgesetzten 
 Arbeitsaufnahme ab 00:00 Uhr 

Bei Individualanreise werden die Reisekosten übernommen. Näheres zum Ablauf siehe Warnstreikaufruf

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