Warnstreik
Warnstreik am 13.04.2015
Warnstreik - Info
Ein Verbot der Streikteilnahme wegen Notdienstes ist nicht zulässig !!!
Alle Streikteilnehmer müssen sich in die Streikliste eintragen – sonst gibt es kein Streikgeld !!!
Nachtdienst 12.04.15 vor dem Streik / Kundgebungstag:
Niederlegung der Arbeit um 00:00 Uhr
Vorherige Information des Vorgesetzten über die Streikteilnahme
Tagdienst am 13.04.15:
Antritt des Dienstes
Sofortige Niederlegung der Arbeit und Information des Vorgesetzten
Nachtdienst am 13.04.15:
Teilnahme an der Kundgebung
Antritt des Dienstes
Sofortige Niederlegung der Arbeit und Information des Vorgesetzten
Streikteilnahme bis 24:00 Uhr und vorherige Information des Vorgesetzten
Arbeitsaufnahme ab 00:00 Uhr
Bei Individualanreise werden die Reisekosten übernommen. Näheres zum Ablauf siehe Warnstreikaufruf