13. Juni 2023

Geldautomatensprengungen (GAA) auf Rekordniveau

Politisches Zögern gefährdet Bürger und Polizei – Innenministerkonferenz ist am Zug

Die Geldautomatensprengungen in Deutschland bleiben weiterhin auf hohem Niveau. Im Jahr 2021 gab es 392 Fälle, 2022 waren es schon inklusive der Versuche über 500. Im laufenden Jahr 2023 sind bereits (Stand April 2023) 132 Geldautomaten gesprengt worden. Als Hauptziel sind Rheinland-Pfalz (18), NRW (48), Niedersachsen (19) und Hessen (20) am meisten im Bundesgebiet betroffen. GAA – Sprengungen in Deutschland finden zu 80 Prozent in diesen vier Bundesländern statt. Das liegt insbesondere an den organisierten Tätergruppierungen aus den Niederlanden und der damit zusammenhängenden Nähe.

Während die Niederlande durch vernünftige Gegenmaßnahmen wie

  • Schließung von 470 Geldautomaten
  • Außerbetriebnahme von Geldautomaten zwischen 23 und 7 Uhr
  • Verpflichtende Maßnahmen für die Banken zur Sicherung von Geldautomaten
  • Flächendeckende Präventionsmaßnahmen einer Taskforce niederländischer Banken

die Gefahr von Sprengungen nahezu beseitigt haben, wird Deutschland verstärkt Zielscheibe organisierter Banden und mit weiter steigenden Fallzahlen ist zu rechnen.

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK), die vom 14. Juni bis 16. Juni 2023 in Berlin stattfindet, fordern die vier Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Thomas Meyer (RLP), Erich Rettinghaus (NRW), Patrick Seegers (NI) und Björn Werminghaus (HE) unverzügliches, politisches Handeln und geben folgende, gemeinsame Erklärung ab:

  • Im Zusammenhang mit den Sprengungen sind nicht nur wegen der lebensbedrohlichen Verfolgungsfahrten die Polizisten gefährdet, sondern auch unbeteiligte Dritte. Die waghalsige Flucht der Täter in Verbindung mit den hochmotorisierten Fahrzeugen kann schwere Verkehrsunfälle auslösen
  • Die unkalkulierbare Art und Menge des Sprengstoffs gefährdet mögliche Anwohner im Haus des Geldautomaten
  • Die Verletzung oder der Tod von unbeteiligten Menschen ist nur noch eine Frage der Zeit, deshalb werden die Taten in Hessen durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bearbeitet, die die Sprengungen bereits als versuchten Mord eingestuft hat.

Die bisherigen Absprachen zwischen Landeskriminalämtern, den Innenministerien und Banken sind völlig unzureichend, seit 2019 in einer Prüfungsphase und beruhen auf der Freiwilligkeit der Banken.

Die vier DPolG-Landesvorsitzenden fordern Politik, die IMK, Bankwirtschaft und Geldautomatenhersteller nachdrücklich auf:

  • Polizeiliche Präventions- und Strafverfolgungsmaßnahmen zu vereinheitlichen
  • Gesetzliche Verpflichtung von Banken und Sparkassen zu bundeseinheitlichen Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen
  • Schließung des Selbstbedienungs-Bereichs und Reduzierung des Bargeldaufkommens
  • Einsatz von ereignis-gesteuerter elektronischer Überwachungstechnik sowie Bildübertragung
  • Sofortige und flächendeckende Ausstattung der Landespolizei mit sogenannten Stop-Sticks
  • Einführung der Mindestanforderung CEN IV für Wertschutzschränke

„Nach Jahren des Zögerns ist unverzügliches politisches Handeln angezeigt. Das ist der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei schuldig, erklären die vier Landesvorsitzenden.“

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