Landesrechnungshof-Chef Walter Wallmann : So verschwendet Hessen Steuergeld
Landesrechnungshof zum Thema Wachpolizei mit Milchmädchenrechnung
„Herr Wallman vom Landesrechnungshof betrachtet bei dem Thema Wachpolizei nur die heutigen Zahlen, weder die Fachlichkeit noch die historische Entwicklung, verdreht Tatsachen und kommt so zu einem völlig falschen Ergebnis.“, so der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Björn Werminghaus.
Warum wurde die Wachpolizei geschaffen? Die Wachpolizei wurde nicht dafür geschaffen den mittleren Dienst zu ersetzen. Die Abschaffung des mittleren Dienstes begann zunächst Anfang der Neunziger Jahre unabhängig von der Einführung der Wachpolizei. Warum hat man den mittleren Dienst abgeschafft? Weil man den Beruf zum einen attraktiver machen wollte, die Arbeit der Polizei finanziell amtsangemessen vergüten und den Beruf an sich mit dem Studium aufwerten wollte.
Die Wachpolizei wurde eingeführt, um die Polizei, insbesondere den Streifendienst zu entlasten. Die Aufgaben Objektschutz, Gefangenentransport, Verkehrsüberwachung, Erkennungsdienst usw. sollten nicht mehr aus dem Tagesgeschäft des Streifendienstes erfüllt werden, sondern von den Wachpolizisten.
Nachdem es mehrere Klagen mit Unterstützung der DPolG Hessen gegeben hat, kam es in der Rechtsprechung dazu, dass selbst diese Aufgaben höher vergütet werden müssen. Deshalb nun die Wachpolizei abzuschaffen und wieder einen mittleren Dienst einzuführen ist „Kokolores“. Man kann die Einführung der zweigeteilten Laufbahn nicht mehr zurückabwickeln, weil es eben kein 1:1 Tausch war. Die Wachpolizei ersetzt eben nicht den Streifenbeamten, sondern sie nimmt Aufgaben war, die früher der Streifendienst zusätzlich bzw. nebenher gemacht hat.
Eine weitere Rechnung die Wallmann nicht gemacht hat, aber hätte einfließen lassen müssen ist die verfassungswidrige Besoldung des Landes Hessen.
- Führe man den mittleren Dienst wieder ein, müsste diese Verfassungswidrigkeit mit einberechnet werden, weil das den mittleren Dienst ebenfalls teurer macht.
- Ebenso müssten die erheblich teureren Pensionsrücklagen für den mittleren Dienst einkalkuliert werden
Mit der Einführung der Wachpolizei wurde eine Forderung der DPolG Hessen erfüllt. Die DPolG Hessen steht auch heute noch zu der Wachpolizei und wenn die Aufgaben von Gerichten mit der Höhergruppierung so bewertet wurden, dann muss man sich die Höhergruppierung eben auch leisten.
Polizeiaufgaben gibt es nicht zum Billigtarif weder bei Beamten noch beim Tarif, da kann man hin- und her rechnen, wie man will!!!