Tarif Info Nr. 7/2015
Info bezüglich ‚Elterngeld‘ / ‚ElterngeldPlus‘
Um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben, macht es das Elterngeld für Mütter und Väter leichter, vorübergehend ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten.
Für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreuen.
Durch das ElterngeldPlus, das ab dem 01. Juli 2015 eingeführt wurde, haben berufstätige Eltern mehr Wahlmöglichkeiten. Ihnen soll damit der schnellere Wiedereinstieg in die Teilzeitarbeit erleichtert und geringe Einkommens-gruppen sollen unterstützt werden. Es soll ihnen leichter gemacht werden, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Die Mütter und Väter haben dann die Möglichkeit, wenn sie mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, länger als bisher Leistung in Anspruch zu nehmen.
Das Elterngeld orientiert sich in der Höhe am laufenden durchschnittlichen verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte.
(Quelle: www.bmfsfj.de/www.elterngeld-plus.de/ www.zdf.de/wiso/Elterngeld...)