30. November 2021

Hessische Besoldung verfassungswidrig – das „B“ macht den Unterschied

  • v.l. 1. stellv. Landesvorsitzender Norbert Lammel und Landestarifbeautragter Guido Dersch

Unser Dachverband DBB, der Deutsche Beamten Bund, hat mit der Unterstützung der Klage eines Justizbeamten ein Grundsatzurteil des VGH Kassel ermöglicht, welches die Beamtenbesoldung in Hessen von 2013 bis 2020 in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hatte zunächst der Klage eines Justizwachtmeisters der Besoldungsgruppe A 6 nicht stattgegeben, so dass der VGH als Revisionsinstanz angerufen wurde.

Der vorsitzende Richter des VGH führte hierzu die Rechtsprechung des BVerfG aus, nach der der Abstand der geringsten Besoldung mindestens 15 Prozent zur Grundsicherung betragen muss. 

Die Prüfung dieser Mindestanforderung ergab, dass die Besoldung in Hessen in der A 5 im Jahr 2020 insgesamt 9,3 Prozent unter der Grundsicherung lag. 

Weiterhin ergänzte der VGH, dass ein Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsstufen beachtet werden muss.

Der Vertreter des Landes Hessen gab an, dass die Berechnung des Landes Hessens auf Basis einer anderen Rechtsnorm und nicht der neueren Rechtsnorm des BVerfG erfolgte.

Der VGH kündigte an, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

Manchmal ist es nur ein Buchstabe, der den Unterschied ausmacht. Unser Dachverband DBB hat einen renommierten Verfassungsrechtler engagiert, der diese Klage und das Urteil des VGH erst ermöglicht hat.

Zur Umsetzung der neuen Fehler- und Führungskultur sollten doch wenigstens die Juristen in den ebenso stets lernenden Ministerien die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.

Für den KV Frankfurt waren Guido Dersch und Norbert Lammel in Kassel vertreten.

 

Wir jammern nicht, wir klagen!

 

Norbert Lammel

Erster stellvertretender Landesvorsitzender 

Vorsitzender KV Frankfurt

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