26. März 2021

Polizeibeamte in Coronazeiten besser schützen!

DPolG setzt sich für den Schutz der Polizei ein.

Impfen ist - neben der Anerkennung einer Coronainfektion im Dienst als Dienstunfall - ein zentraler Punkt des Schutzes der Polizei.

Schon länger fordert die DPolG Hessen vom Innenministerium Schritte zu unternehmen, um eine Coronainfektion im Dienst schnell und unkompliziert als Dienstunfall anerkennen zulassen.

Aber auch die priorisierte Impfung von impfwilligen Polizeimitarbeitern/innen ist ein wichtiger Teil der Coronaschutzstrategie. Deshalb hatte die DPolG, unter anderem im Hauptpersonalrat der Polizei (HPR) gegenüber dem Landespolizeipräsidium angemahnt, die Impfpriorisierung effektiver zu gestalten. Damit könnten mehr Polizeimitarbeiter in der Impfgruppe nach § 3 (CoronaImpfV) schneller in den Genuß der ersten Impfung kommen. 

Der Gesetztgeber hat hier klar die Möglichkeit geschaffen. Diese muss nur vollumfänglich und konsequent ausgenutzt werden.

Diese Forderung haben DPolG Funktionäre erneut gegenüber der Führung der Polizei bekräftigt. Es bleibt nur zu hoffen, dass die pflichtgemäße Beratung des Innenministers und der politischen Entscheidungsträger nun erfolgt. Die Argumente und Fakten dafür hat die DPolG geliefert.

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