08. Mai 2015 Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versendenTarif Info Nr.6/2015DPolG konnte Belange der Wachpolizei einbringenTarifverhandlungen Wachpolizei vom 08.05.2015 in WiesbadenAm 08.05.2015 fanden in Wiesbaden die nachgelagerten Tarifverhandlungen für die Wachpolizei statt mit dem Ziel, die besonderen Heraushebungsmerkmale für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 zu definieren.Die Verhandlungen zur Konkretisierung dieser Heraushebungsmerkmale, insbesondere was unter einem „Streifengang“ zu verstehen ist, gestalteten sich schwierig und blieben vorerst ohne Abschluss. Jedoch gelang es, zu einer vorläufigen Übereinkunft zu kommen, welche in den Gremien der verhandelnden Parteien einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Wichtig war, landesweit für eine nicht unbedeutende Anzahl von Wachpolizisten ein Tätigkeitsmerkmal zu definieren, welches realistisch erreicht werden kann. Zu einer endgültigen Einigung mit einem verkündbaren Abschluss wird es voraussichtlich Ende Mai kommen.Gleich, zu welchem Abschluss es bei den Verhandlungen kommen wird, werden die nachfolgenden tarifrechtlichen Vorgaben Gültigkeit entfalten:- Alle bereits anhängigen Gerichtsverfahren sowie bereits gestellte Anträge können weiter betrieben werden.- Eine Eingruppierung in die neuen Entgeltgruppen erfolgt, analog den Regelungen in der neuen Entgeltordnung zum TV-H, nur durch Antrag. Die Frist zur Stellung der Anträge wird zum 01.06.2015 beginnen und für ein Jahr möglich sein (Ausschlussfrist), immer mit Rückwirkung zum 01.06.2015.