DPolG Hessen weist Forderung zur Rentenpflicht für Beamte entschieden zurück – Berufsbeamtentum nicht verhandelbar
Die aktuelle Forderung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD), künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen, stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hessen auf klare Ablehnung.
Aus Sicht der DPolG ist das Berufsbeamtentum eine tragende Säule der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Deutschland. Beamte, insbesondere im Polizeidienst, verpflichten sich zu lebenslanger Treue, Neutralität und Einsatzbereitschaft, oftmals unter erschwerten und gefährlichen Bedingungen. Als Gegenleistung garantiert der Staat eine besondere Fürsorgepflicht, die sich unter anderem in einer eigenständigen Altersversorgung niederschlägt.
Äpfel mit Birnen vergleichen
Die Beamtenversorgung, also das Alimentationsprinzip fußt auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (z.B. Art. 33 Abs. 5 GG, Beamtenversorgungsgesetz) Daraus resultiert eine staatliche Verpflichtung gegenüber den Beamten und deren Familien, eine lebenslange und amtsangemessene Versorgung zu gewährleisten. Und das eben auch im Ruhestand! Die Beamten verzichten im Gegenzug auf etwaige Rechte, die Arbeitnehmer der freien Marktwirtschaft grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel das Streikrecht. Beamte unterstehen bestimmten Pflichten und unterwerfen sich einer Disziplinarordnung. Durch das Berufsbeamtentum werden die wichtigsten Bereiche des staatlichen Apparates, auch in Krisen, am Laufen gehalten.
Dem gegenüber steht die Rentenversicherung, also das Beitragsäquivalenzprinzip. Hier teilen sich Arbeitnehmer und -geber die Pflichtbeiträge zur Rente, wobei die heute gezahlten Renten durch die aktuell eingezahlten Rentenbeiträge der Erwerbstätigen generiert werden. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) basiert auf dem Solidaritäts- und dem bereits erwähnten Äquivalenzprinzip. Wer mehr einzahlt, erhält später mehr Rente, in einem gewissen Rahmen.
Beide Versorgungsprinzipien sind vollkommen unterschiedlicher Natur, basieren auf gänzlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und können nicht ohne Weiteres miteinander verschmolzen werden.
Die DPolG verweist darauf, dass Beamte bereits heute durch ihre niedrigeren Netto-Einkommen einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung ihrer Pensionen leisten, faktisch sei dies ein versteckter Eigenanteil.
Zudem warnt die Gewerkschaft vor einem „politischen Schnellschuss“, der ideologisch motiviert sei, aber an der Realität des öffentlichen Dienstes vorbeigehe.
Auch auf Bundesebene stellt sich die DPolG hinter die hessische Landesgruppe. Bundesvorsitzender Rainer Wendt kritisiert die Rentenpläne als „scheinbar gerecht, aber in Wahrheit unüberlegt und gefährlich“. Ein staatliches System funktioniere nur, wenn es auf verlässlichen und loyalen Strukturen fuße, das Berufsbeamtentum sei dafür unverzichtbar.
Bauernopfer auf ewig?
Der Vertrauensbruch, der durch die viermonatige Verschiebung der Besoldungserhöhung der hessischen Beamtinnen und Beamten hervorgerufen wurde, ist noch nicht einmal verdaut, da wird der gleichen Berufsgruppe ein weiteres Stöckchen hingehalten, über das sie springen mögen. Der gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht wird an dieser Stelle kaum Rechnung getragen.
Die DPolG fordert daher, die Debatte zu versachlichen und die Rolle von Beamten nicht zum Spielball politischer Symbolpolitik zu machen. Eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung dürfe nicht auf dem Rücken jener ausgetragen werden, die tagtäglich für Sicherheit, Bildung, Justiz und Verwaltung dieses Landes einstehen.
Manuel Stoll
1. Stellvertretender Landesvorsitzender