14. Dezember 2018

Berichterstattung FNP vom 12.12.2018

Debatte um Frankfurter Polizisten

Der Kreisverband (KV) Frankfurt der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (DBB) nimmt zu der aktuellen Berichterstattung wie folgt Stellung:

Für jeden einzelnen Menschen gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung, bis ein ordentliches Gericht diesen rechtskräftig verurteilt hat.

In dem vorliegenden Fall unterliegt der Austausch von Nachrichten in geschlossenen Gruppen, nach Auffassung des KV Frankfurt, der grundgesetzlich garantierten Privatsphäre.

Ein derartiges Verhalten in einer grundgesetzlich geschützten Privatsphäre begründet in einer Welt der rasanten Digitalisierung keinen Generalverdacht, ob gegen rechts-, links- oder anderweitigen extremen Gedankengut.

Es obliegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt diese Vorfälle und Tatbestände entsprechend zu würdigen.

Somit lässt sich auch dieser Vorfall nicht pauschalisierend auf die Berufsgruppe Polizei und insbesondere auf die Frankfurter Polizei übertragen.

Der in den interessierten Medien suggerierte Generalverdacht gegen Frankfurter Polizeibeamte entbehrt jeglicher Grundlage. Auch die Installation eines „Frühwarnsystems“ lehnen wir ab. Die Polizistinnen und Polizisten zeigen täglich, dass sie sich ihrer Rolle bewusst sind und üben ihren Beruf, der Neutralität verpflichtet, aus. Geopolitische Versäumnisse der politischen  Entscheidungsträger, werden auf dem Rücken der Polizeibeamten ausgetragen.

Die DPolG verurteilt jegliche Fremdenfeindlichkeit und Form des Extremismus. Wir fordern aber einen fairen Umgang mit den beschuldigten Polizeibeamten.

Hier die Pressemeldung zum Aushang

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