30. August 2017

DPolG Hessen

BGH bestätigt Urteil gegen Polizistenmörder

  • Foto:DPolG Hessen

Wie bekannt wurde, hat der BGH das Urteil gegen Patrick Sawitzki, der am Heiligen Abend in Herborn den Polizisten und vierfachen Vater Christoph R. erstochen hat, in allen Punkten bestätigt und die Revision als unbegründet zurückgewiesen.

Somit endet endlich das Strafverfahren gegen Patrick Sawitzki, welcher schon in seiner frühen Jugend polizeilich auffällig wurde, wiederholt im Gefängnis gesessen hat und dennoch immer wieder im Rahmen von Bewährungsstrafen auf freien Fuß kam.

 

Für die Kinder, Eltern, Geschwister und Lebensgefährtin des getöteten Polizeibeamten aus Herborn ist ein langer Weg der Qualen nun ein Stück kürzer geworden.

So schreibt die Lebensgefährtin in einem Posting, dass die Bestätigung  des Urteils ihr und ihrem kleinen Sohn eine „… enorme Belastung und erdrückende Schwere genommen habe.“.

Auch wenn nun endgültig und rechtskräftig in einem rechtstaatlichen Prozess, der fair und offen abgelaufen ist, die Schuld des Angeklagten festgestellt wurde, wird Polizeioberkommissar Christoph R., der nie eine faire Chance gegen seinen Mörder hatte, uns fehlen und nicht nur jedes Weihnachten, sondern täglich in Erinnerung bleiben.

Die DPolG hofft, dass Richter, Zeugen, Verteidiger und die gesamte Gesellschaft sich das Schicksal von Christoph R. und seiner Hinterbliebenen immer bewusst machen.

Wir wünschen seiner Familie und seinen Kindern weiterhin viel Kraft und begrüßen ausdrücklich, die getroffenen gerichtlichen Entscheidungen.

 

Alex Glunz , Pressesprecher, 2017

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