05. Mai 2015

Pressemitteilung

Beamtenbesoldung bleibt für die DPolG Hessen weiter verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Beamtenbesoldung darf nicht willkürlich geschehen! Für die DPolG Hessen bleibt die geplante Nullrunde in Hessen weiter verfassungswidrig!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Besoldung der Beamten in Bund und Ländern nicht frei von bestimmten Rahmenvorgaben geschehen und nicht allein dem Diktat einer in der Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse unterworfen werden darf“, sagte der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Heini Schmitt, heute in Darmstadt.

„Vielmehr haben die Richter mehrere Parameter festgelegt, anhand derer die Frage beantwortet werden muss, ob noch eine amtsangemessene Alimentation gegeben ist oder eben nicht“, so Schmitt weiter.

Dem Bundesverfassungsgericht waren mehrere Klagen von Richtern und eines leitenden Oberstaatsanwalts aus Vorinstanzen aus Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgelegt worden, weil es bei diesen Klagen um die Frage geht, ob die Besoldung noch verfassungskonform ist.

So müssen lt. BVerfG als Bezugsgrößen die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst, der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex, der systeminterne Besoldungsvergleich und der Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der Länder heran gezogen werden.

Bei einer Abweichung in der vom BVerfG festgelegten Größenordnung bei der Mehrheit dieser Vergleiche ist von einer verfassungswidrigen Unteralimentation auszugehen, wenn sich dies auch nach Prüfung weiterer festgelegter Fragen nicht rechtfertigen lässt.

„Nach unserer Einschätzung erfüllen die Festlegungen zur Beamtenbesoldung im Koalitionsvertrag in Hessen nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, so Heini Schmitt „und wir wiederholen unsere Forderung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen in Hessen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen!“

                                                                                              Darmstadt, 5.5.2015

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