21. Dezember 2017

Achtung! Dringend!

Alimentation kinderreicher Beamter

obwohl das o. a. Urteil noch nicht rechtskräftig ist, schließt die DPolG sich dem dbb hessen an, der nach eingehender Beratung den Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern anrät, den Empfehlungen der Info Nr. 40/2017 des dbb Bund zu folgen.

Sollten Sie diese Auffassung teilen, so muss zeitnah ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Bezügestelle bis zum 31.12.2017 eingegangen sein, um evtl. bestehende Ansprüche für das Besoldungsjahr 2017 geltend machen zu können.

Wir fügen diesem Schreiben das Info Nr. 40/2017 des dbb Bund mit beigefügtem Antragsmuster sowie das Urteil selbst bei.

Der beste Weg zur Fristwahrung dürfte die Übersendung per Fax mit entsprechender Sendebestätigung an die zuständige Bezügestelle sein.

 

> hier bekommen Sie weitere Informationen

Empfehlung dbb Bund

Das Urteil dazu

Musterantrag

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