08. März 2018

Gedanken zum Weltfrauentag

8. März - Internationaler Frauentag - Das Recht der Frau

Seit über 100 Jahren begehen die Frauen in Deutschland und in aller Welt den Internationalen Frauentag, ein Tag der ursprünglich dem Kampf für Wahlrecht und Gleichberechtigung der Geschlechter gewidmet war. Bis heute ist die Gleichstellung der Geschlechter keine Selbstverständlichkeit, sie unterliegt der täglichen Betrachtung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Durch die UN wurde der Tag im Jahr 1977 als UN-Gedenktag für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden ausgerufen.

 

Das Motto für das Jahr 2018 lautet frei übersetzt „Jetzt gilt’s: Aktivisten in der Stadt und in ländlichen Gebieten verändern das Leben der Frauen.“

 

Der Landesverband der DPolG Hessen spricht den Kolleginnen Respekt und Anerkennung aus, wir wissen, dass Beruf und Familie eine tägliche Herausforderung und ein stückweit auch Balanceakt ist. Die Ausgewogenheit im beruflichen Alltag zwischen Mann und Frau … Kollege und Kollegin unterliegt einem stetigen dynamischen Prozess und Konkurrenzkampf. Uns ist in unserem Tun wichtig, dass wir weg vom „Kampf“ und hin zu einem Miteinander auf Augenhöhe kommen. 

Mit Stolz darf auf das Erreichte der zurückliegenden Jahren geblickt werden, Verbote und Gebote wurden abgeschafft oder entwickelt, beispielhaft sei erwähnt:

  • bis 1958 hatte der Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder
  • bis 1962 durfte die Ehefrau kein eigenes Konto eröffnen
  • ab 1969 wurde die verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen
  • 1970 wurde das Frauenfußballverbot durch den DFB aufgehoben  
  • bis 1977 bedurfte es der Erlaubnis des Ehemannes, um einen Arbeitsplatz aufnehmen zu dürfen
  • bis zum Jahr 1992 galt ein Nachtarbeitszeitverbot für Frauen
  • 1994 wurde im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 der Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ angefügt

Gemeinsam gilt es die noch bestehenden Hürden zu benennen und für eine „gleichere“ Zukunft zwischen Frauen und Männern einzustehen.  

Lassen Sie uns den 8. März 2018 genau zu dem machen was er ist, ein Tag wie er 365 Mal im Jahr selbstverständlich sein sollte, ein Tag der Gleichberechtigung als Wesenskern der Menschenwürde.          

 

Lars Maruhn                                                                                                            Stephanie Geist

Landesvorsitzender                                                                                                  Landesgleichstellungsbeauftragte

DPolG Hessen                                                                                                          DPolG Hessen

 

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