19. November 2025

Besoldungsklage Hessen

Wegweisender Tag für die Beamtenbesoldung - Blick nach Berlin

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beamtenbesoldung in Berlin 2008-2020 für überwiegend verfassungswidrig zu niedrig erklärt.

Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Berliner Beamtenbesoldung und die Perspektive der DPolG Hessen

Am 17. September 2025 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in einem wegweisenden Verfahren entschieden, dass die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin im Zeitraum von 2008 bis 2020 „weit überwiegend verfassungswidrig“ waren. Die Veröffentlichung der Entscheidung erfolgte heute, am 19. November 2025. Konkret trifft das Urteil rund 95 % der geprüften Besoldungsgruppen. Das Gericht stützt sich dabei auf das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG): Der Staat ist verpflichtet, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren.  (dbb Berlin)

 

Bedeutung und Tragweite des Urteils

1.        Prüfungsmaßstäbe konkretisiert
Das BVerfG hat seine bisherigen Kriterien weiterentwickelt: Es hat eine dreistufige Prüfung vorgenommen:

◦           Vorabprüfung, ob eine Mindestbesoldung (z. B. in Relation zu Grundsicherung) eingehalten wird,

◦           Fortschreibungsprüfung, also eine kontinuierliche Anpassung der Besoldung an wirtschaftliche Entwicklung, Lebensstandard, Verbraucherpreisindex etc.,

◦           schließlich die Frage, ob ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.

2.        Verpflichtung zur Neuregelung
Das Land Berlin wurde verpflichtet, bis spätestens 31. März 2027 verfassungskonforme Besoldungsregeln einzuführen.

3.        Nachzahlungsfragen wurden nicht grundsätzlich für alle geklärt
Laut Berichten bedeutet das Urteil nicht automatisch, dass alle betroffenen Berliner Landesbeamten rückwirkend Nachzahlungen erhalten. Das Gericht spricht von konkreten Klägern in den Vorlageverfahren.

4.        Signalwirkung für andere Bundesländer
Das Urteil dürfte nicht nur in Berlin, sondern auch bei anderen Bundesländern mit ähnlichen Besoldungsproblemen große Bedeutung haben. In mehreren Ländern laufen vergleichbare Verfahren.

 

Parallelen zur Situation in Hessen und zur Position der DPolG Hessen

„Als DPolG Hessen beobachten wir diese Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit. Nicht nur, weil sie ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit in der Beamtenbesoldung setzt, sondern weil sie klare Parallelen zu unserer eigenen Klage darstellt“, so die Einlassungen des 1. Stellvertretenden Landesvorsitzenden der DPolG Hessen, Manuel Stoll.

Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation
Genau wie das BVerfG betonen wir, dass das Alimentationsprinzip nicht nur auf dem Papier stehen darf. Die Besoldung muss real einen Lebensstandard sichern, der über das Existenzminimum hinausgeht. Unser Anliegen bei der DPolG Hessen war und ist, dass die Besoldung hessischer Beamtinnen und Beamten auch verfassungsgemäß an wirtschaftliche Entwicklungen, Lebenshaltungskosten und tarifliche Vergütungen angepasst wird.

Rückwirkung und Nachzahlungen
Für uns ist entscheidend, dass das Urteil nicht nur eine abstrakte Verpflichtung für künftige Besoldung ist, sondern auch rückwirkende Gerechtigkeit ermöglichen kann. Und zwar überall dort, wo Klagen laufen. Die Berliner Entscheidung unterstreicht, dass verfassungswidrig niedrige Besoldung nicht nur ein Problem der Gegenwart ist, sondern erhebliche finanzielle Kongruenzen in der Vergangenheit haben kann.

Druck auf den Gesetzgeber
Das Urteil stärkt unseren Anspruch gegen den hessischen Dienstherrn! Der Staat kann sich nicht dauerhaft mittels Haushaltssorgen herausreden, wenn das Bundesverfassungsgericht klarstellt, dass solche finanziellen Argumente eine angemessene Besoldung nicht außer Kraft setzen dürfen, betont Stoll.

Ausblick auf verlässliche Besoldungsregelungen
Die Neufassung der Besoldungsgesetze bis 2027 in Berlin ist ein konkretes Beispiel dafür, wie ein Bundesland auf solch ein Urteil reagieren kann. Für Hessen heißt das: Wir müssen ebenfalls dauerhaft verfassungsfeste Regelungen fordern, nicht nur punktuelle Anpassungen!

 

Stellungnahme der DPolG Hessen

Aus Sicht der DPolG Hessen ergibt sich aus dieser Entscheidung eine doppelte Perspektive. Manuel Stoll betont in diesem Zusammenhang zwei wichtige Aspekte:

1.         Ermutigung: Das Urteil zeigt, dass der Weg vor das Bundesverfassungsgericht richtig und notwendig ist. Es bestätigt, dass unsere Klage nicht isoliert ist, sondern Teil einer bundesweiten Diskussion um verfassungsgemäße Beamtenbesoldung.

2.         Verantwortung: Gleichzeitig ist die Entscheidung eine Herausforderung an den Gesetzgeber in Berlin und in den Ländern. Auch Hessen darf sich nicht zurücklehnen. Es geht nicht nur um Nachzahlungen, sondern um nachhaltige Besoldungsstrukturen, die dauerhaft den Anforderungen des Grundgesetzes genügen.

Wir fordern daher mit Nachdruck:

•            eine ehrliche Neubewertung der Besoldung in Hessen im Hinblick auf das Alimentationsprinzip,

•            transparente Reformprozesse mit Beteiligung der Gewerkschaften,

•            und, wo Klagen laufen, eine Politik, die nicht nur reagiert, sondern präventiv verfassungskonforme Besoldung sicherstellt.

 

Fazit: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung markiert einen Meilenstein. Für die DPolG Hessen ist es eine Bestätigung unserer Forderungen und ein Impuls, weiter für eine faire und verfassungsgemäße Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten einzutreten. Wir bleiben wachsam, engagiert und entschlossen.

Lesen Sie auch hierzu unser: Aktuell

und die Pressemeldung des: dbb Hessen

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