24. August 2017

DPolG Forderung endlich erfüllt!

Richtervorbehalt bei Blutentnahme fällt weg!

Schon lange hat es die DPolG gefordert, nun endlich hat es die Politik eingesehen und umgesetzt.

Die Änderung des § 81 a StPO wurde jetzt im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.

Die DPolG Hessen begrüßt ausdrücklich diese Maßnahme, für die wir schon lange gekämpft haben.

„Diese Entscheidung hat nun endlich die alltägliche Arbeit der vielen Polizeibeamten/innen in Deutschland erleichtert !“ sagte Lars Maruhn, der Vorsitzender der DPolG Hessen.

 

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