10. September 2025

Projekt S 25: Fällt die 12-Stunden-Schicht?

Im Rahmen des Projektes S 25 gibt es viele Gerüchte über den Wegfall der 12-Stunden-Schicht. Aber sind 8-Stunden-Schichten besser? Ob es weiter 12-Stunden-Schichten gibt oder ob diese durch andere Arbeitszeitmodelle abgelöst werden, steht noch nicht fest. Landeschefredakteur Alexander Schuster hat mit dem DPolG-Landesvorsitzenden Alexander Glunz die Vor- und Nachteile von 8- und 12-Stunden-Schichtsystemen beleuchtet.

Verschiedene Schichtmodelle sind in Betrachtung – 8-Stunden- und 12-Stunden-Modelle scheinen sich herauszukristallisieren. Wie sieht Hessens Zukunft aus?

Im Rahmen des Projektes Streifendienst 25 (kurz: S 25) steht unter Umständen eine Umstrukturierung des aktuellen Wechselschichtmodells an. Verschiedene Modelle sind auf einigen Dienststellen in Probe, eine Evaluation soll Ende 2025 stattfinden.

Wer mehrere Stunden an einem Tag arbeitet, hat diesen nicht frei
Das aktuelle 5-Schicht-Modell (Tag/Nacht/Frei/Frei/Frei) sei laut Alexander Glunz schon falsch formuliert: „Wer mehrere Stunden an einem Tag gearbeitet hat, der hat diesen Tag nicht frei!“ Man solle bei der richtigen Formulierung bleiben und weder sich selbst noch den Mitarbeitern etwas vormachen. Richtig muss es dann „Tag/Nacht/Frei/Frei“ heißen.

Ist das 6-4-Modell eine Lösung?
Die verschiedenen derzeit zur Auswahl stehenden Schichtmodelle sehen vorgerechnete Zusatzdienste vor. Beispielsweise sieht ein 6-4-Modell, bestehend aus Frühschicht von 6.14 Uhr (F), Spätschicht von 14.22 Uhr (S) und Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr (N), dass man in der Theorie in folgendem Rhythmus arbeiten würde: F/F/S/S/N/N/(frei)/frei/frei/frei. Um etwa bei diesem Schichtmodell die vorgeplante Wochenarbeitszeit zu erfüllen, sind Zusatzdienste bereits vorgeplant, sodass man eher von einem 7-3-Modell sprechen kann. In Bezug dazu sagt Alexander Glunz: „Ein Schichtmodell, das auch mit Rüstzeit die Mindestarbeitszeit nicht erfüllt, ist kein gutes Schichtmodell! Als Mitarbeiter braucht man Planungssicherheit und darf keine Verfügungsmasse bei vorgeplanten Minusstunden sein!“

Nicht das Schichtdienstmodell, sondern das fehlende Personal ist das Problem.
Festgestellt werden muss unabhängig vom Schichtmodell, dass jeder Mitarbeiter nur einmal einsetzbar ist und das Problem im Grundsatz eher weniger beim Schichtmodell liegt, sondern viel eher bei der Anzahl der Mitarbeiter und deren Wochenarbeitszeit.
Hier fordert die DPolG Hessen schon lange eine stärkere Berücksichtigung der Belastung des Wechselschichtdienstes, zum Beispiel mit einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit.
Vergleicht man nun aber die Schichtmodelle mit einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Schicht mit den 12-Stunden-Schichtmodellen, so ergeben sich auf beiden Seiten Vor- und Nachteile.

8 Stunden gegenüber 12 Stunden, Vor- und Nachteile
Dass 8 Stunden einen generell üblichen Arbeitstag in den allermeisten Berufszweigen darstellen, ist uns allen bewusst. In Arbeitnehmerkreisen (über alle Branchen hinweg) sind 8-Stunden-Arbeitszeitmodelle von den Mitarbeitern eher bevorzugt. „Wenn dienstliche Belange ein reguläres Dienstende nicht zulassen, kann dies dazu führen, dass aus einer 12-Stunden-Schicht ein 15-Stunden-Arbeitstag wird, was die Produktivität und Konzentration erheblich schmälert und alles andere als gesundheitsfördernd ist!“
Die Produktivität und Konzentration steigen bei 8-Stunden-Schichtmodellen, 24 Stunden können in der Work-Life-Balance gut aufge-teilt werden – 8 Stunden Schlaf – 8 Stunden Freizeit – 8 Stunden Arbeit. Zudem sei laut Glunz das Unfallrisiko bei 8-Stunden-Schichten nur halb so hoch verglichen zu 12-Stunden-Schichten. „8-Stunden-Schichten ermöglichen den Mitarbeitern und der Organisation im Grundsatz mehr Flexibilität“, so Glunz weiter. Aus Sicht der Mitarbeiter sind auch die Arbeitstage noch in gewisser Art und Weise nutzbar, während die Organisation auf einen größeren Pool an freien Mitarbeitern zugreifen kann.

8 Stunden sind gesünder
Aus Sicht von Alexander Glunz ist ein 8-Stunden-Schichtmodell mindestens gesundheitsförderlicher im Vergleich zu den 12-Stunden-Schichtmodellen, da die körperliche Belastung besser verarbeitet werden könne. Dazu muss gesagt werden, dass eine 38,5-Stunden-Woche ebenfalls gesünder ist als eine 41-Stunden-Woche.

Keine Strafzahlung an die EU wegen 12-Stunden-Schichten
Bevor wir auf die positiven Argumente für die 12-Stunden-Schichtmodelle zu sprechen kommen, muss aufgrund hartnäckiger Gerüchte eine Voranmerkung gemacht werden: Das Arbeitsrecht der Europäischen Union schreibt keine maximale Arbeitszeit vor. Seitens der EU-Regelungen besteht lediglich eine Verpflichtung von einer Mindestruhezeit von 11 Stunden. Das deutsche Arbeitsrecht sieht in der Regel eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden vor. Ausnahmen sind jedoch vorgesehen, unter anderem bei der Polizei. Das Land Hessen zahlt keinerlei Strafzahlungen an die EU wegen vermeintlicher Arbeitszeitverstöße. Etwaige Gerüchte entsprechen nicht der Wahrheit!

12 Stunden haben Vorteile
Bei der Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden als direkte und einem automatischen Pausenabzug als indirekte Arbeitszeitverlängerung bieten sich 12-Stunden-Arbeitszeitmodelle an. Als positives Argument in vielerlei Hinsicht muss vor allem für die Mitarbeiter genannt werden, dass je nach Schichtmodell im Schnitt 3,5 Fahrten pro Woche mit einem 12-Stunden-Schichtmodell gegenüber dem 8-Stunden-Schichtmodell gespart werden können. Alexander Glunz sieht die Vorteile der selteneren Anfahrtswege bei einem 12-Stunden-Schichtmodell: „Durch die Ersparnis der Vielzahl an Fahrten sparen sich die Mitarbeiter nicht nur die Zeit für den Arbeitsweg, sondern durch den Wegfall der Spritkosten auch noch bares Geld!“ Letztlich sieht Glunz den Vorteil der 12-Stunden-Schichtmodelle auch aus der wissenschaftlichen Perspektive: „Arbeitswissenschaftler sehen positive Faktoren für 12-Stunden-Schichtmodelle in Betrieben, in denen eine dauerhafte Auftragsabarbeitung möglich ist.“

Verschiedene Modelle für verschiedene Dienststellen, und die Mitarbeitenden entscheiden 
Zusammengefasst ist die Position der DPolG Hessen nicht starr bei dem einen oder dem anderen Schichtmodell, sondern an der Seite der Polizeibeamten in Hessen! „Unabhängig vom Schichtmodell fordern wir von unserem Dienstherrn ein ausreichendes Maß an Flexibilität, sodass die Dienststellen nach ihren eigenen Bedürfnissen über ihr eigenes Schichtmodell entscheiden können!“, sagt Glunz abschließend. Er fordert: „Am Ende sollen die Mitarbeiter selbst über ihr eigenes Schichtmodell entscheiden!“

Alexander Schuster, Landesredakteur

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