DPolG – Aktuell
Nachlese zur VGH-Feststellung der verfassungswidrigen Besoldung Hessische Landesregierung ohne Fehlerkultur bei Beamtenbesoldung
Die Feststellung des VGH Kassel in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung war eindeutig. Wem Fehlerkultur wichtig ist, sollte nun schnellstmöglich die Fehler der Vergangenheit korrigieren und eingestehen.
Während bei der hessischen Polizei das Thema Fehlerkultur mit viel Energie, Manpower, Stäben und Kommissionen beackert wird, fremdelt der hessische Ministerpräsident Bouffier mit der Verfassung, der Rechtsprechung und hält von Fehlerkorrektur wohl gar nichts, sondern spielt auf Zeit. Die Eindeutigkeit des VGH sieht Bouffier nicht und will erst noch das Bundesverfassungsgericht abwarten.
Bei der Polizei wird schneller gehandelt. Da steht ein Polizeibeamter nur im Verdacht einen Fehler gemacht zu haben und schon wird er „sanktioniert“, aber ohne, dass ein Gericht seine Schuld oder Unschuld bewiesen hat. Da wird nicht abgewartet.
Das nennt man Einbahnstraßen-Fehlerkultur!!! Staatsminister Beuth war in den Gesprächen mit dem dbb Hessen schon sehr viel weiter als der Ministerpräsident nach seinen letzten Aussagen zu den Feststellungen des VGH.
Eins steht in jedem Fall fest:
Die DPolG - als Fachgewerkschaft im dbb Hessen - hat mit dem dbb Hessen den richtigen Weg eingeschlagen. Wir sind mit dem renommierten Prof Dr. Dr. Battis taktisch und rechtlich professionell vorgegangen. Nur durch den dbb Hessen mit seinen vielen Fachgewerkschaften im öffentlichen Dienst konnte dies Urteil erreicht werden.
Blinder Aktionismus mit Klagen vor allen Verwaltungsgerichten haben zu keinem Ergebnis geführt.
Björn Werminghaus
Landesvorsitzender