28. März 2023

Beförderungen zum 1. April

Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung

Am 1. April haben viele Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Beförderung ein neues statusrechtliches Amt bekommen. Die DPolG Hessen gratuliert herzlich zur Beförderung.

Die zahlreichen Beförderungen in letzter Zeit wären nicht möglich gewesen, wenn die DPolG sich nicht massiv für weitere Beförderungsmöglichkeiten eingesetzt hätte. 

Ein Hinweis in eigener Sache:

Änderung von Adress-, Bank- oder Besoldungsdaten bitte der DPolG mitteilen, damit alle Leistungen erhalten bleiben.

Die Mitteilung ist ganz einfach: Auf der Homepage unter Mitgliedschaft den Unterpunkt Änderungsmitteilung anklicken, ausfüllen und abschicken.

Link zur Änderungsmitteilung.

 

Nur bei richtigen und aktuellen Daten besteht Anspruch auf die vollständigen Leistungen der DPolG Hessen.

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