Polizeikosten bei Hochrisikofußballspielen
DPolG widerspricht Aussagen des Innenministers
Der Innenminister will auch in dieser Saison die Fußballvereine nicht an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteilige. Obwohl die Rechtsprechung dieses schon seit Anfang des Jahres für zulässig erklärt hat.
Die DPolG kritisiert diese Aussage des Innenministers scharf. Auch die Begründung, "dass Hessen keinen Sonderweg gehen wolle", sieht die DPolG anders.
1) Andere Bundesländer, wie Bremen, gehen den Weg der Kostenbeteiligung bereits und haben positive Erfahrungen damit gemacht.
2) Hessen geht in vielen anderen Bereichen einen Sonderweg, sei es im Bereich der Tarifgemeinschaft der Länder, sei es bei der Verschiebung der Besoldungserhöhung für Beamte oder in anderen Bereichen.
3) Die Polizei muss sparen, da ist es unerklärbar, dass genau da, wo Kosten entstehen, diese nicht zumindest teilweise vom Verursacher mitgetragen werden.
4) Die betroffenen Fußballclubs sind kommerzielle Unternehmen, die riesen Summen mit dem Fußball verdienen. Und gerade dort, wo Spieler für Millionen von einem zum anderen Club gehen, dort, wo Ablösesummen und Gehälter gezahlt werden, von denen Normalverdiener nur von träumen könnnen, gerade da will man, dass die Allgemeinheit die Kosten trägt?
Die Pressemeldung der DPolG zu diesem Thema finden sie hier: Pressemeldung
