12. November 2015

DPolG Südhessen

Änderungen der hessischen Beihilfeverordnung

Infoveranstaltung

zu den Änderungen der hessischen Beihilfeverordnung

Am Donnerstag, 12. November 2015,

ab 09:30 Uhr,

Vortragssaal PP Südhessen

Wir stehen gemeinsam mit Repräsentanten

der Deutschen Beamtenversicherung (DBV)

Rede und Antwort.

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der am 1.11.2015 in Kraft tretenden Änderung fällt die Beihilfefähigkeit der stationären Wahlleistungen weg bzw. muss durch einen zusätzlichen monatlichen
Beitrag „erkauft werden".
Nicht nur die Neuregelung an sich lässt jede
Wertschätzung für unsere Arbeit, gerade vor dem
Hintergrund der aktuellen Herausforderungen durch die Flüchtlingssituation, vermissen. Auch die Art und Weise, wie die Neuregelung mit uns Beschäftigten kommuniziert wurde, stößt auf grobes Unverständnis.

Alle Kolleginnen und Kollegen haben das Schreiben der Beihilfestelle erhalten, hierbei ist kein Beamter, ob
Polizist(in), Lehrer(in), Finanzbeamter(in) oder die vielen anderen mit Beamtenstatus in den einzelnen Verwaltungszweigen, ausgenommen. Es betrifft uns alle, deshalb ist kein Platz für Neid oder den erhobenen Finger.

Wir als DPolG Südhessen wollen zusammen mit
Repräsentanten der Deutschen Beamtenversicherung (DBV), Mitglied im Vorsorgewerk des dbb, umfassend
über alle Fragestellungen informieren:

    welche Änderungen gibt es in der HBeihVO im Detail?
    welche Auswirkungen haben die Änderungen auf den Einzelnen ?
    was bedeutet das für meinen bestehenden Versicherungsvertrag ?
    was muss/kann ich jetzt tun ?

Der Vorstand
DPolG Südhessen

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