28. Juni 2016

DPolG Hessen

Die Wachpolizei – zur unsäglichen Diskussion

Ein durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Fokus der Öffentlichkeit gebrachtes Thema ist zurzeit die Wachpolizei und deren Einsatz. So mancher fühlt sich nun berufen, kritische, positive, aber teils auch Beiträge mit geringem Niveau beizusteuern, so wie es die Hessische Linke („schmalspurausgebildete Ersatzleute“) oder die SPD („Amateure“) im hessischen Landtag tun. Der Hessische Innenminister, Peter Beuth, hat dies zu recht als unangemessene Geringschätzung und als Schlag ins Gesicht der Bediensteten bezeichnet.

Man könnte auch sagen: Dies ist eine Frechheit!

In der ZDF-Sendung „Peter Hahne“ vom 26.06.2016 hat der DPolG-Bundesvorsitzende, Rainer Wendt, verschiedene Dinge versucht klarzustellen, wie beispielsweise die häufige und fälschliche Vermischung von festangestellten Tarifbeschäftigten bei der Wachpolizei mit ehrenamtlichen Helfern des Freiwilligen Polizeidienstes. Dieser Unterschied scheint auch Armin Schuster, CDU-Obmann im Bundesinnenausschuss, in der Sendung nicht ganz klar gewesen zu sein.
Die Wachpolizei in Hessen wird seit dem Jahr 2000 eingesetzt und ist ab August über 600 Männer und Frauen stark.
Ein Blick in die entsprechenden Rechtsvorschriften würde manchem ahnungslosen Kritiker auch verraten, welche Aufgaben und Befugnisse die Wachpolizistinnen und –polizisten haben, und welche eben auch nicht. Wachpolizisten sind ganz bewusst keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, obgleich sie im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben durchaus dem Strafverfolgungszwang unterliegen.
Und dies ist auch gut und richtig so, denn in Zeiten deutlich steigender Terrorgefahren ist ein ordentlicher, aber auch gefährlicher Objektschutz nur so möglich.
Daneben wird die Wachpolizei in Hessen seit vielen Jahren erfolgreich im Gewahrsamsdienst, bei öffentlichen Veranstaltungen, zur Verkehrsüberwachung und anderen Bereichen unterstützend eingesetzt.
Und deshalb muss neben der bestehenden Möglichkeit des klassischen Einstiegs in den Polizei-vollzugsdienst über das Fachhochschulstudium eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit über einen dualen Bildungsweg geschaffen werden.
Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Wachpolizei in Hessen war die letztjährige Tarifeinigung, in der eine generelle Anhebung der Wachpolizei um eine Entgeltgruppe vereinbart wurde, so dass in Hessen nun alle Wachpolizistinnen und -polizisten in die E8, teilweise sogar in die E9 eingruppiert sind. Von „Schmalspur“ und „Amateuren“ kann keine Rede sein, und so mancher Bürger war froh, dass in Zeiten defizitärer Personalbewirtschaftung zumindest eine Streife der Wachpolizei vor Ort war, um zu helfen.


DPolG – immer am Ball
Der Landesvorstand                                                                               Darmstadt, 28.06.2016


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