06. Januar 2023

Antrag auf Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

DPolG-Musterantrag für Tarifbeschäftigte

Im Tarifrecht gibt es die Möglichkeit einen Antrag an den Arbeitgeber zu stellen, wenn beispielsweise die Lebenshaltungskosten -wie aktuell- enorm gestiegen sind. Die DPolG hat für alle Tarif-Mitglieder einen Musterantrag entwickelt.

Hinweis: Gilt NUR für Tarifbeschäftigte , nicht für Beamte !

Bei solchen Anträgen, gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch, aber wir stellen unseren tarifbeschäftigten Mitgliedern einen Musterantrag für die Beantragung eines entsprechenden Zuschusses zur Verfügung.

(Musterantrag)

Solche Anträge verdeutlichen dem Arbeitgeber und den politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Situation der Polizei-Tarifbeschäftigten und geben diesen Gelegenheit Farbe zu bekennen. Es unterstreicht den Protest der DPolG gegen die schlechte Bezahlung und die fehlenden Zukunftsperspektiven der Tarifbeschäftigten.

Wichtig bei solchen Anträgen ist es, dass diese immer nur rückwirkend für einen Zeitraum von 6 Monaten gestellt und damit auch gewährt werden können. Die Anträge sind auf dem Dienstweg an die Abteilung -V- des jeweiligen Polizeipräsidiums einzureichen. Die zuständige Besoldungsstelle sollte den Antrag ebenfalls zur Kenntnis erhalten (z.B. CC setzen). Welche Besoldungsstelle zuständig ist kann aus der letten Gehaltsabrechnung entnommen werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren

Landestarifbeauftragten, Guido Dersch / dersch@dpolg-hessen.de

oder

stellv. Landestarifbeauftragte, Marilia Thomas / thomas.mh@dpolg-hessen.de