17. August 2017

Eignungsauswahlverfahren bei der Polizei Hessen

Von einem EXTREM ins Andere oder der notwendige harte Durchgriff in Ermangelung eines Konzepts ?

Nach einem Tötungsdelikt in der Wiesbadener Innenstadt und der mutmaßlichen Tatbeteiligung eines Polizeianwärters, wurden Fehler bei den Einstellungsverfahren durch die oberste Polizeiführung und dem politisch verantwortlichen Minister Peter Beuth in den Sitzungen des Innenausschusses im Hessischen Landtag eingeräumt. Die Überprüfung des Gesamtkonzeptes und Neuausrichtung wurde im Verlauf der Sitzungen durch Innenminister Beuth zugesagt.

Bei einer erneuten Überprüfung der zum Einstellungstermin September 2017 vorgesehenen Anwärterinnen und Anwärter wurde bekannt, dass 11 Bewerbern die Zusage zur Einstellung nachträglich wieder entzogen werden musste.

 

Im Ganzen betrachtet, ist und muss es Ziel sein, dass die neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter die Erwartungen erfüllen, die der Bürger zu Recht an sie stellt. Die charakterliche Eignung ist erheblich höher als bei anderen Berufsgruppen anzusiedeln und folglich ein erheblich höherer Maßstab anzulegen.

Die Situation ist nicht zuletzt deswegen entstanden, weil mit dem gleichen Personalansatz ein vielfach höherer Durchfluss von Bewerbern und folglich auch Neueinstellungen bewältigt werden musste.

In der Gesamtschau bleibt nicht die einzelne Verfehlung, sondern einzig und allein die charakterliche Geeignetheit zur Aufgabenbewältigung einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten und damit Vertreter des Staates.

Es bleibt zu bemängeln, dass die Filterfunktion nicht schon vor der Zusage der Einstellung erfolgt ist und der jetzt konsequente Kurs einen weiteren Schatten auf die hessische Polizei wirft.

Für uns ist dies  Ausfluss eines  fehlenden Konzeptes bei einem mehr an Neueinstellungen und fortsetzend einem mehr an Auszubildenden. Die bloße Umsetzung der politischen Aussage mehr Personal einzustellen, zieht noch keine qualifizierte, den Anforderungen gerecht werdende und zukunftsfähige hessische Polizei nach sich.

Es  ist dringend geboten die personellen als auch materiellen Grundlagen dem Mehr an Einstellungen anzupassen!

Der Polizeiberuf unterliegt einem hohen Ansehen in der Bevölkerung und hat einen besonderen Anspruch an die oder den Einzelnen als Vertreter des Staates, die Anforderungen nehmen stetig zu, folglich ist die Notwendigkeit bei der richtigen Personalauswahl, fachlich und charakterlich,  wichtiger als je zuvor.    

Innenminister Peter Beuth als politisch Verantwortlicher, aber im Besonderen auch der Landespolizeipräsident Udo Münch als sachlich Zuständiger sind nun gefordert.

Wir werden als DPolG Hessen den Entwicklungsprozess konstruktiv begleiten, weil uns das Ansehen der hessischen Polizei und damit die Arbeit jeder einzelnen Kollegin / Kollegen ein hohes Gut ist.