12. Mai 2015

Pressemitteilung

Tarifergebnis in Hessen auf die Beamten zu übertragen! Verhalten der hessischen Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird zum Anlass genommen, Klage vorzubereiten

Nach allem, was aus den Reihen der hessischen Landesregierung nach dem Urteil des BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung zu hören war, besteht nach wie vor nicht die Absicht, der Forderung um Übertragung des Tarifergebnisses zu entsprechen.

 

Im Gegenteil ist weiter zu vernehmen, dass man sogar an der Nullrunde für 2015 festzuhalten beabsichtigt.

 

Da das BVerfG konkret die Situation von Richtern und Staatsanwälten als Kläger in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bewertet hat, dabei aber auch allgemeingültige Grundsätze festgeschrieben hat, muss die Situation in allen Ländern und im Bund gesondert bewertet werden.

 

Deshalb wird die DPolG mit dem DBB anhand der vom BVerfG vorgegebenen Parameter und der dazu gehörenden Urteilsbegründung die Situation für Hessen bewerten und eine Klage vorbereiten.

 

Die Landesleitung Darmstadt, 12.05.2015