22. Juli 2015

Tarif Info Nr. 8/2015

Tarifeinigung Wachpolizei

Hinweise zur Besitzstandsregelung laufender Anträge sowie zu dem Tätigkeitsmerkmal

„schwierig“

Hinweise zur Besitzstandsregelung laufender Anträge sowie zu dem Tätigkeitsmerkmal
„schwierig“
Wir möchten Sie auf ein Schreiben des HMdIS - LPP vom 21.07.2015 (LPP 31 – 10c-01-
15/001) an alle Polizeipräsidien hinweisen, welches die aktuelle Thematik zur Eingruppierung
der Wachpolizei nochmals aufgreift. Um Sie möglichst umfassend zu unterrichten,
stellen wir Ihnen im Nachgang den Originaltext auszugsweise zur Verfügung:
„(...)
1) Mit der Tarifeinigung vom 15.04.2015 haben sich die Tarifvertragsparteien nicht nur auf
eine im Grundsatz verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten der Wachpolizei verständigt,
sondern auch vereinbart, dass beim Land Hessen geltend gemachte, aber noch nicht
entschiedene Anträge auf Höhergruppierung durch die neue Tarifierung nicht erledigt sind.
Für diese Beschäftigten gilt eine umfassende Besitzstandsregelung dahingehend, dass
sowohl eine bisherige, vom Arbeitgeber bereits zuerkannte, als auch eine nachträglich gerichtlich
festgestellte Eingruppierung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeiten
beibehalten wird. Dies ergibt sich aus Abschnitt III Nr. 7 der Tarifeinigung vom
15.04.2015 (Anlage 1 des Erlasses vom 10.07.2015).
Hiervon betroffen sind insbesondere die Beschäftigten der Wachpolizei, die bereits vor
dem Inkrafttreten der neuen Tarifierung aufgrund der Rechtsprechung des BAG vom
21.03.2012 (4 AZR 266/10) einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hatten. Über die
Anträge konnte bisher noch nicht entschieden werden, da zunächst der Ausgang der arbeitsgerichtlichen
Berufungsverfahren abzuwarten ist.