Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Tagen wurden durch Medien und offizielle Stellen schwerwiegende Vorwürfe gegen 17 Beamtinnen und Beamte des 1. Polizeireviers in Frankfurt bekannt. Dabei geht es u.a. um den Verdacht der Körperverletzung im Amt, der Strafvereitelung sowie der Verfolgung Unschuldiger.
Als Vorsitzender der DPolG Frankfurt und in meiner Funktion als 1. Stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Hessen sehe ich mich veranlasst, hierzu eine klare und ausgewogene Position einzunehmen.
1. Unschuldsvermutung
Wir betonen ausdrücklich: Jeder Beschuldigte hat bis zum Beweis seiner Schuld das Recht auf Unschuldsvermutung. Nur weil Vorwürfe öffentlich geworden sind, heißt das nicht, dass sie bewiesen sind. Wir fordern, dass Verfahren fair und ohne Vorverurteilung geführt werden.
2. Bedeutung eines sauberen Verfahrens
Es kann natürlich nicht akzeptiert werden, dass Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten geduldet wird – weder aktiv noch durch unterlassene Aufsicht, das steht für die DPolG außer Frage. Die Polizei lebt vom Vertrauen der Bevölkerung, aber auch vom Vertrauen unter Kolleginnen und Kollegen, dass Regeln, Gesetze und ethische Maßstäbe eingehalten werden. Ein rechtsstaatlicher, transparenter Umgang mit Vorwürfen ist unabdingbar.
Wir begrüßen die am 10.10.2025 durch den Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck in seiner ergangenen Pressemitteilung getätigten Aussage, dass das Vertrauen in die hessische Polizei ungebrochen ist. Eine Aufklärungsarbeit in notwendigem Maße wird gefordert.
3. Haltung der DPolG
Ich spreche im Namen der DPolG Frankfurt und Hessen:
Ich schließe mit Überzeugung: Nur durch konsequente Aufklärung auf der einen Seite und die Wahrung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien auf der anderen Seite, können wir das Vertrauen von Öffentlichkeit und Kollegium erhalten. Die DPolG steht für genau diese Balance.
Manuel Stoll
Vorsitzender DPolG Frankfurt
1. Stellvertretender Vorsitzender DPolG Hessen