29. Oktober 2024

Gesetz zur Erhöhung der Polizeizulage

Stellungnahme des Landesvorsitzenden der DPolG Hessen

Wir begrüßen die Erhöhung der Polizeizulage. Die Polizeizulage in Hessen ist seit Jahren auf

einem niedrigen Niveau eingefroren, in einigen Ländern und im Bund ist diese fast 100 Euro

höher als in Hessen.

Die immer häufiger vorkommenden Gewalttaten gegen Polizeikräfte in Verbindung mit der

heutigen Konfliktlage im Nahen Osten, die auch hier in Deutschland ausgetragen wird, zeigen, in

welcher Gefahr sich Polizeibeamte befinden. Erst heute wurden in Schwalmstadt Polizeibeamte

mit einer Schusswaffe erneut angegriffen.

Die Erhöhung der Polizeizulage ist lange überfällig. Auch weitere Zulagen wie das sogenannte Leichengeld für Kriminaldauerdienste, Tatortkommissariate, Regionale Tatortgruppen und BVD-Dienste bei den Kriminalkommissariaten sind mit 11 Euro brutto pro Leiche nicht angemessen. Vor dem Hintergrund der immer noch vorliegenden verfassungswidrigen Besoldung in Hessen, ist die Erhöhung der Polizei-, Gitter- und Meisterzulage nur ein kleiner Anteil, um gerade im Bereich der Sicherheitsbehörden Wertschätzung zu zeigen. Heute wurde ebenfalls per Erlass des Innenministeriums bekannt, dass die im Frühsommer abgefragten Auszahlungswünsche für Überstunden heute, rund 3-4 Monate danach, auf einmal auf zwei Drittel der Auszahlung gekürzt werden. Dies steht den ständigen Beteuerungen der Wertschätzung gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten völlig entgegen. Die Belastung des Polizeidienstes hat nicht nur Auswirkungen auf die aktive Zeit, Wertschätzung dieser Belastung muss über die Altersgrenze hinausgehen. Die körperlichen und seelischen Belastungen aus dem aktiven Dienst enden nicht mit Erreichen einer Altersgrenze. Auf der Grundlage der Zahlen, die die rheinlandpfälzische Landesregierung jährlich ihrem Parlament über die Entwicklung der Beamtenversorgung mitteilt, hat die DPolG RLP nachgewiesen, dass der Polizeidienst gesundheitlich überaus belastend ist. Die Auswirkungen zeigen sich im Sterbealter von Polizeibeamten. Das Sterbealter der Polizeibeamten beharrt seit 1999 auf einem gleichbleibenden Niveau.
Das Sterbealter der restlichen Bevölkerung hat im gleichen Zeitraum um mehr als 5 Jahre zugenommen. Auch in Hessen sollten solche Zahlen dem Parlament vorgelegt werden. Von daher bitten wir die Regierungsfraktionen über den Änderungsantrag der AfD nachzudenken und die Ruhegehaltsfähigkeit in das Gesetz mit aufzunehmen, so wie es von der SPD schon lange gefordert und im Bund umgesetzt wurde.
Die Attraktivität des Polizeiberufes ist mangels ausreichender geeigneter Bewerber wichtiger denn je!

Björn Werminghaus
Landesvorsitzender 

Stellungnahme des Landesvorsitzenden zur Polizeizulage