Die DPolG hat mit ihrem Dachverband dbb eine Klage gegen die Besoldungspraxis der schwarz/grünen Landesregierung eingereicht. Bei unserer Klage, welche auf ein wissenschaftliches Gutachten des Staats- und Verfassungsrechtlers
Prof. Dr. Dr. Battis gestützt ist, steht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kurz bevor.
0 % für Beamte und im Jahr danach max. 1 %, das haben CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und auch ohne Weiteres so umgesetzt. Trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung und Lohn- und Gehaltserhöhungen Land auf, Land ab, selbst bei den Angestellten des Landes, hatten die Beamten beim Dienstherren wortwörtlich einen Wert von NULL.
Das hat sich die DPolG nicht bieten lassen. Über unseren Dachverband den dbb (Deutscher Beamtenbund) wurde eine Klage gegen diese Praxis eingereicht.
Prof. Dr. Dr. Battis (Staats- und Verfassungsrechtler) hat den Vorgang untersucht. Er hat in seinem Gutachten, auf das sich die Klage bezieht, festgestellt: "Die verfassungsmässige Verpflichtung des Landes, seine Mitarbeiter ordnungsgemäß zu alimentieren, wird in Hessen durch die Landesregierung gebrochen."
Nun steht ein Urteil in dieser Sache kurz bevor und es sieht gut aus !
Zum Sachstand der Klage hören sie: Podcast des dbb (bitte anklicken)