12. Dezember 2019

Immer neue Taten !

Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte !

Die körperliche Unversehrheit nach Artikel 2 Grundgesetz gilt auch für Einsatzkräfte.

Egal ob Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst oder andere.

Dazu unterstüzen wir die Kampage des dbb Hessen.

 

Jeden Tag erreichen uns neue Meldungen.

Polizeibeamte werden beleidigt, bespuckt und geschlagen. Mitarbeiter im Rettungsdienst werden angefeindet, an ihrer Arbeit gehindert und attackiert. Feuerwehrleute werden angepöbelt und angeriffen.

 

Die DPolG Hessen, vertritt die Auffassung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des Grundgesetztes gilt auch auf Einsatzkräfte. Wenn das Gegenüber das anders sieht, so muss Staat und somot der Dienstherr mit aller Härte durchgreifen. Die DPolG Hessen unterstützt die Kampage des dbb-Hessen zum Thema: Gewalt gegen Beschäftigte.

Link zur Kampage.