Das Verfahren um "rechte" Chatgruppen bei der Polizei in Frankfurt wurde vom Landgericht Frankfurt nicht zur Anklage zugelassen.
Lange und intensiv hat die Polizei in Hessen, das Thema Versendung von "rechten" Bildern in Internetchatgruppen unter Polizeibeschäftigten bewegt.
Das Landgericht Frankfurt am Main, hat nun die Anklage in dieser Sache nicht zugelassen.
Da es keine Verbreitung dieser Bilder gab, wurde eine Strafbarkeit abgelehnt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen diese Entscheidung erhoben.
Nun muss das Oberlandesgericht entsprechend prüfen.
Ein Interview in der Sache ist unter nachfolgendem Link zu finden: