Nach wie vor werden in Hessen seit der Corona-Zeit Haftbefehle nicht vollstreckt. Die Polizei in Hessen wird immer noch angewiesen bestimmte Haftbefehle, die älter als Juni 2023 erteilt wurden, nicht zu vollstrecken.
Erst kürzlich wurde in Frankfurt eine Person kontrolliert. Aufgrund des Haftbefehls wurde er zunächst festgenommen. Als die Polizeibeamten die per Haftbefehl gesuchte Person der Justizvollzugsanstalt übergeben wollten, wurden sie mit dem Hinweis auf die Anweisungen aus Justiz- und Innenministerium abgewiesen, weil der Haftbefehl älter als 2023 war. Der gesuchte Straftäter wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Björn Werminghaus, dazu:
„Es kann nicht sein, dass Polizisten unter Einsatz ihrer Gesundheit gesuchte Straftäter erst festnehmen, der Haftbefehl aber nicht vollstreckt werden darf. Jede Festnahme ist mit entsprechenden Gefahren verbunden. Das Land Hessen muss endlich dafür sorgen, dass genügend Haftplätze für Straftäter vorhanden sind, damit auch alle Haftbefehle vollstreckt werden können.“
„Die Belegungssituation in unseren Justizvollzugsanstalten ist angespannt bis sehr angespannt. Vor allem im Bereich der Untersuchungshaft. Die Belegungsfähigkeit einiger Haftanstalten ist bereits erreicht. Um aufnehmen zu können, wird in Haftanstalten, die noch Kapazitäten haben, verlegt. Beinahe täglich müssen unsere Vollzugsgeschäftstellen viel Zeit mit der Suche nach Haftplätzen einplanen. Mit viel Aufwand werden Gefangenentransporte von A nach B zusammengestellt. Mit Beginn und während Corona wurde die Aufnahme - vor allem bei den Ersatzfreiheitsstrafen – ausgesetzt“, so die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD Hessen), Wilma Volkenand.