05. Oktober 2020

DPolG Tarif-Info

Höhergruppierung möglich, Antrag stellen !

Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik aufgepasst. Höhergruppierung ist möglich.

Antragsfrist (31.12.20) beachten.

 

Hallo liebe Mitglieder,

 

aus gegebenem Anlass möchten wir euch nochmals auf den Änderungstarifvertrag Nr. 16 und die Durchführungshinweise (LINK)  zu § 38 b TV-H hinweisen, der überwiegend Verbesserungen für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) mit sich bringt!

Unter B. Änderungen und Verbesserungen in der Eingruppierung ab 1. Januar 2020 ist abzuleiten, dass ein Antrag auf Höhergruppierung keine Überprüfung der bisherigen Entgeltgruppe entspricht (siehe unter Punkt I.)

Der Bestandsschutz fällt lediglich weg, wenn sich die auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten ändert oder wenn bei Antragstellung nach § 38b Abs. 3 Satz 1 TV-H eine neue Eingruppierung stattfindet (siehe Punkt II.)

Durch die Beschäftigten muss ein Antrag auf Höhergruppierung bis zum 31.12.2020 gestellt werden und wird, bei Erfolg, rückwirkend zum 01. Januar 2020 gezahlt (siehe Punkt III.).

 

Unter Punkt C 1. (LINK) habt ihr eine ausführliche Übersicht über die Eingruppierungsmerkmale in der IKT.

 

Zusammenfassend ist zu sagen:

 

-       Nur Anträge auf Höhergruppierung stellen!

-       Auf keinen Fall Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung stellen (könnte nach hinten losgehen)!

Eure 

Marilia Thomas

(Landestarifbeauftragte)