12. Mai 2026

DPolG Hessen

Gesetzesentwurf zur Besoldungsanpassung

Wiesbaden, 12.05.2026

 

Gesetzesentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses und zur Besoldungsanpassung in Hessen

 

„Die heutige Vorstellung des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen zur Anpassung der Besoldung im Hessischen Innenministerium zeigt Licht und Schatten. Einerseits ist die Übertragung des Tarifergebnisses der diesjährigen Tarifrunde auf die Beamtinnen und Beamten ein wichtiges und richtiges Signal. Andererseits bleibt der große Wurf bei der Besoldung erneut aus“, so die Einschätzung des 1. Stellv. Landesvorsitzenden der DPolG Hessen, Manuel Stoll.

Zwei Themen standen bei der ersten Vorstellung des Entwurfes am heutigen Tag im Mittelpunkt: Die Übertragung des Tarifergebnisses und die Anpassung und damit einhergehende Erschaffung einer Verfassungskonformität der Besoldung in Hessen. 

„Die Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten begrüßen wir als DPolG Hessen ausdrücklich.“ Es ist richtig und notwendig, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die hessischen Beamtinnen und Beamten bei der Einkommensentwicklung nicht auseinanderlaufen. Gerade in Zeiten hoher Belastungen und wachsender Anforderungen an Polizei und Verwaltung ist dies ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung.

„Deutlich kritischer bewerten wir jedoch die geplante strukturelle Neuausrichtung der Besoldung“, so Stoll. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will Hessen künftig das Familieneinkommensmodell einführen. Bislang galt in Hessen das klassische Alleinverdienermodell. In mittlerweile 13 Bundesländern wurde das neue Modell bereits umgesetzt. Künftig soll bei der Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation ein fiktives Familieneinkommen mit einbezogen werden. Sowohl die DPolG als auch deren Dachverband, der dbb, stehen und standen diesem Modell grundsätzlich kritisch gegenüber. 

Der Entwurf sieht vor, dass sich die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind erhöhen. Der Zuschlag für Verheiratete soll hingegen unverändert bleiben. Gleichzeitig soll die erste Erfahrungsstufe in der Grundgehaltstabelle entfallen.

Das mag in einzelnen Punkten nachvollziehbar sein und enthält durchaus richtige Ansätze. Unter dem Strich bleibt das Ergebnis jedoch ernüchternd und in Teilen auch enttäuschend. Von einer echten Besoldungsreform kann jedenfalls keine Rede sein.

Besonders kritisch sehen wir, dass die dringend notwendige Aufarbeitung der vergangenen Jahre, in denen hessische Beamtinnen und Beamte nach Auffassung vieler Experten verfassungswidrig besoldet wurden, derzeit kein Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist. Dieses Thema soll erst im Anschluss behandelt werden. Für viele Kolleginnen und Kollegen ist das nur schwer nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass der Gesetzesentwurf aufgrund seiner Tragweite und der politischen Diskussionen um das Familieneinkommensmodell aller Voraussicht nach drei Lesungen im parlamentarischen Verfahren durchlaufen wird. Die Debatten hierzu dürften intensiv werden.

Die DPolG Hessen wird den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens kritisch und konstruktiv begleiten. Klar ist: Hessen braucht keine kosmetischen Anpassungen, sondern endlich eine nachhaltige, verfassungssichere und leistungsorientierte Besoldungspolitik, die den Herausforderungen des öffentlichen Dienstes gerecht wird. Hier muss an der ein oder anderen Stelle nachgebessert werden!

 

 

Manuel Stoll

1. Stellv. Landesvorsitzender