10. Mai 2016

Pressemeldung

Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Anpassung der Besoldung völlig unzureichend; Weg für die Klage ist frei!

„Jetzt ist also endgültig die Katze aus dem Sack!“, so der Landesvorsitzende der

DPolG Hessen, Heini Schmitt, als Reaktion auf den heute eingebrachten

Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Anpassung der

Beamtenbesoldung im laufenden Jahr!

„Die Koalition arbeitet die Inhalte des Koalitionsvertrages unbeirrt so ab, als würde

die Welt um sie herum stehen bleiben“, so Schmitt weiter.

„Wir sind zwar weiter empört, aber nicht mehr sonderlich überrascht!“

Das nach der Veröffentlichung des ersten Gutachtens von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c.
Ulrich Battis am 14. März vom dbb Hessen an die Landesregierung unterbreitete
Angebot, sich mit dem Gutachten auseinander zu setzen und bei der
Beamtenbesoldung erheblich nachzubessern, wurde nicht genutzt.
Zum 1. Juli soll es nach dem Willen der Koalition exakt die Ein-Prozent-Erhöhung
geben, die schon zu Beginn der Legislaturperiode festgeschrieben worden war und
die verfassungswidrig ist.
Damit sind die Instrumentarien „Gespräche“ und „Protestaktionen“ abschließend
abgearbeitet und es folgt logisch und schlüssig die Klage des dbb Hessen auf Basis
des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Wir gehen den von uns gemeinsam mit dem dbb Hessen seit Monaten beschrittenen
Weg konsequent weiter. Mit dem heutigen Tag ist die letzte Möglichkeit zur
Abwendung der Klage vertan worden.
Welchen Stellenwert das von der DGB-Gewerkschaft „GdP“ für den 13. Mai
vollmundig angekündigte „Spitzengespräch“ mit Innenminister Beuth zum Thema
Beamtenbesoldung haben soll, erschließt sich uns allerdings nicht. Denn das, was
als Gesetzentwurf heute bereits in Papier gegossen in das Parlament eingebracht
wurde, kann am 13. Mai im Gespräch nicht mehr verändert werden.


Die Landesleitung                                                                 Darmstadt, 10. Mai 2016


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