27. April 2016

Pressemitteilung

Gesetz zur Anpassung der Besoldung der hessischen Beamten ist in Arbeit

Gespräch mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier;

Gesetz zur Anpassung der Besoldung der hessischen Beamten ist in Arbeit;

Strategie des dbb Hessen die einzig richtige

Nach der Veröffentlichung des ersten Gutachtens von Prof. Dr. Dr. Battis wurde der Landesregierung Gelegenheit gegeben, sich mit dem Gutachten auseinander zu setzen und zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beendigung des verfassungswidrigen Besoldungsdiktats zum Inhalt hat.

Daraufhin fand am 20. April ein Gespräch des Landesvorsitzenden des dbb Hessen und DPolG Vorsitzenden, Heini Schmitt, in Begleitung des stv. dbb Landesvorsitzenden Reinhold Petri, mit Ministerpräsident Volker Bouffier statt. Auch Innenminister Peter Beuth nahm an dem Gespräch teil.

Es wurden zahlreiche, den öffentlichen Dienst betreffende Themen besprochen.
Heini Schmitt bekräftigte noch einmal die Forderung des dbb Hessen zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung in Hessen.
Ministerpräsident Bouffier erklärte, dass ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung derzeit in Arbeit sei. Es könne allerdings nicht zugesagt werden, dass die parlamentarische Befassung vor dem 1.7.2016 abgeschlossen sein wird.
Über konkrete Inhalte könne er noch keine Angaben machen, hierzu werde man mit dem dbb Hessen im Gespräch bleiben.
Demnach wird nun immerhin unsere Erwartung, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, erfüllt.
Heini Schmitt wies noch einmal mit Nachdruck auf die Beschlusslage des dbb Hessen hin, wonach wir vor Gericht ziehen werden, wenn die Landesregierung den hessischen Beamten weiterhin die angemessene Besoldung (ggf. auch nach Vorlage eines unzureichenden Gesetzentwurfs) vorenthalten wird.
Wir sehen uns weiter in unserer Strategie bestätigt, indem wir nach vielen Gesprächen und zahlreichen Aktionen frühzeitig die Erstellung von Gutachten zur Einreichung von Klagen beauftragten. Damit sind wir gut vorbereitet.
Denn gerade bei der Einreichung einer Klage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gilt der Grundsatz „Sorgfalt vor Eile!“
Über den Fortgang werden wir berichten.

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