16. November 2022

AKTUELL - Faktencheck

Faktencheck Beamtenbesoldung Hessen

Vermehrt werden in der öffentlichen Diskussion bestimmte Fakten und Begriffe vermengt bzw. missverstanden. Unterstützt werde diese sogenannten „Falschmeldungen“ durch die unterschiedlichsten Aussagen oder Veröffentlichungen.

Aufgrund dessen möchten wir die reinen Fakten zur Beamtenbesoldung festhalten. Aus den letzten Tarifverhandlungen wurde geregelt, dass folgende Ergebnisse auf die Beamten übertragen werden:

 

-  01.08.2022 -> 2,2 % mehr (Übertragung des Tarifergebnisses aus 2021)

-  01.08.2023 -> 1,89 % mehr (Übertragung des Tarifergebnisses aus 2021)

für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

(Der derzeitige Tarifvertrag ist noch bis zum 31.01.2024 gültig. Somit werden Anfang des Kalenderjahrs 2024 neue Verhandlungen durchgeführt.)

Unabhängig davon sind nun endlich erste Schritte für die „Besoldungsreparatur“ vorgesehen, als Reaktion auf die erfolgreiche Klage des dbb Hessen und der DPolG Hessen:

-  01.04.2023 -> 3,00 % mehr für Beamte sowie Versorgungsempfänger

-  01.01.2024 -> 3,00% mehr für Beamte sowie Versorgungsempfänger

-  Erhöhung des Familienzuschlags für das 1. und 2. Kind um je 100 Euro

-  Erhöhung des Familienzuschlags ab dem 3. Kind um je 300 Euro

Das hat weder etwas mit der Tarifverhandlung noch mit einem sogenannten Inflationsausgleich zu tun. Neben den jetzigen Reparaturschritten, denen weitere folgen müssen, erwarten wir mit der Übertragung des Anfang 2024 neu auszuhandelnden Tarifergebnisses die weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung.

Aus Sicht der DPolG sind beide jetzige Erhöhungen deshalb nur die ersten Schritte zur Anpassung der geforderten verfassungsgemäßen Besoldung, die noch lange nicht ausreichen, um die Beamtenbesoldung zu „reparieren“.

Bezüglich der rückwirkenden Entschädigung aus der verfassungswidrigen Besoldung in der Vergangenheit will das Land Hessen das noch offene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, weil es hierzu bislang keine Festlegungen des VGH gibt.

 

Björn Werminghaus                                                        Wiesbaden, 15.11.2022

(Landesvorsitzender)

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