Die Wachpolizei in Hessen spielt eine essenzielle Rolle in der Sicherheitsstruktur des Landes. Die Hauptaufgaben sind klar umrissen – Objektschutz, Gewahrsam und Transporte –, zudem nimmt die Wachpolizei Aufgaben bei der Jugendverkehrserziehung, der Verkehrsüberwachung und Urkundenvorprüfungen wahr. Es fehlt aber an einheitlichen Regelungen für Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Altersvorsorge. Der Fachverband Wachpolizei Südosthessen setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein und fordert klare, hessenweit einheitliche Standards.
Leider scheint die Entwicklung aber in eine andere Richtung zu gehen. In einigen Präsidien wird darüber nachgedacht, dass die Wachpolizei nur noch für die Hauptaufgaben Objektschutz, Gewahrsam und Transporte eingesetzt wird. Stellen der Wachpolizei im Bereich der Jugendverkehrserziehung, der Verkehrsüberwachung, etc. sollen, wenn die Person in Rente geht oder kündigt, nicht mehr durch Wachpolizei besetzt werden, sondern soll wieder durch Polizeibeamte übernommen werden. Dies führt dazu, dass die Berufsgruppe Wachpolizei weiter an Attraktivität verliert.
Einheitliche hessenweite Regelungen für die Wachpolizei
Derzeit bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Polizeipräsidien in Hessen. Dies betrifft sowohl die Arbeitszeitmodelle als auch die Art der zugewiesenen Aufgaben. Eine landesweite Standardisierung ist dringend erforderlich, um gerechte und transparente Bedingungen für alle Wachpolizisten zu schaffen. Der Fachverband setzt sich daher das Ziel, die Organisation nach und nach in den Landesverband einfließen zu lassen da es einheitlicher Regelungen bedarf, damit die spezifischen Probleme der einzelnen Kreisverbände effektiv berücksichtigt werden können. Aber zunächst hat es sich der Kreisverband Südosthessen zur Aufgabe gemacht die Mitgliederbetreuung der Wachpolizistinnen und Wachpolizisten in Hessen zu übernehmen. Damit folgt der Kreisverband Südosthessen dem Erfolgsmodell des Kreisverbandes Südhessen, welcher vor einigen Jahren den Fachverband Stadt- und Kommunalpolizei aufgebaut hat und regen Zuspruch aus ganz Hessen erfährt.
Realistische Erwartungen statt falscher Versprechungen
Die Werbung zur Neueinstellung von Wachpolizisten vermittelt ein falsches Bild, erklärte der Fachverbandsvorsitzende Jürgen Maier. Er führt weiter aus, dass Interessenten mit vielfältigen Tätigkeiten gelockt werden, obwohl die Kernaufgaben zunächst auf drei Bereiche begrenzt sind. Eine realistische Darstellung der beruflichen Realität ist notwendig, um Enttäuschungen und hohe Fluktuation zu vermeiden. Zudem sollten die Grundanforderungen an Bewerber klar definiert und gegebenenfalls durch zusätzliche Ausbildungsangebote an der Polizeischule ergänzt werden.
Bessere Altersvorsorge und Entlastung im Alter
Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage: Was passiert mit Wachpolizisten im Alter? Der Fachverband fordert dringend eine altersangemessene Verwendung und eine Entlastung vom Schichtdienst in späteren Berufsjahren. Nachtdienste belasten mit zunehmendem Alter die Gesundheit erheblich. Eine Regelung, die es ermöglicht, nach 20 Jahren Schichtdienst zwei Jahre früher in Rente zu gehen, wäre eine gerechte Lösung.
Alternativ gibt es bereits im § 187a SGB VI die Möglichkeit, mehr in die Rentenkasse einzuzahlen, um einen früheren Ruhestand zu erleichtern. Dies bedarf der Eigeninitiative des/der Betroffenen, die sich dazu mit der Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen müssen.
Faire Bezahlung und bessere Absicherung
Die Eingruppierung der Wachpolizei in Hessen ist nicht einheitlich geregelt. Eine Anhebung auf die Entgeltgruppe 9a ist notwendig, um eine faire Bezahlung zu gewährleisten.
Sonderregelungen für die Wachpolizei nutzen
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) sieht in § 40 ff. bereits Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen vor, die auf die speziellen Anforderungen ihrer Tätigkeiten zugeschnitten sind. So gibt es beispielsweise Sonderregelungen für Beschäftigte des Justizvollzugs (§ 47 TV-H), für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (§ 51 TV-H) oder den forstlichen Außendienst (§ 48 TV-H).
Der Fachverband Wachpolizei fordert, dass auch für Wachpolizisten eine entsprechende Sonderregelung geschaffen wird. Diese könnte beinhalten:
• Eine altersangemessene Verwendung, ähnlich wie in anderen sicherheitsrelevanten Berufen.
• Eine Regelung, die es ermöglicht, nach 20 Jahren Schichtdienst zwei Jahre früher in Rente zu
gehen – vergleichbar mit § 112 HBG und mit Modellen in anderen Berufsgruppen mit hoher
körperlicher Belastung.
• Eine hessenweit einheitliche Anhebung in die Entgeltgruppe 9a, basierend auf der selbstständigen
Tätigkeit und Verantwortung, die Wachpolizisten in ihrem Dienst tragen.
Jürgen Maier, Fachverbandsvorsitzender