Die öffentliche Debatte über Legitimationszusammenhänge muss beendet werden!
Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Heini Schmitt, am 20.10.2015 in Darmstadt:
„Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik ist täglich zu hören und zu lesen, dass bestimmte Äußerungen von bestimmten Menschen oder Organisationen als Ansporn oder Legitimation genommen würden, Gewalt gegen Flüchtlinge auszuüben.
Dieser Argumentation widersprechen wir entschieden!
Wir leben in einem Rechtsstaat. Privatpersonen dürfen nur in einer Notwehrsituation gerechtfertigt Gewalt ausüben, um sich selbst oder andere zu schützen.
Es gibt für sie hingegen keinerlei sonstige Legitimation für Gewalt, egal in welcher Form.
Es gibt keine Legitimation, Gewalt gegen Flüchtlinge auszuüben oder bspw. Flüchtlingsheime anzuzünden. Dabei handelt es sich um schwerste, menschenverachtende Straftaten, für die die Täter mit aller Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Ebenso gibt es keine Legitimation, Gewalt durch Flüchtlinge in Flüchtlingsheimen anzuwenden, selbst wenn die Unterbringungssituation noch so unbefriedigend und die Mentalitäten noch so unterschiedlich sind.
Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder zu hörenden Legitimationsversuche weisen wir entschieden zurück!
Es muss auch klar sein, dass man auch aus dem vermeintlichen Schutz der Anonymität einer Menschenmenge oder einer Organisation heraus stets persönlich für sein Tun verantwortlich ist und bleibt.
Der Rechtsstaat hat zu garantieren, dass –zu welchem Thema auch immer- einzelne Menschen oder Organisationen im Rahmen der geltenden Gesetze unterschiedliche Sichtweisen artikulieren können.
Keinesfalls darf jedoch der Eindruck erweckt werden, es gebe einen möglichen oder zwingenden Legitimationszusammenhang zwischen bestimmten Äußerungen und der Anwendung von Gewalt.
Denn genau dadurch wird suggeriert, dass es Gewalt dann nicht gäbe, wenn bestimmte Sichtweisen nicht vertreten werden würden.
Das hingegen wäre das Ende der Meinungsfreiheit und würde die weitere Verfestigung eines durch nichts zu rechtfertigenden Legitimationszusammenhangs bedeuten.“
Die Landesleitung Darmstadt, 21. Oktober 2015