16. November 2017

dbb Aktuell zur Besoldungsklage

Empfehlung zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung der Besoldung in 2017 bleibt bestehen

Die DPolG Hessen teilt die Auffassung und unterstützt die Aufforderung des dbb Hessen vollumfänglich. Gerade im Rückblick auf die altersdiskriminierende Besoldung und die damit einhergegangen Widersprüche sowie Umstände, möchten wir auf die Empfehlung des dbb in diesem Fall erneut ausdrücklich hinweisen. Gleichfalls ergibt sich aus dem Schreiben des Ministeriums die Sicherheit nicht, dass die möglichen Konstellationen alle abgedeckt sind. In dem Schreiben fehlt es nach wie vor an der Klarheit in der Aussage, um Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen herzustellen.

©Lars Maruhn Landesvorsitzender DPolG Hessen

In den dbb Hessen Nachrichten Nr. 12/2017 wurde ausführlich zur Frage der Erforderlichkeit der Erhebung eines Widerspruchs für das Besoldungsjahr 2017 und zur Frage der Fortwirkung des Verzichts auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung für 2016 berichtet.
Die damit zusammenhängenden Empfehlungen richtete sich naturgemäß zuallererst an die Verbände
unter dem Dach des dbb Hessen und an die dort organisierten Mitglieder.
Sie waren das Ergebnis einer intensiven Beratung in der Landesleitung unter Einbeziehung des Rats unserer Juristen.

Und diese in den dbb Hessen Nachrichten Nr. 12/2017 dargestellten Empfehlungen bleiben unverändert bestehen, auch nachdem eine Gewerkschaft unter dem Dach des DGB mehr als einen Monat nach unserem Gespräch mit Innenminister Peter Beuth nun auf unsere Empfehlung Bezug nimmt und im Bereich der Polizei verbreitet, dass ein Widerspruch für das Besoldungsjahr 2017 nicht erforderlich sei.

Nach unserer Einschätzung lässt sich diese Schlussfolgerung so konkret auch aus dem diesbezüglichen Schreiben von Staatssekretär Werner Koch v. 14. November nicht ableiten.

Niemand kann wissen, wie die Entscheidungen in unseren drei Musterklagen ausfallen werden und welche Auswirkungen sie ggf. haben werden.

Daher konnten und können wir für unsere Verbände und Mitglieder nur eine Empfehlung aussprechen, die ihnen maximale Sicherheit gewährleistet.

Insofern bleibt es unsererseits bei den Darstellungen in den dbb Hessen Nachrichten Nr. 12/2017.

Heini Schmitt

dbb Landesvorsitzender Hessen

 

Hier können Sie sich die beiden Musterschreiben downloaden:

> Muster Widerspruch aktiver Landesbeamter

> Muster Widerspruch im Ruhestand  befindlicher Landesbeamter