Das Besoldungsgesetz wurde durch den Landtag verabschiedet, die DPolG hat erhebliche Verfassungsbedenken.
Seit Jahren ist die Besoldung der Beamten in Hessen verfassungswidrig. Die Besoldungsklage des dbb / DPolG hat diese nicht nur öffentlich gemacht sondern auch für Rechtssicherheit gesorgt. Nun versucht die Landesregierung mit Taschenspielertricks und Augenwischerei den Eindruck einer verfassungsgemäßen Besoldung durch das Familienmodell im verabschiedeten Besoldungsgesetz zu erwecken.
Die DPolG ist der Meinung, eine Besoldung die gestern verfassungswidrig war, wird nicht heute rechtmäßig nur weil man andere Namen nutzt.
Lesen sie dazu unsere Pressemitteilung
und besuchen sie unsere Sonderseite zum Thema.