Viel Unmut und Unverständnis erreicht uns in Bezug auf den Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung in Hessen. Dies hat die DPolG Landesleitung veranlasst, das Gespräch mit Innenminister Prof. Dr. Poseck zu suchen.
Das Unverständnis vieler Mitarbeitenden, deren Besoldung gestern noch verfassungswidrig und heute plötzlich verfassungskonform sein soll, obwohl sie (außer der Übernahme des Tarifergebnisses) keinen Cent mehr in der Grundbesoldung erfahren, haben die DPolG-Vertreter dem Minister gespiegelt. Nach jahrelangem Tauziehen sieht die Idee, ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, um eine Verfassungskonformität zu erreichen, eher nach Schönrechnerei als nach einer tragfähigen Lösung aus.
Die DPolG-Vertreter haben nochmals darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems im Handeln der Landesregierung lag und eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes schon längst hätte erfolgen können. Ja, spätestens seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Bezug auf die von dbb Hessen und DPolG unterstützte Besoldungsklage hätte eine Korrektur erfolgen müssen.
Der Minister räumte ein, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes sei es jedoch, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und eine verfassungskonforme Besoldung für die Zukunft sicherzustellen. Zudem verwies er darauf, dass der Bund und zahlreiche weitere Bundesländer vergleichbare Modelle mit einer Berücksichtigung von Partnereinkommen eingeführt hätten.
Die DPolG erkennt an, dass das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt hat und dabei neben dem Abstand zur Grundsicherung auch die allgemeine Einkommensentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe berücksichtigt. Ein fiktives Partnereinkommen ist jedoch keine ausdrückliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Die DPolG bleibt daher bei ihrer Auffassung, dass eine amtsangemessene Alimentation grundsätzlich aus der Besoldung selbst heraus tragfähig sein muss und nicht von den privaten Einkommensverhältnissen eines Ehe- oder Lebenspartners abhängig gemacht werden darf.
Positiv stimmt uns, dass Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck glaubhaft versichert hat, die Vergangenheitsbewältigung noch in diesem Herbst anzugehen und die DPolG dabei entsprechend einzubinden. Zumal erst durch den Druck der dbb-/DPolG-Besoldungsklage und den Aufruf zur Einlegung von Widersprüchen die Landesregierung jährlich auf die Einrede der Verjährung in Bezug auf Ansprüche aus einer rechtswidrigen Besoldung verzichtet hat.
Auch nach dem Gespräch bleiben unsere Forderungen bestehen:
Die DPolG Hessen informiert auf ihrer Sonderseite über die Besoldungsklage, ihre Historie und den aktuellen Sachstand unter folgendem: LINK