Konsequent den Generalverdacht gegen die Kolleginnen und Kollegen in NRW durch die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen ausgeräumt. Das heißt nicht, dass ein Fehlverhalten in der Anonymität untergeht oder geduldet wird.
Gratulation an die Landesregierung in NRW zu dem Gesetzesentwurf.
Wir fordern in Hessen den gleichen Rückhalt!