23. Oktober 2015

Aktuell

Beihilfeänderungen in Hessen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Beihilfeverordnung wird geändert.

Wer künftig die stationären Wahlleistungen beihilfefähig erhalten möchte, muss 18,90 € mtl. zahlen.

Niemand ist darüber glücklich.

Wir von der DPolG am allerwenigsten.

 

Dass wir jetzt aber mit Mails, Telefonaten, in Facebook und sonst wo angefeindet werden, macht uns schon ein bisschen betroffen.

 

Nicht wir haben die Änderung verursacht, sondern die Landesregierung!

 

Es ist richtig: wir haben es nicht hingekriegt, die Beihilfe in der hergebrachten Form zu erhalten.
Aber niemand hat das hingekriegt.
Wir nicht, alle Fachgewerkschaften des dbb nicht, die GdP nicht, alle Fachgewerkschaften des DGB nicht. Niemand hat es hingekriegt.
Wir haben zusammen mit anderen Fachgewerkschaften des dbb Hessen und mit dem dbb Hessen direkt sehr viel gemacht, um einen vernünftigen Tarifabschluss hinzukriegen. Das ist uns gelungen.

Wir haben protestiert, Stellungnahmen geschrieben, in öffentlichen Anhörungen mit großem Nachdruck unsere Standpunkt dargelegt, die Öffentlichkeit und die Medien eingebunden, demonstriert, gewarnstreikt und noch vieles mehr...

Trotzdem ist es nicht gelungen, die Änderungen der Beihilfe und die 2015er-Nullrunde zu verhindern.

Aber es ist uns (vor wenigen Jahren) gelungen, die durch Schwarz-Gelb geplanten Einschnitte bei der Beihilfe gänzlich zu verhindern und es ist uns nun gelungen, die durch Schwarz-Grün beabsichtigten, massiven Einschnitte erheblich abzumildern!

Zur Erinnerung:
CDU und Grüne in Hessen planten, uns hessische Beamte auf ein Beihilfeniveau zusammen zu stutzen, das für viele von uns einen privaten Nachversicherungsbedarf von mehr als 200,- € mtl. ausgelöst hätte.

Auch das haben wir verhindert.

Und wir haben entschieden, mit unserem Dachverband dbb Hessen, als Erste und Einzige ein Gutachten und eine Klage gegen das Land Hessen wegen der nach unserer Überzeugung verfassungswidrigen Unteralimentation (Nullrunde 2015, Deckelung auf 1 %-Erhöhung in den Folgejahren) auf den Weg zu bringen.

Wir haben durch massive Forderungen erreicht, dass wenigstens ein Hebungsprogramm für die nächsten Jahre und eine Zulage für die OPE'en kommen.

Wir haben immer wieder gefordert, dass die Zulagen für „DuZ" angehoben werden!
Selbst wenn das jetzt noch nicht umgesetzt ist, wird uns das auf Sicht gelingen.
Bei „DuZ" werden wir nicht nachlassen, wie bei allen anderen Themen auch.

Wir haben durch unsere massiven, unnachgiebigen Forderungen erreicht, dass das Vollzugspersonal der Hessischen Polizei allmählich wieder aufgebaut wird.

Wo waren alle die, die sich nun so massiv beschweren, als wir sie brauchten?
Als wir demonstrierten, als wir Warnstreiks veranstaltet haben?
Wo waren sie?
Warum machen sie selbst nicht mit bei einer Sache, die uns allen dient?
Warum engagieren sie sich nicht ehrenamtlich?

Wir bieten für einen Monatsbeitrag zwischen 6,- und 12,- € (je nach Vergütungs- oder Besoldungsgruppe) nicht nur das gesamte Absicherungspaket und einen konkurrenzlosen Rechtsschutz.

Für diesen Beitrag sind unsere Funktionsträger im Ehrenamt bereit, sich Wochenenden und Nächte um die Ohren zu schlagen, bei jeder Aktion dabei zu sein, um das Maximum an Interessenvertretung für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Euch um Fairness. Weiter nichts!

Wir bitten Euch um eine nüchterne Sichtweise bei der Bewertung der aktuellen Vorgänge.

Wir werden Euch in den nächsten Wochen zum Thema Beihilfe und zur Frage, wie man sich individuell entscheiden soll, auf dem Laufenden halten.

Unsere ersten Botschaften lauten:

1. Wir haben Zeit bis zum 31. Januar 2016, unsere Entscheidung zu treffen.

2. Es gibt keine Generalempfehlung, wie jeder Einzelne sich verhalten soll. Es müssen die individuellen Verhältnisse berücksichtigt werden.

3. Die jetzige Beschneidung der Beihilfe wird in das Gutachten und die Klage gegen das Land Hessen einfließen.

Die Landesleitung Darmstadt, 23.10.2015