Das „Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016)“ ist mit der Veröffentlichung im GVBl. Nr. 9 vom 27.7.2016 mit Wirkung vom 1.7.2016 in Kraft getreten. Inzwischen haben die hessischen Beamtinnen und Beamten die Bezügenachweise nach neuem Besoldungsrecht erhalten.
Der dbb Hessen hat nun in Abstimmung mit Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis die Festlegung auf die ersten Klagekandidaten getroffen. Zwischenzeitlich haben diese Kollegen aus zwei Verwaltungsbereichen Widerspruch gegen ihren Bezügenachweis für den Monat September 2016 eingelegt.
Nach entsprechender (aller Erwartung nach ablehnender) Bescheidung der Widersprüche wird Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Battis im Auftrag des dbb Hessen die Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten einreichen und er wird diese Kollegen im sich anschließenden Verfahren vertreten.
Mit diesen ersten Klageverfahren soll festgestellt werden, dass bei den unteren Besoldungsgruppen der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt und die Besoldung deshalb verfassungswidrig ist.
Im Anschluss daran werden wir eine Klage führen mit dem Ziel der Feststellung, dass ein Polizeibeamter in Hessen aufgrund einer aktuellen Dienstpostenbewertung verfassungs-widrig unteralimentiert ist.
Und schließlich werden wir anhand von Dienstpostenbewertungen in anderen Verwaltungs-bereichen die gleiche Feststellung anstreben.
Über den Fortgang werden wir berichten.
Quelle: dbb Hessen Nachrichten Ausgabe 11/2016 vom 26.09.2016