Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie wir bereits am Freitag berichtet haben, wurde das Urteil zur Altersdiskriminierenden Besoldung am 6. April 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesprochen.
In dem Urteil wurden den Klägern, wie auch in den vorangegangenen Instanzen, Recht gegeben. Daraus folgt, dass ein Zahlungsanspruch für die Kolleginnen und Kollegen hervorgeht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es nur die Kolleginnen und Kollegen betrifft die zum damaligen Zeitpunkt einen Widerspruch gegen die Altersdiskriminierende Besoldung eingereicht haben.
Bezüglich der Modalitäten zur Bearbeitung der Widersprüche und der damit verbundenen Zahlung haben wir eine Anfrage an das Hessische Innenministerium gestellt. Sobald wir hier eine Antwort bekommen, werden wir diese über unsere Homepage und die sozialen Medien veröffentlichen.
Das Urteil haben wir mit dem Link der offiziellen Pressemeldung des BVerwG hier angehängt
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=25
Lars Maruhn Darmstadt, 10. April 2017
Stellv. Landesvorsitzender
Für Rückfragen wählen Sie bitte 0171 / 9978306.
Aktuelle Anfragen können auch über den bestehenden Broadcast unter 01590 / 4444066 erfolgen. Dort muss eine Anmeldung erfolgen und ihr bekommt alle aktuellen Themen zugesandt. Fragen werden individuell beantwortet.