DPolG Rechtsschutz - Für Fragen rund um Rechtsschutzangelegenheiten steht Ihnen unser Rechtsschutzbeauftragter zur Seite.
- Rechtsschutzbeauftragter
Roman Martin
martin(at)dpolg-hessen.dePolizeipräsidium Frankfurt am Main
14. Polizeirevier
Marie-Curie-Straße 32,
60439 Frankfurt am Main
Mobil: 0159 / 04 38 77 38
Dienstlicher Rechtsschutz --> Bitte erst das Merkblatt durchlesen
Merkblatt Rechtsschutz
M e r k b l a t t für Rechtsschutzangelegenheiten
Dieses Merkblatt gibt in Kürze die Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes der DPolG-Hessen e.V. wieder und schildert dem rechtsschutzersuchenden Mitglied den Weg, diesen Rechtsschutz schnellstmöglich zu erlangen.
A) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes
- Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft in der DPolG, LV Hessen, zum Zeitpunkt des
Schadenereignisses vorhanden sein
- Das Mitglied darf mit der Zahlung der satzungsgemäßen Gewerkschaftsbeiträge nicht säumig sein
- Rechtsschutz wird frühestens nach einer Mitgliedschaft von drei Monaten gewährt
- Im Übrigen wird auf die Rechtsschutzordnung der DPOlG, LV Hessen, verwiesen
B) Art und Umfang des Rechtsschutzes
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz erstreckt sich nur auf Fälle, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Im Einzelnen besteht Rechtsschutz in
- Strafverfahren (z.B. Körperverletzung im Amt, Strafvereitlung, Freiheitsberaubung, etc.)
- OWI-Verfahren (z.B. bei Verkehrsverstößen mit Dienst-Kfz, Datenschutzverstöße)
- Disziplinarverfahren
- Arbeitsrechtsschutz (freie Anwaltswahl erst ab Gerichtsanhängigkeit)
- Schadensersatzrechtsschutz (Verletzungen nach Widerstandhandlungen, etc.)
- Fahrerrechtsschutz (Mitversichert sind Wegeunfälle vom Wohnort zur Dienststelle)
- Sozialrechtsschutz (z.B. Rechtsstreitigkeiten in Beihilfeangelegenheiten)
- Rechtsberatung
Hinweise:
Rechtsschutz wird auch bei Taten gewährt, die nur vorsätzlich begangen werden können – (bei privat abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen sind diese Fälle regelmäßig ausgeschlossen). Sollte es jedoch zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kommen, können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Kosten übernommen werden.
Die DPolG-Hessen hat seit Januar 2023 für ihre Mitglieder einen Rechtsschutzvertrag mit der ERGO-Versicherungs-AG abgeschlossen. Außerdem gewährt die DPolG-Hessen ihren Mitgliedern Rechtsschutz über die Rechtsanwälte des Deutschen Beamtenbundes (Dienstleistungszentren des dbb); Anwaltliche Rechtsauskünfte können auch durch den dbb Hessen gewährt werden.
C) Der Weg zum Rechtsschutz
1) Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Rechtsschutzbeauftragten der DPolG-Hessen oder seinem
Vertreter (siehe unter D) und Schilderung des Sachverhaltes (in diesem Gespräch wird u. a. der
Anspruch auf Rechtsschutz und die Möglichkeiten der Rechtsschutzgewährung geprüft und der
erforderliche, schriftlich zu stellende Antrag besprochen)
2) Stellung des schriftlichen Rechtsschutzantrags unter Beifügung erforderlicher Begleitschreiben und
unter Anerkennung der Rechtsschutzordnung, etc. pp.
3) Prüfung der Deckungszusage vor Auslösung kostenpflichtiger Tätigkeiten
D) Erreichbarkeiten
Rechtsschutzbeauftragter : Roman Martin, T.: 0159 04 38 77 38
Rechtsschutzantrag ERGO und Roland
Rechtsschutzantrag ERGO (nur neue Fälle ab 2023)
Rechtsschutzantrag Roland (für Fälle vor 2023)
Rechtsschutzantrag dbb Dienstleistungszentrum
Behandlung von Kostenbescheiden
dbb Rechtsschutz
Was ist Rechtsschutz?
Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.
Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.
Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?
Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen.
Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr.
In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren. Eine Rechtsschutzdurchführung über die dbb Dienstleistungszentren erfolgt hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.
Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die Einzelmitglieder seiner Mitgliedsorganisationen angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegen stehen.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Rechtsschutz durch den dbb ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die Rechtsschutzordnungen oder -Richtlinien der Rechtsschutz gewährenden Stellen etwas anderes bestimmen.
Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts.
Für den Fall, dass die dbb Dienstleistungszentren aus prozessualen Gründen gehindert sind, das Verfahren selbst zu führen, beauftragt der dbb einen externen Rechtsanwalt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der dbb.
Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind.
Gutachterkosten nach § 109 SGG werden vom dbb dann getragen, wenn sie erforderlich sind. Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können.
Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutz den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.
Checkliste Rechtsschutz
Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtsschutzantrag voraus.
Bitte geben Sie eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens der DPolG Hessen entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?
Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Wie erreiche ich das dbb Dienstleistungszentrum West ?
dbb Dienstleistungszentrum West
zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-290
E-Mail: dlzwest(at)dbb.de